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nrw-ak-innenpolitik - Re: [Nrw-ak-innenpolitik] Anfrage zu möglichem Thema

nrw-ak-innenpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Nrw-ak-innenpolitik mailing list

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Re: [Nrw-ak-innenpolitik] Anfrage zu möglichem Thema


Chronologisch Thread 
  • From: amsel <pirat.amsel AT googlemail.com>
  • To: nrw-ak-innenpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Nrw-ak-innenpolitik] Anfrage zu möglichem Thema
  • Date: Thu, 3 May 2012 13:26:31 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-ak-innenpolitik>
  • List-id: <nrw-ak-innenpolitik.lists.piratenpartei.de>

In Anbetracht der
1. geringen Anzahl der Beleidungsverfahren im Vergleich zu geäußerten Beleidigungen (vor Allemem im Bereich der Polizei)
2. des nicht ganz Verstehens der von dir erkannten hemmenden Wirkung des Vorwurfes man habe beleidigt,

magst du die Brisanz für mich noch mal herausstellen bitte? Also irgendein Beispiel oder so, an dem ich mich entlanghangeln kann?

amsel *zwitscher*
[twttr+id.ca: @amseltier | wiki: Amsel]
-- 01001100010011110101011001000101

Am 03.05.2012 10:08 schrieb "Markus Dittmar" <markusdittmar AT gmx.de>:

Hallo,

ich möchte fragen, ob ich hier jemanden ansprechen kann in einer Angelegenheit, in der es um die Möglichkeit geht, sich über missbräuchliches Verhalten im Staatsdienst offen zu äußern, ohne dafür automatisch von der Behörde, z.B. wg. "Beleidigung", belangt zu werden?

Allgemeiner geht es mir um den Missbrauch des Beleidigungsvorwurfes. Nach dem bestehenden Recht ist danach alles "Beleidigung", was man "Negatives" über einen anderen feststellt, wobei einem auch nichts nutzt, wenn man nachweisen kann, dass das, was man so festgestellt hat, stimmt, dass man mit seiner Feststellung einen sachlichen Zweck verfolgt.

Der Beleidigungsvorwurf eignet sich so als Mittel, um zu verhindern, dass Dinge, die doch von allgemeinerem Interesse sind, die auf einem moralischen Antrieb beruhen, sich bemerkbar machen können.   

Es wird mit diesem Gesetz ein großer Teil möglicher Kommunikation in der Öffentlichkeit unterdrückt, der sonst geeignet wäre, Missstände zu beheben, positive Entwicklungen anzustoßen. Außerdem vergreift man sich damit an dem moralischen Kern des Menschen, dass man jemanden, der so für etwas eintritt zu einer Art Sittenstrolch macht.

Das Gesetz in der jetzigen Form passt nicht zu den sich inzwischen etablierten Formen der Internet-Kommunikation. Hier müsste Klarheit geschaffen werden. Man weiß schlichtweg nicht, was noch "erlaubt" ist, wofür man belangt werden kann.

Das bestehende Recht ist geeignet, jede offene Auseinandersetzung zwischen Persönlichkeiten zu unterbinden, an die Stelle der einzelnen Persönlichkeit eine bloße Maske zu setzen, über deren Respektierung der Staat wacht. Darin sehe ich einen Missbrauch.


Schönen Gruß!

                               Markus Dittmar.



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