nds-wolfsburg AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Ortsgruppe Wolfsburg (Niedersachsen)
Listenarchiv
- From: "Matthias Kellner" <Matthias.Kellner AT gmx.net>
- To: nds-wolfsburg AT lists.piratenpartei.de
- Subject: [NDS-Wolfsburg] Gründung/Satzung Mitgleiderbegehren
- Date: Fri, 15 Apr 2011 12:37:14 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nds-wolfsburg>
- List-id: "Ortsgruppe Wolfsburg \(Niedersachsen\)" <nds-wolfsburg.lists.piratenpartei.de>
Hallo Wolfsburger PIRATEN,
bezüglich Einladung an potentiellle PIRATEN möchte ich daran erinnern, ob Ihr
Helmuth G. und Werner B. eingeladen habt?!?
bezüglich
MITGLIEDERBEGEHREN
schlage ich ein Treffen für Interessierte zum Sonntag-Frühstück im
Atelier-Cafe, BarCelona oder anderer Ort vor (Bitte Rückmeldung, wenn
Interesse)
Die Ermöglichung/Existenz/Art von Mitgliederbegehren ist der entscheidende
Algorithmus, wie sich unsere Partei zukünftig entwickeln wird. ALLE Parteien
verlieren IMMER ihren Kontakt zur BASIS und das muss einen Grund haben!
Entscheidendes Problem ist die geheime Mitgliedschaft und das mehr oder
weniger öffentliche Mitgliederbegehren. Da der Vorstand auf den
Mitgliederdaten sitzt (Datenschutz wie bei Zensursula), hat der Vorstand
einen immensen Vorsprung in der Information und Konditionierung seiner
Mitglieder. Selbst ein Mitgliederbegehren wird über den Vorstand abgewickelt
und kann so auf die einfachste Weise "verschlampt" werden, ohne dass es der
Großteil der Mitglieder überhaupt mitbekommt.
Wichtig wäre es aber auch, wenn wir aktive öffentliche Mitglieder hätten, die
sich auch in die Stadt- und Ortsräte trauen.
Andererseits werden auch geheime nicht öffentliche Mitglieder benötigt.
Dazu ist mir folgende Lösungsidee eingefallen. Jeder kann "geheim" Mitglied
werden. Will man aber an Mitgliederbegehren teilnehmen, dann muss man die
Anonymität verlassen.
Mehr Pflichten = Mehr Rechte.
Alle Mitglieder, die an Mitgliederbegehren teilnehmen wollen, teilen dieses
dem Vorstand mit und bekommen von dem Vorstand eine Liste mit allen
"öffentlichen" Kontaktdaten (Anschrift, Telefon, Email/Internet), die zu dem
Zeitpunkt Teilnehmer an Mitgliederbegehren sind. Der Vorstand stellt an einer
Stelle den immer aktuellen Stand dieser Mitglieder bereit. Nur diese
Mitglieder haben eine Recht an Mitgliederbegehren teilzunehmen, und nur auf
Basis dieser angemeldeten Mitglieder wird das Abstimmugnsergebnis z.B.
bezüglich 50% aller angemeldeten Mitglieder, also angenommen, ausgewertet.
Das Ergebnis eines Begehrens wird den stillen Mitgliedern mitgeteilt. Jedes
Mitglied kann jederzeit seine Status zwischen Angemeldet zu
Mitgliederbegehren oder nicht wechseln, Stimmberechtigung wird aber im Moment
der Anmeldung des Begehrens festgelegt (Liste). Nicht angemeldete können sich
anmelden und sofort eine Gegenabstimung initiieren.
Mir kam folgender "einfacher" Passus für die Satzung in den Sinn:
§???? Mitgliederbegehren
(1) Alle Entscheidungen und Handlungen der für die PIRATEN tätigen Personen
können über Mitgliederbgegehren in ihrem Vollzug sofort blockiert und
aufgehoben werden
(2) Ein Mitgliederbegehren gilt so lange, bis es von einem anderen
Mitgliederbegehren aufgehoben wird
(3) Ein Mitgliederbegehren kann ein vorhergehendes Mitgliederbegehren nur
aufheben, wenn die Anzahl der Stimmen für die Annahme für das aktuelle
Mitgliederbegehren höher ist, als die Anzahl der Stimmen für die Annahme des
vorhergehenden aufzuhebenden, oder die Anzahl der Stimmen für die Annahme
mehr als 50% der am Mitggliederbegehren angemeldeten Mitglieder beträgt
(4) Für den Start eines Mitgliederbegehrens gibt es keine Beschränkungen.
Jedes einzelne Mitglied kann ein Mitgliederbegehren unter seiner Regie
durchführen.
(5) Ein Mitgliederbegehren wird aber nur dann als existent betrachtet, wenn
alle abstimmenden Personen ihr namentliches Abstimungsergebnis beglaubigt
haben
(6) Für Mitgliederbegehren existiert nur die namentliche Abstimmung. Die
Gefahren einer Manipulation von Mitgliederbegehren ist sehr groß. Geheime
Wahlen sind nicht öffentlich von jedem Mitglied nachprüfbar, so dass nur mit
namentlicher Abstimmung ein vertrauenswürdiges Abstimmungsergebnis erreichbar
ist.
(7) Ein Mitgliederbegehren ist sofort gültig und vollstreckbar (z.B.
Hausrecht), wenn 50% aller zum Mitgliederbegehren zum Zeitpunkt des Starts
der Abstimmung angemeldeten Mitglieder das Mitgliederbegehren zur Kenntnis
genomen haben (Empfangsbestätigung) und eine Frist von 14 Tagen abgelaufen
ist oder wenn mehr als 50% der angemeldeten Mitglieder zugestimmt haben
(8) An Mitgliederbegehren können nur Mitglieder teilnehmen, die die Teilnahme
dem Vorstand bekannt gegeben haben
(9) Die Teilnahme (Aufnahme in den Kreis der Abstimmenden Mitglieder) wird
allen bisherigen Mitgliedern bekannt gegeben und jedem teilnehmenden Mitglied
alle Kontaktdaten der übrigen teilnehmenden Mitglieder ausgehändigt (Adresse,
Telfon, Email/Internet)
(10) Das Abstimmungsergebnis eines Mitgliederbegehrens ist so öffentlich
bekannt zu machen, dass mindestens 50% aller existierenden Mitglieder
erreicht werden
(11) Zu jedem Mitgliederbegehren gehören folgende Dokumente:
(a) Das Begehren selber mit einer klaren mit Ja/Nein oder mit einer Zahl
beantwortbaren Frage
(b) Startdatum und Uhrzeit des Begehrens
(c) Die namentliche Nennung des für Mitgliederbegehren angemeldeten Mitglieds
oder eine Gruppe an namentlich genannten, die diese Voraussetzungen
erfüllende Personen, von denen das Begehren gestartet wird
(d) Eine vollständige namentliche Liste mit allen zum Zeitpunkt des
Begehrensstartes zur Mitgliederabstimmung angemeldeten Mitglieder sowie die
Kontaktdaten dieser Mitglieder
(e) Eine glaubhafte Dokumentation des Abstimmergebnisses der abstimmenden
Mitglieder
(f) Art/Weise und Dokumentation der Veröffentlichung des Ergebnisses des
Begehrens
(g) Eine glaubhafte Dokumentation welchen an Mitgliederbegehren teilnehmenden
Personen das endgültige Ergebnis des Mitgliederbegehrens zu Kenntnis gekommen
ist (Empfangsbestätigung)
Herzliche Grüße
Matthias
PS.: Ist doch leider wieder länger geworden, aber ich denke ausreichend
praktikabel und eindeutig.
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- [NDS-Wolfsburg] Gründung/Satzung Mitgleiderbegehren, Matthias Kellner, 15.04.2011
- Re: [NDS-Wolfsburg] Gründung/Satzung Mitgleiderbegehren, Jürgen Stemke, 15.04.2011
- Re: [NDS-Wolfsburg] Gründung/Satzung Mitgleiderbegehren, Christian Koch, 15.04.2011
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