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nrw-ak-innenpolitik - Re: [Nrw-ak-innenpolitik] NRW-AK-Innenpolitik Nachrichtensammlung, Band 18, Eintrag 4

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nrw-ak-innenpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Nrw-ak-innenpolitik mailing list

Listenarchiv

Re: [Nrw-ak-innenpolitik] NRW-AK-Innenpolitik Nachrichtensammlung, Band 18, Eintrag 4


Chronologisch Thread 
  • From: Markus Dittmar <markusdittmar AT gmx.de>
  • To: nrw-ak-innenpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Nrw-ak-innenpolitik] NRW-AK-Innenpolitik Nachrichtensammlung, Band 18, Eintrag 4
  • Date: Thu, 03 May 2012 17:01:28 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-ak-innenpolitik>
  • List-id: <nrw-ak-innenpolitik.lists.piratenpartei.de>

On 03.05.2012 14:01, nrw-ak-innenpolitik-request AT lists.piratenpartei.de wrote:
Um E-Mails an die Liste NRW-AK-Innenpolitik zu schicken, nutzen Sie
bitte die Adresse

	nrw-ak-innenpolitik AT lists.piratenpartei.de

Um sich via Web von der Liste zu entfernen oder draufzusetzen:

	https://service.piratenpartei.de/listinfo/nrw-ak-innenpolitik

oder, via E-Mail, schicken Sie eine E-Mail mit dem Wort 'help' in
Subject/Betreff oder im Text an

	nrw-ak-innenpolitik-request AT lists.piratenpartei.de

Sie können den Listenverwalter dieser Liste unter der Adresse

	nrw-ak-innenpolitik-owner AT lists.piratenpartei.de

erreichen

Wenn Sie antworten, bitte editieren Sie die Subject/Betreff auf einen
sinnvollen Inhalt der spezifischer ist als "Re: Contents of
NRW-AK-Innenpolitik digest..."


Meldungen des Tages:

   1. Re: Anfrage zu möglichem Thema (amsel)


----------------------------------------------------------------------

Message: 1
Date: Thu, 3 May 2012 13:26:31 +0200
From: amsel <pirat.amsel AT googlemail.com>
To: nrw-ak-innenpolitik AT lists.piratenpartei.de
Subject: Re: [Nrw-ak-innenpolitik] Anfrage zu möglichem Thema
Message-ID:
	<CAPzZM6-4MkrYWB0zCt3w8j5Hupd9xz+ECQYyorfiL_xvH25VYw AT mail.gmail.com>
Content-Type: text/plain; charset="iso-8859-1"

In Anbetracht der
1. geringen Anzahl der Beleidungsverfahren im Vergleich zu geäußerten
Beleidigungen (vor Allemem im Bereich der Polizei)
2. des nicht ganz Verstehens der von dir erkannten hemmenden Wirkung des
Vorwurfes man habe beleidigt,

magst du die Brisanz für mich noch mal herausstellen bitte? Also irgendein
Beispiel oder so, an dem ich mich entlanghangeln kann?

amsel *zwitscher*
[twttr+id.ca: @amseltier | wiki: Amsel]
-- 01001100010011110101011001000101
Am 03.05.2012 10:08 schrieb "Markus Dittmar" <markusdittmar AT gmx.de>:

Hallo,

ich möchte fragen, ob ich hier jemanden ansprechen kann in einer
Angelegenheit, in der es um die Möglichkeit geht, sich über
missbräuchliches Verhalten im Staatsdienst offen zu äußern, ohne dafür
automatisch von der Behörde, z.B. wg. "Beleidigung", belangt zu werden?

Allgemeiner geht es mir um den Missbrauch des Beleidigungsvorwurfes. Nach
dem bestehenden Recht ist danach *alles* "Beleidigung", was man
"Negatives" über einen anderen feststellt, wobei einem auch nichts nutzt,
wenn man nachweisen kann, dass das, was man so festgestellt hat, stimmt,
dass man mit seiner Feststellung einen sachlichen Zweck verfolgt.

Der Beleidigungsvorwurf eignet sich so als Mittel, um zu verhindern, dass
Dinge, die doch von allgemeinerem Interesse sind, die auf einem moralischen
Antrieb beruhen, sich bemerkbar machen können.

Es wird mit diesem Gesetz ein großer Teil möglicher Kommunikation in der
Öffentlichkeit unterdrückt, der sonst geeignet wäre, Missstände zu beheben,
positive Entwicklungen anzustoßen. Außerdem vergreift man sich damit an dem
moralischen Kern des Menschen, dass man jemanden, der so für etwas eintritt
zu einer Art Sittenstrolch macht.

Das Gesetz in der jetzigen Form passt nicht zu den sich inzwischen
etablierten Formen der Internet-Kommunikation. Hier müsste Klarheit
geschaffen werden. Man weiß schlichtweg nicht, was noch "erlaubt" ist,
wofür man belangt werden kann.

Das bestehende Recht ist geeignet, *jede* offene Auseinandersetzung
zwischen Persönlichkeiten zu unterbinden, an die Stelle der einzelnen
Persönlichkeit eine bloße Maske zu setzen, über deren Respektierung der
Staat wacht. Darin sehe ich einen Missbrauch.


Schönen Gruß!

                               Markus Dittmar.



--
NRW-AK-Innenpolitik mailing list
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https://service.piratenpartei.de/listinfo/nrw-ak-innenpolitik

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__________________


Hallo,

da liegt wohl ein Missverständnis vor:

ich meine keine tatsächlichen Beleidigungen, sondern den Vorwand, man sei beleidigt worden, wenn es etwa darum geht, sich für sein Verhalten im Amt rechtfertigen zu sollen.

ich meine auch nicht, dass mein Bedenken etwas mit der Zahl tatsächlicher Beleidigungsklagen zu tun hat - das Prinzip wirkt!

in dem konkreten Fall ging es um einen Lehrer, der seine Erfahrungen im Schuldienst aufgearbeitet und teilweise veröffentlicht hat. daraufhin wurde er von der Behörde angezeigt. als er später noch einmal gegenüber der Behörde darauf hinweisen wollte, worum es sich in seiner Angelegenheit wirklich handelte, wurde er von der Behörde ein zweites Mal angezeigt. um Beleidigungen im eigentlichen Sinne handelte es sich in beiden Fällen nicht.

in diesem Fall ist also das Engagement eines Lehrers für die schulische Arbeit mithilfe des Beleidigungsparagraphen unterdrückt worden.


Schönen Gruß!

                              MD




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