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nds-kv-nordost - Re: [Nds-kv-nordost] ... bitte keine urheberrechtlich geschützten Texte posten. Okay! ... habe dazu noch 6 Fragen.

nds-kv-nordost AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreisverband Heidepiraten (Niedersachsen)

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Re: [Nds-kv-nordost] ... bitte keine urheberrechtlich geschützten Texte posten. Okay! ... habe dazu noch 6 Fragen.


Chronologisch Thread 
  • From: "Kai F. Lahmann" <kfl AT 3dots.de>
  • To: "Kreisverband Heidepiraten (Niedersachsen)" <nds-kv-nordost AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Nds-kv-nordost] ... bitte keine urheberrechtlich geschützten Texte posten. Okay! ... habe dazu noch 6 Fragen.
  • Date: Mon, 28 Nov 2011 01:38:41 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nds-kv-nordost>
  • List-id: "Kreisverband Heidepiraten \(Niedersachsen\)" <nds-kv-nordost.lists.piratenpartei.de>

-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-----
Hash: SHA1

Am 27.11.2011 15:11, schrieb Stefan Brandt:
> 1 - Ist ein News-Text noch urheberrechtlich geschützt, wenn es so
> öffentlich (in diesem Fall über Google) einsehbar ist

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass das Urheberrecht in
irgendeinem Verhältnis dazu steht, ob etwas "öffentlich zugänglich"
sei. Dem ist aber nicht so - in der Praxis sogar eher im Gegenteil,
denn eine Urheberrechtsverletzung einer nie veröffentlichten Sache ist
zum einen schwierig umzusetzen und zum anderen genauso schwierig
nachzuweisen.

> 3 - Verstoße ich auch gegen das U-Recht, wenn ich den Google link
> weitergeben?

Die Wiedergabe eines Links, dessen Existenz nicht gegen das
Urheberrecht verstößt, kann auch kein Verstoß sein. Einzige Ausnahme
sind Links, die Session-Daten enthalten - also wenn du selbst dich
irgendwo anmelden musstest, um da hin zu kommen.

> 4 - Wäre es ein Unterschied, wenn ich sozusagen eine Rahmentext
> gesetzt hätte... wie z.B.: "Zu dem Thema ABC möchte ich auzugsweise
> die Zeitung XY zitieren, die es so dar gestellt hat: (Zitat)" ?

Das wäre dann wohl im Sinne des Zitatrechts ein "Großzitat" sein.
Sowas ist nur in wissenschaftlichen Arbeiten erlaubt.

> 5 - Variante vom vorhergehenden; noch stärker verfremden und nicht
> nur Rahmentext, aber im gebundenen Text schreiben, in dem ich z.B.
> so den Text aus der Zeitung miteinbinde: "Die Zeitung stellt es so
> dar, dass ABC sich "so-und-so" geäußert hat und darum bewertet die
> Zeitung es "so-und-so"?

Und hier haben wir dann das Rudel Kleinzitate mit eigenem Fülltext.
Kein Problem; aber bitte _genau_ zwischen "Zitat" (Änderungsverbot!)
und "Wiedergabe in eigenen Worten" unterscheiden. Das ganze als
Erörterungsgrundlage ist sogar ein ausdrücklicher Zweck, weshalb sich
der erforderliche Umfang aus dem Einzelfall ergibt. Allgemein gilt
hier umso weniger Zitat, umso weniger Ärger.

> 6 - Ist es ein Unterschied, wenn ich Auszüge/Texte ohne
> kommerziellen Hintergrund einer wie-auch-immer geschlossenen Gruppe
> von Menschen sende (... zu privaten Zwecken sozusagen) oder es z.B.
> auf YouTube frei und ohne Begrenzung für jedermann veröffentliche;
> eventuell noch finanziell am "Klick" beteiligt bin.

Nein. Nur wenn du es _für dich selbst_ kopierst. Das eine Privatkopie
eine Weitergabe an den Freundeskreis erlaubt, ist mal wieder einer der
Rechtsirrtümer: Dies gilt nur in einem sehr sehr engen Rahmen (ein
Urteil von 1978 redet von 7 [analogen] Kopien, heute geht man eher von
noch weniger aus!) und nur, wenn das Werk nicht mehr erworben werden
kann (!).

- --
Kai F. Lahmann
-----BEGIN PGP SIGNATURE-----
Version: GnuPG v1.4.10 (GNU/Linux)
Comment: Using GnuPG with Mozilla - http://enigmail.mozdev.org/

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-----END PGP SIGNATURE-----




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