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Betreff: Ortsgruppe Wolfsburg (Niedersachsen)
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Re: [NDS-Wolfsburg] Vertrag von Lissabon: Todesstrafe & wann ist Töten nicht Töten im Sinne des Vertrages
Chronologisch Thread
- From: MainBrain <maerchen AT gmx.net>
- To: nds-wolfsburg AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [NDS-Wolfsburg] Vertrag von Lissabon: Todesstrafe & wann ist Töten nicht Töten im Sinne des Vertrages
- Date: Tue, 13 Oct 2009 18:54:06 +0200
- List-archive: <http://service.piratenpartei.de/pipermail/nds-wolfsburg>
- List-id: "Ortsgruppe Wolfsburg \(Niedersachsen\)" <nds-wolfsburg.lists.piratenpartei.de>
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Hallo Jürgen & Rest von Wob,
ich empfehle dazu diesen 84 min. Vortrag von Prof. Schachtschneider:
http://video.google.de/videoplay?docid=-5576047373264439629#
*wink*
Am 13.10.2009 12:25, schrieb Jürgen Stemke:
> Hi.
>
> Ich habe nach Haralds Vortrag etwas recherchiert.
>
> Das ganze ist etwas ... unübersichtlich.
> In Kürze:
> In dem Vertrag steht weder, dass die Todesstrafe erlaubt, noch dass
> sie verboten ist. - Letzteres ist vielleicht ein erstes Manko.
> In dem Vertrag wird die EU-Charta der Menschenrechte von 1950
> angezogen. (Die ist bisher nicht gültig. .. warum nur..?)
> In der Charta steht, dass Todesstrafe, Hinrichten und Töten von
> Menschen verboten ist. - Klingt gut.
> In den Erläuterungen zur Charta steht verbindlich, was damit genau
> gemeint ist:
> - Todesstrafe ist in Kriegszeiten oder bei Kriegsgefahr erlaubt.
> (Jugoslavien? Afghanistan? wann ist den Kreigsgefahr? Krieg gegen
> den Terror?)
> - Töten ist nicht töten, wenn man Aufstände oder Aufruhr
> niederschlägt. (Montagsdemos? Demo mit Steinewerfer? Demo gegen die
> Regierung?)
> - Töten ist nicht töten, wenn man jemanden tötet, der sich einer
> Festnahme entziehen möchte.
>
> Der Vertrag steht übrigens ÜBER den Gesetzen der Mitgliedsstaaten,
> wenn EU-Recht anzuwenden ist. - Dies sei wohl auch übliche
> EU-Rechtsprechung.
>
>
>
> Interessante Quellen:
> http://www.cl-netz.de/foren/cl.politik.recht/Lissabon-Vertrag-und-Wiedereinfuehrung-der-Todesstrafe-56490.html
>
> http://www.eu-vertrag-stoppen.de/rechtsstaat/recht.html
>
>
>
>
> Ausführlicher:
>
> Im Vertrag von Lissabon ("KONSOLIDIERTE FASSUNGEN , DES VERTRAGS
> ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION , UND , DES VERTRAGS ÜBER DIE
> ARBEITSWEISE DER , EUROPÄISCHEN UNION")
> http://eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?uri=OJ:C:2008:115:SOM:DE:HTML steht
> nichts zu Tötung oder Todesstrafe. - D.h. hier steht schon mal nicht
> drin "Die Todesstrafe ist abgeschafft" (vgl. Art. 102 GG, bzw. Art.
> 1 Absatz 1 GG).
>
> Aber:,
> Laut dem Vertrag von Lissabon Art. 6 Abs. 1 gilt auch die Charta
> der, Grundrechte der Europäischen Union.
> Diese ist bislang nicht gültig, da nicht von allen EU-Staaten
> unterzeichnet.
>
> In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (
> http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2007:303:0001:0016:DE:PDF
> )
> steht:
>
>
> Charta der Grundrechte der Europäischen Union
> Artikel 2
> Recht auf Leben
> (1) Jeder Mensch hat das Recht auf Leben.
> (2) Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.
>
>
> Soweit klingt das noch gut.
>
>
> Jetzt kommt's.
> In den Erläuterungen zur Charta (
> http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2007:303:0017:0035:DE:PDF
> )
> wird verbindlich erläutert, wie das denn genau gemeint ist, und was
> Tötung im Sinne der Charta ist, und was nicht.
>
> Dort wird erläutert, dass in Kriegszeiten oder bei Kriegsgefahr die
> Todesstrafe explizit erlaubt ist.
>
> Was mir bei Haralds Vortrag nicht deutlich geworden ist: Zur
> Niederschlagung von Aufruhr oder Aufstand darf ohne Judikative
> direkt und unmittelbar getötet werden. Selbes gilt für Personen, die
> sich durch Flucht einer Festnahme entziehen wollen.
>
>
>
>
> a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:
> „Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet,
> wenn sie durch eine Gewaltanwendung
> verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
> a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
> b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die
> Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
> c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“.
> b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:
> „Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen,
> die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer
> Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen,
> die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen
> Bestimmungen angewendet werden ...“.
>
>
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- [NDS-Wolfsburg] Vertrag von Lissabon: Todesstrafe & wann ist Töten nicht Töten im Sinne des Vertrages, Jürgen Stemke, 13.10.2009
- Re: [NDS-Wolfsburg] Vertrag von Lissabon: Todesstrafe & wann ist Töten nicht Töten im Sinne des Vertrages, MainBrain, 13.10.2009
- Re: [NDS-Wolfsburg] Vertrag von Lissabon: Todesstrafe & wann ist Töten nicht Töten im Sinne des Vertrages, Patrick Flender, 14.10.2009
- Re: [NDS-Wolfsburg] Vertrag von Lissabon: Todesstrafe & wann ist Töten nicht Töten im Sinne des Vertrages, MainBrain, 13.10.2009
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