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nds-kv-nordost - Re: [Nds-kv-nordost] ... bitte keine urheberrechtlich geschützten Texte posten. Okay! ... habe dazu noch 6 Fragen.

nds-kv-nordost AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreisverband Heidepiraten (Niedersachsen)

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Re: [Nds-kv-nordost] ... bitte keine urheberrechtlich geschützten Texte posten. Okay! ... habe dazu noch 6 Fragen.


Chronologisch Thread 
  • From: Rolf Tischer <rolf_tischer AT gdh.de>
  • To: "Kreisverband Heidepiraten (Niedersachsen)" <nds-kv-nordost AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Nds-kv-nordost] ... bitte keine urheberrechtlich geschützten Texte posten. Okay! ... habe dazu noch 6 Fragen.
  • Date: Sun, 27 Nov 2011 15:56:10 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nds-kv-nordost>
  • List-id: "Kreisverband Heidepiraten \(Niedersachsen\)" <nds-kv-nordost.lists.piratenpartei.de>

Title: Re: [Nds-kv-nordost] ... bitte keine urheberrechtlich geschützten Texte posten. Okay! ... habe dazu noch 6 Fragen.
Hallo Stefan,

Ein paar deiner Fragen kann ich aus eigener Erfahrung beantworten.
Das ist aber keine Rechtsberatung sondern nur meine eigenen Erfahrungen und Meinungen 
die ich im Laufe der Jahre sammeln durfte.


Mit freundlichen Grüßen
Rolf Tischer



am Sonntag, 27. November 2011 um 15:11 schrieben Sie:


Danke Robert, 
...wird nicht mehr passieren.
Habe bei copy/paste aus der Buchholzer Mailingliste (da war der erste Bock..) nicht dran gedacht.
Der link sollte auch (besser) folgender sein:

http://www.google.de/search?hl=de&gl=de&btnmeta_news_search=1&q=Kreistags-Pirat+soll+von+Bord+gehen&oq=&aq=&aqi=&aql=&gs_sm=&gs_upl=&btnmeta%3Dsearch%3Dsearch=#q=Kreistags-Pirat+soll+von+Bord+gehen&hl=de&gl=de&prmd=imvnsu&source=univ&tbm=nws&tbo=u&sa=X&ei=nDzSTq6MMYGphAfS1-DmDQ&ved=0CC0QqAI&bav=on.2,or.r_gc.r_pw.,cf.osb&fp=23f78fc911aec3aa&biw=1252&bih=599

Dazu habe ich 6 Fragen, vielleicht kann sie mir jemand kurz beantworten?
1 - Ist ein News-Text noch urheberrechtlich geschützt, wenn es so öffentlich (in diesem Fall über Google) einsehbar ist


ja, der Text ist immer noch geschützt, auf die Besonderheit bei Google und anderen komme ich gleich 


2 - Verstößt Google als erster in der Kette gegen das U-Recht (eigentlich kann man den Text über den direkten Zugang / Abendblatt ja nur lesen, wenn man sich vorher auf der Seite anmeldet)?


Nein Google sammelt nur die Infos und verweist dich auf den ursprünglichen Beitrag. 
Hier kommt ein Urteil aus der Vergangenheit zum tragen, das so genannte Paperball-Urteil. 
Da ging es darum dass Paperball ähnlich wie Google-News gearbeitet hat. Einige Zeitungsverlage  hatten gegen 
Paperball, eine Unterseite von der Suchmaschine Fireball geklagt und in einem Grundsatzurteil verloren.
Kennt eigentlich noch jemand Paperball?


3 - Verstoße ich auch gegen das U-Recht, wenn ich den Google link weitergeben?
Nein, auch hier gibst du ja nur eine Info zu einer nach geltenden Rechtsprechung erlaubten Sammlung von Links weiter
 

4 - Wäre es ein Unterschied, wenn ich sozusagen eine Rahmentext gesetzt hätte... wie z.B.: "Zu dem Thema ABC möchte ich auzugsweise die Zeitung XY zitieren, die es so dar gestellt hat: (Zitat)" ?
Zitate, vor allem wenn sie kommentiert sind, sind erlaubt


5 - Variante vom vorhergehenden; noch stärker verfremden und nicht nur Rahmentext, aber im gebundenen Text schreiben, in dem ich z.B. so den Text aus der Zeitung miteinbinde: "Die Zeitung stellt es so dar, dass ABC sich "so-und-so" geäußert hat und darum bewertet die Zeitung es "so-und-so"?


ist ähnlich wie vorher beschrieben


6 - Ist es ein Unterschied, wenn ich Auszüge/Texte ohne kommerziellen Hintergrund einer wie-auch-immer geschlossenen Gruppe von Menschen sende (... zu privaten Zwecken sozusagen) 


Eine Information einer geschlossenen Gruppe zu geben ist keine Veröffentlichung, hier ist es ähnlich gestellt wie eine Privatkopie.
Aber vorsicht, wenn einer aus dieser Gruppe das weiter gibt ist es wieder eine Veröffentlichung, also lieber den Link setzen.
Dieses Recht entstammt aber eher aus der Praxis, wenn ich etwas meinen engen Freunden zum lesen gebe, erfährt es niemand den es stört.


oder es z.B. auf YouTube frei und ohne Begrenzung für jedermann veröffentliche; eventuell noch finanziell am "Klick" beteiligt bin.


Das ist dann besonders kritisch und wird auch von den Verlagen verfolgt und geahndet. In diesem Fall handelst du mit Gewinnerzielungsabsicht, also gewerblich. Hier ist dir Post vom Anwalt schon fast sicher 





Danke recht herzlich für ein kurzes feedback / Aufklärung.
Gruß
Stefan
 




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