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nrw-ak-drogen - Re: [NRW-AK-Drogen] Medikamenten Missbrauch

nrw-ak-drogen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Nrw-ak-drogen mailing list

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Re: [NRW-AK-Drogen] Medikamenten Missbrauch


Chronologisch Thread 
  • From: ""J. Löblein"" <jl AT iridis.de>
  • To: "Liste: AG_Drogen" <ag-drogen AT lists.piratenpartei.de>, nrw-ak-drogen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [NRW-AK-Drogen] Medikamenten Missbrauch
  • Date: Fri, 27 Nov 2009 22:25:34 +0100
  • List-archive: <http://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-ak-drogen>
  • List-id: <nrw-ak-drogen.lists.piratenpartei.de>


On 27.11.2009, at 09:49 , Martin Köster wrote:
> Das ist falsch. bei der Bundesopiumstelle (Ich liebe diesen Namen) wird nur
> über Betäubungmittel (Morphin, Fentanyl, Codein in hohen Dosen,
> Buprenorphin,...) Buch geführt. Betäubungsmittel sind - unter anderem wegen
> der strikten Buchführung - nicht sonderlich Suchtrelevant. Die
> Verkaufsschlager mit Missbrauchspotential (Sedativa, Tranquilizer,
> Hypnotika...)sind nur Rezeptpflichtig. Der einige der hier Buch führt sind
> die Abrechnungszentren der Krankenkassen.

Da haben wir uns natürlich missverstanden. Ich meinte mit dem Register
natürlich nicht das allseits beliebte BTM Verzeichnis, sondern ein
erweitertes, eventuell neu einzurichtendes Personenbezogenes Register aller
Verschreibungen für Suchtgefährliche Stoffe, wo neben den bereits
kontrollierten Substanzen natürlich auch die von dir genannten Mittel geführt
werden. Die BTM Richtlinien sind natürlich sehr restriktiv, die müssten für
eine derartige Erweiterung entweder wesentlich verändert werden, besser wäre
wahrscheinlich ein paralleles Register mit wesentlich entschärften
Kontrollregelungen welches vor allem die Aufgabe hat Ärzte über den
Gesamtkonsum ihrer Patienten aufzuklären.


> Daher kam meine Idee die Kassen in die Pflicht zu nehmen. auch hier könnten
> ja Ärzte/Pharmazeuten über den Umgang mit Klarnamen entscheiden, ähnliche
> Kommissionen gibt es z.b. schon in Krankenhäusern um die dortigen Ärzte zu
> Beraten/Korrigieren. Ich stelle mir das in etwa so vor:
> 1. Alle Rezepte werden vom Arzt an die Krankenkasse übermittelt, auch
> private.
> 2. Die Vorgänge werden verblindet und danach automatisch nach Mustern
> durchsucht.
> 3. Bei Auffälligkeiten wird von einem Arzt oder Apotheker (beide an
> Schweigepflicht gebunden) entblindet und der Vorgang genauer betrachtet.
> 4. Der Arzt/Apotheker bittet den Patienten/arzt um ein Gespräch.

Es gibt nun aber unterschiedliche Krankenkassen welche dann entweder jeweils
eigene Abteilungen dafür einrichten oder sich über eine Zentrale Stelle
koordinieren müssten. Da sind wir wieder am Anfang, denn auch da braucht es
einen zentralen Anlaufpunkt und damit wären die Krankenkassen eigentlich nur
noch ein unnötiger Mittelsmann. Wo wir wieder bei der Idee wären das gleich
über die BTM Regelungen oder eine neu einzurichtendes Register zu bearbeiten.
Die Verblindung sowie weitere Schutzmassnahmen aus deinem Vorschlag sind
natürlich auch hier angebracht, aber angesichts der enormen Verantwortung ist
so eine Stelle nur in der Hand des Staates sicher angelegt und nicht bei
privatwirtschaftlichen Krankenkassen, die zudem noch ihre neue Macht dazu
nützen könnten an der Verweigerung von sinnvollen Medikamenten kräftig Kasse
zu machen.


>> Der Arzt ist verpflichtet diese Liste einzusehen um eine möglich
>> Abhängigkeit vor der Verschreibung neuer Medikamente zu klären. Wenn er
>> dass nicht kann, gibt es Klärungsstellen, welche mit Beteiligten aus
>> mehreren Bereichen besetzt sind oder spezialisierte Suchtmediziner.
>>
> hier ist die Frage wie bekommen wir die Daten mit denen die Klärungsstelle
> arbeiten soll?

Eine solche Klärungsstelle hat ebenso wie der Arzt Zugriff auf die
Verschreibungsgeschichte des Patienten und soll nur für unklare Fälle, also
z.B. bei ethischen Konflikten oder Unerfahrenheit den Arzt beraten. Die Daten
selbst werden bei der Verschreibung durch den Arzt erhoben, der zudem in der
Pflicht steht den Suchtmittelstatus des Patienten zu klären bevor er solche
Medikamente verschreibt. Das ist ein Arbeitsgang, die Abfrage des Registers
durch den Arzt und den Neueintrag der Verschreibung. Ohne diese Prüfung ist
ein Rezept nicht gültig, sie setzt den Arzt in die Pflicht sich damit
auseinanderzusetzen und ist Nachweis dass er sich über die Folgen seiner
Handlung im klaren sein musste.


> Du kennst die Lücke die aktuell zwischen Haftungsrecht und tatsächlicher
> Haftung bei Ärzten klafft?

Ja. Aber es geht ja darum zuerst einmal dem Arzt überhaupt die Möglichkeit zu
geben über seinen eigenen Rezeptblock zu schauen. Die Haftungssituation ist
nicht ideal, aber zumindest eine besser Abschreckung als die derzeitige
Strategie "Augen zu und durch". Sobald die ersten Kinder vor Gericht stehen
die das Pflegeheim wegen der Sucht der Eltern verklagen wird das
Signalwirkung haben.

Nebenbei: Ist natürlich sehr gewagt, denn damit hat man sowohl Ärzte als auch
Pharmaunternehmen gegen sich.



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