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nds-wolfsburg - Re: [NDS-Wolfsburg] [Nds-ag-satzung] Rückmeldung von der AG Recht zum derzeitigen Entwurf der Satzungsänderungsanträge NDS

nds-wolfsburg AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Ortsgruppe Wolfsburg (Niedersachsen)

Listenarchiv

Re: [NDS-Wolfsburg] [Nds-ag-satzung] Rückmeldung von der AG Recht zum derzeitigen Entwurf der Satzungsänderungsanträge NDS


Chronologisch Thread 
  • From: "Jürgen Junghänel" <junghaenel-hannover AT gmx.de>
  • To: "Niedersächsische Arbeitsgruppe Satzung" <nds-ag-satzung AT lists.piratenpartei.de>, nds-wolfsburg AT lists.piratenpartei.de, nds-ag-satzung AT lists.piratenpartei.de
  • Cc: vorstand AT piratenpartei-niedersachsen.de
  • Subject: Re: [NDS-Wolfsburg] [Nds-ag-satzung] Rückmeldung von der AG Recht zum derzeitigen Entwurf der Satzungsänderungsanträge NDS
  • Date: Sun, 31 Jan 2010 06:01:39 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nds-wolfsburg>
  • List-id: "Ortsgruppe Wolfsburg \(Niedersachsen\)" <nds-wolfsburg.lists.piratenpartei.de>

Hallo,

die Antwort der AG Recht halte ich für hochspannend.

Im Parteiengesetz steht unter den zitierten § wegen der
Sanktionsmöglichkeiten:
(3) In der Satzung sind Bestimmungen zu treffen über

1.


die zulässigen Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder,

2.


die Gründe, die zu Ordnungsmaßnahmen berechtigen,

3.


die Parteiorgane, die Ordnungsmaßnahmen anordnen können.

Im Falle der Enthebung von Parteiämtern oder der Aberkennung der Fähigkeit zu
ihrer Bekleidung ist der Beschluß zu begründen.

(4) Ein Mitglied kann nur dann aus der Partei ausgeschlossen werden, wenn es
vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grundsätze oder Ordnung
der Partei verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt.

(5) Über den Ausschluß entscheidet das nach der Schiedsgerichtsordnung
zuständige Schiedsgericht. Die Berufung an ein Schiedsgericht höherer Stufe
ist zu gewährleisten. Die Entscheidungen sind schriftlich zu begründen. In
dringenden und schwerwiegenden Fällen, die sofortiges Eingreifen erfordern,
kann der Vorstand der Partei oder eines Gebietsverbandes ein Mitglied von der
Ausübung seiner Rechte bis zur Entscheidung des Schiedsgerichts ausschließen.

Ich weis also nicht, warum fehlende Sanktionsmöglichkeiten gegen eine
Offenlegungspflicht sprechen.

Völlig anders ist es mit der Bundessatzung, die "jedem" Piraten aktives und
passives Stimmrecht einräumt (ohne Einschränkungen).

Da muss man passen.

Dann sollte man sich auch jede Pseudotransparenz abschminken: wir sind dann
halt gescheitert an juristischen Hürden und eine ganz normale Partei: weit
weg von Transparenz. Denn es ist ja noch nicht einmal möglich die Regeln, die
im Bundestag gelten, in unserer Partei zu verankern.

Die anderen Parteien werden uns Transparenzmässig überholen!!

Ich bin auf die weitere Diskussion gespannt.


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