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Re: [Nrw-ak-innenpolitik] [Crew-Han-Solo] Zur Abwechslung: Kameraüberwachung in Düsseldorf …
Chronologisch Thread
- From: Orangebay <orangebay AT mac.com>
- To: ML Crew Han Solo <crew-han-solo AT lists.piratenpartei.de>
- Cc: ML AK Innenpolitik NRW <nrw-ak-innenpolitik AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [Nrw-ak-innenpolitik] [Crew-Han-Solo] Zur Abwechslung: Kameraüberwachung in Düsseldorf …
- Date: Fri, 02 Mar 2012 19:32:37 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-ak-innenpolitik>
- List-id: <nrw-ak-innenpolitik.lists.piratenpartei.de>
Moin Moin,
amsel wrote:
> (full-quote unten)
>
> Cooler Typ der Präsi.
> Warum?
>
> Weil er die Sache sehr differenziert betrachtet. Den
> Grundrechtseingriff erkennt und auf Probleme mit selbigen hinweist.
>
> Er erkennt, dass Kameraüberwachung alleine noch nichts bringt, dass
> Erfolge auch nur in bestimmten Deliktsfeldern erkennbar sind.
> Er erkennt, dass Kameraüberwachung in Form der Beobachtung nichts
> bringt, wenn man bei Erkennen nicht eingreifen kann (mangelende
> Personalstärken).
> Er erkennt, dass Gefahren für Bürger zu verhindern Ziel sein muss und
> nicht nur eine Aufklärung der Straftat am Ende angestrebt werden darf.
> Er fragt sich, weshalb, wenn die Polizei schon ausnahmsweise (was er
> als sinnvollen Kompromiss bezeichnet) an bestimmten Orten, bei
> bestimmten Deliktfeldern und konkreten Erkenntnissen beobachtet werden
> darf (Bolker Stern) die Bilder sinnvoller Weise auch zur
> Strafverfolgung genutzt werden dürfen sollen. (Es wäre auch albern,
> wenn ich schon eine Kamera zur Abschreckung, also eine, die im
> Bestfall, auch durch jeden an der Örtlichkeit wahrgenommen wird um
> ggf. Abschreckung zu erzielen aufbaue, dass ich dann Bilder die
> dadurch entstehen nicht zur Strafverfolgung einsetzen darf.)
>
> Mithin, hat er alle Punkte beleuchtet, die wir auch im AK Innenpolitik
> diskutiert haben und kommt (obwohl er der böse Polizist ist)
> weitestgehend zu den gleichen Schlüssen wie wir!!
Er ist nicht der 'böse Polizist'. Wir haben hier in Düsseldorf eine sehr
gute Polizei, nach meinen bisherigen Erfahrungen;)
Er spricht aber sehr professionell insoweit, das er nur über die
*polizeiliche* Videoüberwachung spricht und damit 90+x% der
Videoüberwachung im öffentlichen Raum unter den Tisch fallen lässt.
> 1. Mehr Polizisten sinnvoller.
> 2. Kameraüberwachung kann die Freiheiten der Bürger einschränken
> 3. Wenn man nicht weiß, dass eine Kamera da ist, kann sie auch keine
> abschreckende Wirkung entfalten
> 4. Die Überwachung durch private, erzeugt viel schneller den Eindruck
> eines Überwachungsstaates, als die der Polizei, weil jene wesentlich
> früher und umfassender Videoaufzeichnung betreiben dürfen
Da würde ich sagen Jain, denn die meisten privaten Anlagen beobachten ja
nicht vollständig den öffentlichen Raum. Besonderheiten sind natürlich,
und hier kommt schon der Eindruck 'Überwachungsstaat' in den Sinn,
soweit hast du recht, die Kameras an Bahnhöfen, U-Bahn usw., denn hier
findet das private Geschäft ja quasi im öffentlichen Raum statt.
Natürlich möchte ich dem Präsidenten nichts in den Mund legen, aber ich
denke schon, das er mit Absicht den privaten Bereich nicht erwähnt.
> Und was wir bisher selten feststellen aber wesentlich für den Punkt 4
> und die regelmäßige Kritik an der Überwachung ist, die
> Strafprozessordnung ZWINGT ihn, vorhandene Aufzeichnungen privater zu
> nutzen, wenn er sich im Bereich der Strafverfolgung befindet!
Wenn aber weniger private Kameras da sind, weil z.B. deren nicht
erlaubte Beobachtung des öffentlichen Raumes mehr verfolgt wird, dann
gibt es auch weniger Zwang!;)
> Zur "kritischen" Lesart und den Ängsten die hier schon rumwabern
> zitiere ich mal "Bleibt die Frage, ob die Vorschrift des § 15a PolG
> NRW, die eher restriktiv ausgestaltet ist, verändert werden sollte mit
> dem Ziel, mehr Videobeobachtung durch die Polizei zuzulassen.
> Ich möchte das verneinen."
> Klare geht die Aussage gegen übermäßig Videoüberwachung ja kaum!
Das sind dann für Düsseldorf gute Aussichten. Aber das ist in anderen
Städten und anderen Bundesländern ganz anders:
http://www.ak-ueberwachung.org/2011/07/14/videouberwachung-in-hannover-rechtswidrig/
> Und der bereits zitierte Abschnitt: "Schließlich bewahrt uns die
> Vorschrift des § 15a PolG in ihrer jetzigen Fassung auch davor, das
> Instrument der Videobeobachtung aktionistisch und inflationär
> einzusetzen und letztlich statt Sicherheit nur eine Scheinsicherheit
> zu produzieren.
> Insbesondere vor letzterem sollten wir uns auch in Zukunft hüten.",
> drückt meine Wünsche im Zusammenhang mit Videoüberwachung
> weitestgehend aus, KEIN MEHR wo nicht ein steigender
> gefahrenabwehrender Nutzen deutlich erkennbar wird.
>
>
> ***
>
> Was ich sehr schade finde, ist, dass hier dem Autor und Polizisten
> allgemein unterstellt wird, ihr Dasein diene einzig dem Zweck Bürger
> zu überwachen und zu speichern. Selbst wenn wie hier tatsächlich eine
> moderate, entgegengesetzte Position öffentlich geäußert wird.
Also es war nicht meine Absicht, einer Person die ich nicht kenne,
persönlich irgendwelche hässlichen Motivationen zu unterstellen! Eher
war die Stellung als Chef gemeint und die Ausdrucksweise und
Argumentation, die von einer solchen Position erwartet wird.
> Rheinbahnkameras haben mit dem Polizeigesetz rein gar nichts zu tun!
> Deren Aufzeichnung, so sie von der Polizei benutzt werden, werden zur
> Strafverfolgung genutzt, dazu habe ich eben etwas geschrieben (§§161,
> 163 StPO)
Ja, aber dieser gesetzliche Zwang wird gerne angenommen.
> Der Blick in den Text erleichtert die Rechtfindung:
> § 15 spricht von TATSACHEN, die die Annahme rechtfertigen!
> Das ist nicht im Ansatz schwammig, was den Einsatz der Mittel betrifft
> (die im Übrigen nicht Kameras sein müssen). "Tatsachen die die Annahme
> rechtfertigen" sind GESICHERTE Erkenntnisse, dass benannte Dinge
> geschehen können. Damit steht der Begriff auf Stufe 3 der
> polizeilichen Gefahrdefinitionen direkt hinter "ein Schaden
> (Rechtsbruch) wird mit ernsthafter Wahrscheinlichkeit in allernächster
> Zukunft eintreten" (konkrete Gefahr, Stufe 4) und die höchste Stufe
> "der Schaden tritt ein oder wird mit an Sicherheit grenzender
> Wahrscheinlichkeit eintreten (gegenwärtige Gefahr, Stufe 5). Unter den
> "Tatsachen" kommt noch Anhaltspunkte (Stufe 2) und die allgemeine
> Polizeiliche Erfahrung (Stufe 1).
Natürlich sehe ich deinen Punkt und von einem verantwortungsvollen
Polizisten, von denen wir zum Glück auch einige haben, wird das auch
vernünftig angewendet. Aber es ist trotzdem ein Gummiargument, muss es
auch, denn man kann ja nicht alles haarklein regeln, aber dadurch gibt
es halt auch andere Auslegungen. Und wenn du weiter zitieren würdest,
dann wäre die Hürde das 'Tatsachen die Annahme rechtfertigen...das..
Ordnungswidrigkeiten begangen werden.' Das Ordnungswidrigkeiten etwas
ganz anderes als Straftaten sind, das weisst du sicher auch.
> §15a verlangt über diese Tatsachen hinaus, Straftaten in der
> Vergangenheit und die Beschaffenheit der überwachten Örtlichkeit.
Genau, aber genau mit dieser Argumentation sind die Kameras in Hannover
aufgebaut worden, und jetzt wieder verboten.
> (Da wir das schon zusammengetragen haben der Link:
> http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Amsel/Aktenkoffer#Datenerhebung_bei_.C3.B6ffentlichen_Veranstaltungen_und_Ansammlungen_.28nicht_aber_Versammlungen.29_i.S.v._.C2.A7_15_PolG_NW)
>
>
> amsel *zwitscher*
> [twttr + id.ca: @amseltier | PPwiki: Amsel]
>
> PS: Ich finde, er macht gar keinen Spagat. :-D Er äußert ziemlich
> genau seine Position und möchte keine Verschärfung, weil er keinen
> Bock auf _Schein_sicherheit hat.
Ich fände es Klasse, wenn er, und das meine ich Ernst, zu einer
Diskussion über Videoüberwachung im öffentlichen Raum kommt, die wir
vielleicht dieses Jahr mal veranstalten sollten!
Grüße
Frank
> --
> Am 1. März 2012 13:15 schrieb gamlingen <grmpyoldman AT googlemail.com>:
>> Habe da nochmal mehrererere Suchmaschinenanfragen gestartet gehabt …
>> dabei bin ich auf einen "neuen" Beitrag des Düsseldorfer
>> Polizeipräsidenten Schenkelberg gestolpert, der mit den Worten
>> schließt:
>>
>> "Schließlich bewahrt uns die Vorschrift des § 15a PolG in ihrer
>> jetzigen Fassung auch davor, das Instrument der Videobeobachtung
>> aktionistisch und inflationär einzusetzen und letztlich statt
>> Sicherheit nur eine Scheinsicherheit zu produzieren. Insbesondere vor
>> letzterem sollten wir uns auch in Zukunft hüten."
>>
>> http://www.duesseldorf-blog.de/2011/11/02/herbert-schenkelberg-dusseldorfer-polizeiprasident-sieht-videobeobachtung-als-hilfreich-an-2/
>>
>> Er macht da inhaltlich einen ziemlichen Spagat. Wie seht Ihr das?
>>
>> Gruß, Marc.
- Re: [Nrw-ak-innenpolitik] [Crew-Han-Solo] Zur Abwechslung: Kameraüberwachung in Düsseldorf …, amsel, 02.03.2012
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