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nds-kv-nordost - Re: [Nds-kv-nordost] Unterschriften sammlen in Uelzen

nds-kv-nordost AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreisverband Heidepiraten (Niedersachsen)

Listenarchiv

Re: [Nds-kv-nordost] Unterschriften sammlen in Uelzen


Chronologisch Thread 
  • From: Nicolas Krüger <nicolaskrueger AT madeagle.de>
  • To: "Kreisverband Heidepiraten (Niedersachsen)" <nds-kv-nordost AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Nds-kv-nordost] Unterschriften sammlen in Uelzen
  • Date: Fri, 14 Sep 2012 12:28:50 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nds-kv-nordost>
  • List-id: "Kreisverband Heidepiraten \(Niedersachsen\)" <nds-kv-nordost.lists.piratenpartei.de>

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Am 13.09.12 22:01, schrieb Burkhard Masseida:
> Am Thu, 13 Sep 2012 21:21:13 +0200 schrieb Nicolas Krüger
> <nicolaskrueger AT madeagle.de>:
>
>> Da aber normal kein Normalzustand, ist das in Uelzen auch nicht
>> normal :)
>>
>> Sondernutzungsatzung Stadt Uelzen §2 Abs 3 "Das Verteilen von
>> Handzetteln, Flugblättern und Schriften politischen Inhalts sowie
>> deren Vertrieb im Handverkauf wird von einer Erlaubnis
>> freigestellt, wenn die genannten Tätigkeiten innerhalb der
>> geschlossenen Ortslage auf öffentlichen Gehwegen,
>> Fußgängerbereichen oder Plätzen ausgeübt werden. In diesem Fall
>> ist eine Anzeige an die Stadt erforderlich."
>
> Ich sehe nicht, dass beim reinen Unterschriften sammeln irgendwas
> verteilt würde.

Die Frage ist auch garnicht so sehr, ob etwas verteilt wird oder
nicht, sondern ob eine Nutzung im Rahmen der Widmung ist oder eben
nicht (Gemeingebrauch). Das Niedersächsische Strassengesetz sagt dazu
in §14 "Kein Gemeingebrauch liegt vor, wenn jemand die Straße nicht
vorwiegend zum Verkehr, sondern zu anderen Zwecken benutzt." Für bspw.
Fussgängerzonen ist der Begriff "Verkehr" um die Nutzung zur
Kommunikation erweitert.

An der Stelle fängt die Interpretation jetzt an. Gehört
Unterschriftensammeln noch zum Gemeingebrauch im Sinne von
Kommunikation und ist somit ohne Anzeige erlaubt, oder gehört es zum
Bereich der von der Satzung der Stadt Uelzen als Sondernutzung
definierten Nutzungsmöglichkeiten, die aber nicht erlaubnispflichtig
sind und muss somit angezeigt werden? Oder, was ganz blöd wäre, zählt
Unterschriftensammeln zur Sondernutzung und wird nicht von §2 Abs. 3
der Sondernutzungssatzung abgedeckt? Dann würde es einer Erlaubnis
bedürfen, incl. Antrag, Bearbeitungszeit und mglw.
Sondernutzungsgebühren. Nur weil es nicht verteilen ist, ist es noch
lange nicht "keine Sondernutzung".

Ich denke die Variante "Anrufen und das Vorhaben anzeigen" dürfte an
dieser Stelle die einfachste und konfliktärmste sein. Vielleicht hat
Rolf das ja auch schon lange gemacht, die Diskussion ist damit
überflüssig und alles ist gut.

Abschliessend sei bemerkt, ich bin kein Jurist und dies ist keine
Rechtsberatung! Nur um sicherzugehen.

Gruss
Nicolas
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