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nrw-ak-innenpolitik - Re: [Nrw-ak-innenpolitik] [Crew-Han-Solo] Zur Abwechslung: Kameraüberwachung in Düsseldorf …

nrw-ak-innenpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Nrw-ak-innenpolitik mailing list

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Re: [Nrw-ak-innenpolitik] [Crew-Han-Solo] Zur Abwechslung: Kameraüberwachung in Düsseldorf …


Chronologisch Thread 
  • From: amsel <pirat.amsel AT googlemail.com>
  • To: ML Crew Han Solo <crew-han-solo AT lists.piratenpartei.de>, ML AK Innenpolitik NRW <nrw-ak-innenpolitik AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Nrw-ak-innenpolitik] [Crew-Han-Solo] Zur Abwechslung: Kameraüberwachung in Düsseldorf …
  • Date: Fri, 2 Mar 2012 03:39:57 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-ak-innenpolitik>
  • List-id: <nrw-ak-innenpolitik.lists.piratenpartei.de>

(full-quote unten)

Cooler Typ der Präsi.
Warum?

Weil er die Sache sehr differenziert betrachtet. Den
Grundrechtseingriff erkennt und auf Probleme mit selbigen hinweist.

Er erkennt, dass Kameraüberwachung alleine noch nichts bringt, dass
Erfolge auch nur in bestimmten Deliktsfeldern erkennbar sind.
Er erkennt, dass Kameraüberwachung in Form der Beobachtung nichts
bringt, wenn man bei Erkennen nicht eingreifen kann (mangelende
Personalstärken).
Er erkennt, dass Gefahren für Bürger zu verhindern Ziel sein muss und
nicht nur eine Aufklärung der Straftat am Ende angestrebt werden darf.
Er fragt sich, weshalb, wenn die Polizei schon ausnahmsweise (was er
als sinnvollen Kompromiss bezeichnet) an bestimmten Orten, bei
bestimmten Deliktfeldern und konkreten Erkenntnissen beobachtet werden
darf (Bolker Stern) die Bilder sinnvoller Weise auch zur
Strafverfolgung genutzt werden dürfen sollen. (Es wäre auch albern,
wenn ich schon eine Kamera zur Abschreckung, also eine, die im
Bestfall, auch durch jeden an der Örtlichkeit wahrgenommen wird um
ggf. Abschreckung zu erzielen aufbaue, dass ich dann Bilder die
dadurch entstehen nicht zur Strafverfolgung einsetzen darf.)

Mithin, hat er alle Punkte beleuchtet, die wir auch im AK Innenpolitik
diskutiert haben und kommt (obwohl er der böse Polizist ist)
weitestgehend zu den gleichen Schlüssen wie wir!!

1. Mehr Polizisten sinnvoller.
2. Kameraüberwachung kann die Freiheiten der Bürger einschränken
3. Wenn man nicht weiß, dass eine Kamera da ist, kann sie auch keine
abschreckende Wirkung entfalten
4. Die Überwachung durch private, erzeugt viel schneller den Eindruck
eines Überwachungsstaates, als die der Polizei, weil jene wesentlich
früher und umfassender Videoaufzeichnung betreiben dürfen

Und was wir bisher selten feststellen aber wesentlich für den Punkt 4
und die regelmäßige Kritik an der Überwachung ist, die
Strafprozessordnung ZWINGT ihn, vorhandene Aufzeichnungen privater zu
nutzen, wenn er sich im Bereich der Strafverfolgung befindet!

Zur "kritischen" Lesart und den Ängsten die hier schon rumwabern
zitiere ich mal "Bleibt die Frage, ob die Vorschrift des § 15a PolG
NRW, die eher restriktiv ausgestaltet ist, verändert werden sollte mit
dem Ziel, mehr Videobeobachtung durch die Polizei zuzulassen.
Ich möchte das verneinen."
Klare geht die Aussage gegen übermäßig Videoüberwachung ja kaum!

Und der bereits zitierte Abschnitt: "Schließlich bewahrt uns die
Vorschrift des § 15a PolG in ihrer jetzigen Fassung auch davor, das
Instrument der Videobeobachtung aktionistisch und inflationär
einzusetzen und letztlich statt Sicherheit nur eine Scheinsicherheit
zu produzieren.
Insbesondere vor letzterem sollten wir uns auch in Zukunft hüten.",
drückt meine Wünsche im Zusammenhang mit Videoüberwachung
weitestgehend aus, KEIN MEHR wo nicht ein steigender
gefahrenabwehrender Nutzen deutlich erkennbar wird.


***

Was ich sehr schade finde, ist, dass hier dem Autor und Polizisten
allgemein unterstellt wird, ihr Dasein diene einzig dem Zweck Bürger
zu überwachen und zu speichern. Selbst wenn wie hier tatsächlich eine
moderate, entgegengesetzte Position öffentlich geäußert wird.

Rheinbahnkameras haben mit dem Polizeigesetz rein gar nichts zu tun!
Deren Aufzeichnung, so sie von der Polizei benutzt werden, werden zur
Strafverfolgung genutzt, dazu habe ich eben etwas geschrieben (§§161,
163 StPO)

Der Blick in den Text erleichtert die Rechtfindung:
§ 15 spricht von TATSACHEN, die die Annahme rechtfertigen!
Das ist nicht im Ansatz schwammig, was den Einsatz der Mittel betrifft
(die im Übrigen nicht Kameras sein müssen). "Tatsachen die die Annahme
rechtfertigen" sind GESICHERTE Erkenntnisse, dass benannte Dinge
geschehen können. Damit steht der Begriff auf Stufe 3 der
polizeilichen Gefahrdefinitionen direkt hinter "ein Schaden
(Rechtsbruch) wird mit ernsthafter Wahrscheinlichkeit in allernächster
Zukunft eintreten" (konkrete Gefahr, Stufe 4) und die höchste Stufe
"der Schaden tritt ein oder wird mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit eintreten (gegenwärtige Gefahr, Stufe 5). Unter den
"Tatsachen" kommt noch Anhaltspunkte (Stufe 2) und die allgemeine
Polizeiliche Erfahrung (Stufe 1).

§15a verlangt über diese Tatsachen hinaus, Straftaten in der
Vergangenheit und die Beschaffenheit der überwachten Örtlichkeit.

(Da wir das schon zusammengetragen haben der Link:
http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Amsel/Aktenkoffer#Datenerhebung_bei_.C3.B6ffentlichen_Veranstaltungen_und_Ansammlungen_.28nicht_aber_Versammlungen.29_i.S.v._.C2.A7_15_PolG_NW)


amsel *zwitscher*
[twttr + id.ca: @amseltier | PPwiki: Amsel]

PS: Ich finde, er macht gar keinen Spagat. :-D Er äußert ziemlich
genau seine Position und möchte keine Verschärfung, weil er keinen
Bock auf _Schein_sicherheit hat.

--
Am 1. März 2012 13:15 schrieb gamlingen <grmpyoldman AT googlemail.com>:
> Habe da nochmal mehrererere Suchmaschinenanfragen gestartet gehabt …
> dabei bin ich auf einen "neuen" Beitrag des Düsseldorfer
> Polizeipräsidenten Schenkelberg gestolpert, der mit den Worten
> schließt:
>
> "Schließlich bewahrt uns die Vorschrift des § 15a PolG in ihrer
> jetzigen Fassung auch davor, das Instrument der Videobeobachtung
> aktionistisch und inflationär einzusetzen und letztlich statt
> Sicherheit nur eine Scheinsicherheit zu produzieren. Insbesondere vor
> letzterem sollten wir uns auch in Zukunft hüten."
>
> http://www.duesseldorf-blog.de/2011/11/02/herbert-schenkelberg-dusseldorfer-polizeiprasident-sieht-videobeobachtung-als-hilfreich-an-2/
>
> Er macht da inhaltlich einen ziemlichen Spagat. Wie seht Ihr das?
>
> Gruß, Marc.




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