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nds-wolfenbuettel - Re: [Piraten WF] Bitte um Rundmail an Mitglieder WF/SZ

nds-wolfenbuettel AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreisverband Wolfenbüttel-Salzgitter (Niedersachsen)

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Re: [Piraten WF] Bitte um Rundmail an Mitglieder WF/SZ


Chronologisch Thread 
  • From: Michael Leukert <wf-pirat AT online.de>
  • To: "Ortsgruppe Wolfenbüttel (Niedersachsen)" <nds-wolfenbuettel AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Piraten WF] Bitte um Rundmail an Mitglieder WF/SZ
  • Date: Sun, 25 Oct 2009 17:21:19 +0100
  • List-archive: <http://service.piratenpartei.de/pipermail/nds-wolfenbuettel>
  • List-id: Ortsgruppe Wolfenbüttel (Niedersachsen) <nds-wolfenbuettel.lists.piratenpartei.de>

Hi,

Arne hat geantwortet.

Arne Ludwig schrieb:
Hallo Michael,

ich war leider die ganze letzte Woche sowohl privat als auch beruflich
stark eingebunden, weshalb einiges liegen geblieben ist.

Bzgl. deiner Anfrage ist mir nicht ganz klar, was ich jetzt machen soll.
Wenn ihr einen Kreisverband Wolfenbüttel gründen wollt, dann muss der
Landesverband die Mitglieder aus Wolfenbüttel einladen.

Mit den jetzigen Satzung(en) kann man nach meinem Informationsstand keinen
erweiterten Kreisverband Wolfenbüttel/Salzgitter gründen. Dazu müsste man
die Satzung(en) vorher anpassen.

Wenn ihr das wolltet, solltet ihr vorher einen entsprechenden
Satzungsänderungsantrag für den LPT einreichen und danach ggf. die Gründung
angehen.

Sicherlich kann ich trotzdem die Mitglieder aus Salzgitter dazuladen,
allerdings wären die nach meinem Verständnis dann nicht stimmberechtigt und
könnten höchstens als Helfer dabeisein.

Der 26.10. ist zu knapp. Da kann ich nicht mehr fristgerecht einladen. Auch
sonst wären 9 Tage meiner Ansicht nach etwas knapp gewesen.

Ich kann jetzt zwar noch einladen, aber ihr müsst damit rechnen, dass
stimmberechtigte Mitglieder, die nicht fristgerecht eingeladen wurde, die
ganze Sache nachträglich kippen könnten.
Viele Grüsse,

Arne

Ich werde ihm antworten, das die Auslegung der LV Satzung bezüglich der Devinition der Kreise jede Auslegung zuläßt. Außerdem,
das wir den Vorstand und die Satzung bis zur ersten KV Versammlung als vorläufig beschließen und erst dort endgültig bestätigen
werden. Richtig???

Lg
Michael




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