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nds-kv-nordost - Re: [Nds-kv-nordost] Unterschriften sammlen in Uelzen

nds-kv-nordost AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreisverband Heidepiraten (Niedersachsen)

Listenarchiv

Re: [Nds-kv-nordost] Unterschriften sammlen in Uelzen


Chronologisch Thread 
  • From: Rolf Tischer <rolf_tischer AT gdh.de>
  • To: "Kreisverband Heidepiraten (Niedersachsen)" <nds-kv-nordost AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Nds-kv-nordost] Unterschriften sammlen in Uelzen
  • Date: Fri, 14 Sep 2012 14:27:41 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nds-kv-nordost>
  • List-id: "Kreisverband Heidepiraten \(Niedersachsen\)" <nds-kv-nordost.lists.piratenpartei.de>

Hallo,

Ichhabe heute nachgefragt und wir haben keine Probleme zu erwarten.
Mir wurde gesagt dass ich einfach ein paar Flyer dabei haben soll,
dann sind wir auch auf der sicheren Seite. Wir haben auf jeden Fall
das OK aus der Verwaltung....

Wir treffen uns um 9:30 in Uelzen am Hammersteinplatz


am Freitag, 14. September 2012 um 12:28 schrieben Sie:

> -----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-----
> Hash: SHA1

> Am 13.09.12 22:01, schrieb Burkhard Masseida:
>> Am Thu, 13 Sep 2012 21:21:13 +0200 schrieb Nicolas Krüger
>> <nicolaskrueger AT madeagle.de>:
>>
>>> Da aber normal kein Normalzustand, ist das in Uelzen auch nicht
>>> normal :)
>>>
>>> Sondernutzungsatzung Stadt Uelzen §2 Abs 3 "Das Verteilen von
>>> Handzetteln, Flugblättern und Schriften politischen Inhalts sowie
>>> deren Vertrieb im Handverkauf wird von einer Erlaubnis
>>> freigestellt, wenn die genannten Tätigkeiten innerhalb der
>>> geschlossenen Ortslage auf öffentlichen Gehwegen,
>>> Fußgängerbereichen oder Plätzen ausgeübt werden. In diesem Fall
>>> ist eine Anzeige an die Stadt erforderlich."
>>
>> Ich sehe nicht, dass beim reinen Unterschriften sammeln irgendwas
>> verteilt würde.

> Die Frage ist auch garnicht so sehr, ob etwas verteilt wird oder
> nicht, sondern ob eine Nutzung im Rahmen der Widmung ist oder eben
> nicht (Gemeingebrauch). Das Niedersächsische Strassengesetz sagt dazu
> in §14 "Kein Gemeingebrauch liegt vor, wenn jemand die Straße nicht
> vorwiegend zum Verkehr, sondern zu anderen Zwecken benutzt." Für bspw.
> Fussgängerzonen ist der Begriff "Verkehr" um die Nutzung zur
> Kommunikation erweitert.

> An der Stelle fängt die Interpretation jetzt an. Gehört
> Unterschriftensammeln noch zum Gemeingebrauch im Sinne von
> Kommunikation und ist somit ohne Anzeige erlaubt, oder gehört es zum
> Bereich der von der Satzung der Stadt Uelzen als Sondernutzung
> definierten Nutzungsmöglichkeiten, die aber nicht erlaubnispflichtig
> sind und muss somit angezeigt werden? Oder, was ganz blöd wäre, zählt
> Unterschriftensammeln zur Sondernutzung und wird nicht von §2 Abs. 3
> der Sondernutzungssatzung abgedeckt? Dann würde es einer Erlaubnis
> bedürfen, incl. Antrag, Bearbeitungszeit und mglw.
> Sondernutzungsgebühren. Nur weil es nicht verteilen ist, ist es noch
> lange nicht "keine Sondernutzung".

> Ich denke die Variante "Anrufen und das Vorhaben anzeigen" dürfte an
> dieser Stelle die einfachste und konfliktärmste sein. Vielleicht hat
> Rolf das ja auch schon lange gemacht, die Diskussion ist damit
> überflüssig und alles ist gut.

> Abschliessend sei bemerkt, ich bin kein Jurist und dies ist keine
> Rechtsberatung! Nur um sicherzugehen.

> Gruss
> Nicolas
> -----BEGIN PGP SIGNATURE-----
> Version: GnuPG/MacGPG2 v2.0.16 (Darwin)

> iQEcBAEBAgAGBQJQUwbhAAoJECtgY9ZDwtF6iSMH+wcucntE7ehJojFhJfa0Qv6O
> MWoFTjAPid/5xLHfT9HW2lpfrWY1tJ3Vk8bnNmsa9VfZJ8XRod6a4mZfUDpuEMrQ
> Xfh3yK+O8qafRdE6nBilbnMx4eeVzyx3P6ackAcwsU0pX8W92DIsj2pkbyFWDnrZ
> OZFTtTCUfx5JS85EbCCLvf0pHcEkMy0R1OOrv+cqiZo7U1lfXrunYtNp9Zut3ns1
> GC+FAYqQyG2i9qPEoxf7nnJO0Kyne8TTJqq9D9ZKsx0ms7JEDTNjMH6QJW28TS08
> tch/3+ktZO3ISGob5NwFUeIso6C8i7uoz1hqHTVHnohlPAVo/0BiPuQ5pYnEpVE=
> =DLsr
> -----END PGP SIGNATURE-----



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