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nds-wolfenbuettel - Re: [Piraten WF] Bitte um Rundmail an Mitglieder WF/SZ

nds-wolfenbuettel AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreisverband Wolfenbüttel-Salzgitter (Niedersachsen)

Listenarchiv

Re: [Piraten WF] Bitte um Rundmail an Mitglieder WF/SZ


Chronologisch Thread 
  • From: Florian Schmidt <schmidt.f AT gmx.net>
  • To: "Ortsgruppe Wolfenbüttel (Niedersachsen)" <nds-wolfenbuettel AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Piraten WF] Bitte um Rundmail an Mitglieder WF/SZ
  • Date: Sun, 25 Oct 2009 19:42:53 +0100
  • List-archive: <http://service.piratenpartei.de/pipermail/nds-wolfenbuettel>
  • List-id: Ortsgruppe Wolfenbüttel (Niedersachsen) <nds-wolfenbuettel.lists.piratenpartei.de>

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Michael Leukert schrieb:


> § 10 Gliederung
>
> 1. Der Landesverband *Piraten Niedersachsen* gliedert sich in Orts-,
> Kreis/Stadt- und Regionsverbände, mit jeweils mindestens drei
> Mitgliedern.
> 2. Kreis- und Ortsverbände besitzen Programm-, Finanz- und
> Personalautonomie. Das Programm darf den Grundprinzipien der
> Partei nicht widersprechen.
> 3. Die Satzungsentwürfe und Satzungsänderungen der Kreis- und
> Ortsverbände sollen vor ihrer Verabschiedung dem Landesvorstand
> zur Stellungnahme zugestellt werden. Sie erhalten ihre Gültigkeit
> mit der Beschlußfassung auf der Mitgliederversammlung des Kreis-
> bzw. Ortsverbandes. Die Satzung ist bei der Landesgeschäftsstelle
> zu hinterlegen.
> 4. Kreis- und Ortsverbände werden von den jeweils dort mit ihrem
> Wohnsitz ansässigen Mitgliedern gebildet. Bei mehreren Wohnsitzen
> kann das Mitglied zwischen den Gebietsverbänden der Wohnsitze
> wählen. Zur Gründung eines Ortsverbandes ist der Antrag von
> mindestens fünf und der Beschluß der Mehrheit der in der Gemeinde
> wohnenden Mitglieder erforderlich. Die Organisation der
> Gründungsversammlung erfolgt durch den Kreisvorstand. Dabei sind
> auf Verlangen der Mehrheit der Mitglieder aus den betroffenen
> Gemeinden mehrere Gemeinden zu einem Ortsverband zusammenzufassen.
> 5. Der räumliche Tätigkeitsbereich der Gliederung soll sich mit der
> entsprechenden politischen Gliederung in Gemeinden, kreisfreien
> Städten, *Landkreisen* und Regionen decken.
>
>
>
> Ich glaube, ich habe jetzt Hallos. Ich bin mir sicher, das dort immer
> nur von "Kreisen" die Rede war. Stellt meine Argumentationskette jetzt
> natürlich auf ziemlich wacklige Füße.
> Ich glaube, wir sollten mal konferieren.

Das ist die Landessatzung.
In der Bundessatzung heiß es (aber):

§ 7 - Gliederung

(1) Die Piratenpartei Deutschland gliedert sich in Landesverbände. Die
Landesverbände können nach ihren örtlichen Bedürfnissen
Untergliederungen schaffen. Innerhalb der staatsrechtlichen Grenzen
eines Landes gibt es nur einen Landesverband.

(2) Die weitere Untergliederung der Landesverbände erfolgt in Orts-,
Kreis- und Bezirksverbände, die deckungsgleich mit den politischen
Grenzen der Regierungsbezirke, Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden
sind.

(3) Gebietsverbände und Auslandsgruppen sollen sich nicht wirtschaftlich
betätigen, ausgenommen hiervon sind der Bundesverband und die
Landesverbände.

Demnach Deine Frage: Was für Kreise??
Landkreise?
Kornkreise?
Was??

Zu Deinem anderen Posting:

Dein Schreiben an Arne passt schon so.
Raus damit!

Florian
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