nds-kv-nordost AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Kreisverband Heidepiraten (Niedersachsen)
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Re: [Nds-kv-nordost] ... bitte keine urheberrechtlich geschützten Texte posten. Okay! ... habe dazu noch 6 Fragen.
Chronologisch Thread
- From: Nicolas Krüger <nicolaskrueger AT madeagle.de>
- To: "Kreisverband Heidepiraten (Niedersachsen)" <nds-kv-nordost AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [Nds-kv-nordost] ... bitte keine urheberrechtlich geschützten Texte posten. Okay! ... habe dazu noch 6 Fragen.
- Date: Sun, 27 Nov 2011 16:17:07 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nds-kv-nordost>
- List-id: "Kreisverband Heidepiraten \(Niedersachsen\)" <nds-kv-nordost.lists.piratenpartei.de>
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Hi Stefan,
ich bin kein Jurist, von daher sind die folgenden Aussagen nur meine
persönliche Interpretation.
Am 27.11.11 15:11, schrieb Stefan Brandt:
> Dazu habe ich 6 Fragen, vielleicht kann sie mir jemand kurz
> beantworten? 1 - Ist ein News-Text noch urheberrechtlich geschützt,
> wenn es so öffentlich (in diesem Fall über Google) einsehbar ist
Ja, der Text ist weiter geschützt. Auch wenn der Urheber einer
unrechtmässigen Benutzung an anderer Stelle nicht widerspricht, bleibt
das Werk geschützt. Es ist hier nicht wie im Markenrecht, in dem eine
Marke aktiv gegen unrechtmässige Nutzung geschützt werden muss. §53.1
UrhG erlaubt denn auch eine Privatkopie nur von nicht rechtswidrig
hergestellten Vorlagen.
> 2 - Verstößt Google als erster in der Kette gegen das U-Recht
> (eigentlich kann man den Text über den direkten Zugang /
> Abendblatt ja nur lesen, wenn man sich vorher auf der Seite
> anmeldet)?
Das Hamburger Abendblatt hat diese Lücke bewusst eingebaut damit
Google diese Texte nutzt. Gäbe es diese nicht, wären die Nachrichten
des Abendblattes von Google News ausgeschlossen worden. (Stichwort
first click free:
http://www.google.com/support/webmasters/bin/answer.py?hl=de&answer=74536)
> 3 - Verstoße ich auch gegen das U-Recht, wenn ich den Google link
> weitergeben?
Nein, diese Pille muss das Abendblatt bzw. deren Autoren schlucken,
wenn sie die Indizierung durch Google wollen. Ansonsten geht das aber
wohl in den Bereich Störerhaftung, wenn Du einen Link publizierst, um
auf ein rechtswidrig veröffentlichtes Werk zu verweisen. Aber im
Bereich Linkhaftung gibt's viele Urteile zu Spezialfällen und nur
wenig generelles, da ist mir keine Pauschalaussage möglich.
> 4 - Wäre es ein Unterschied, wenn ich sozusagen eine Rahmentext
> gesetzt hätte... wie z.B.: "Zu dem Thema ABC möchte ich
> auzugsweise die Zeitung XY zitieren, die es so dar gestellt hat:
> (Zitat)" ?
Ordentliches Zitat geht grundsätzlich, muss das aber im gesunden
Verhältnis zum eigenen Werk stehen. Ein Einleitungssatz als eigenes
Werk und danach ein Komplettzitat wäre also auch problematisch. Und zu
einem ordentlichen Zitat, das haben wir von Guttenberg gelernt, auch
immer eine Quellenangabe.
> 5 - Variante vom vorhergehenden; noch stärker verfremden und nicht
> nur Rahmentext, aber im gebundenen Text schreiben, in dem ich z.B.
> so den Text aus der Zeitung miteinbinde: "Die Zeitung stellt es so
> dar, dass ABC sich "so-und-so" geäußert hat und darum bewertet die
> Zeitung es "so-und-so"?
Mehr eigenes Werk und weniger Zitat ist immer gut, der Grundsatz
"Zitat geht" bleibt bestehen.
> 6 - Ist es ein Unterschied, wenn ich Auszüge/Texte ohne
> kommerziellen Hintergrund einer wie-auch-immer geschlossenen
> Gruppe von Menschen sende (... zu privaten Zwecken sozusagen) oder
> es z.B auf YouTube frei und ohne Begrenzung für jedermann
> veröffentliche; eventuell noch finanziell am "Klick" beteiligt
> bin.
Ein geschäftlicher Hintergrund ist erstmal egal. Die Urheberrechte
sind nicht an kommerzielle Verwertung gebunden. Auch die kostenlose
Weitergabe bleibt einer Verletzung der Rechte des Urhebers. Bei der
geschlossenen Gruppe bin ich nicht sicher, wie man die definieren
müsste. Strikt genommen wäre auch das nicht im Sinne des Urhebers,
solange er dies nicht genehmigt, aber gerade im Bereich "Privatkopie"
und sowas ist das dann wohl, wägt der Gesetzgeber die Rechte des
Urhebers gegen die Rechte der Allgemeinheit eher zugunsten der
Allgemeinheit. Unseren öffentlichen Listen würde ich den Charakter
einer geschlossenen Gruppe nicht zuerkennen, einem Vorstandsverteiler
oder einer anderen Art von Empfängerliste, bei der es eine
Zugangskontrolle gibt, schon eher.
Meine ganzen Aussagen kannst Du natürlich vor Gericht vergessen, das
war keine Rechtsberatung, sondern ist nur Teil meines in den letzten
10 Jahren erarbeiteten Wissensstands :)
Gruss
Nicolas
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- [Nds-kv-nordost] ... bitte keine urheberrechtlich geschützten Texte posten. Okay! ... habe dazu noch 6 Fragen., Stefan Brandt, 27.11.2011
- Re: [Nds-kv-nordost] ... bitte keine urheberrechtlich geschützten Texte posten. Okay! ... habe dazu noch 6 Fragen., Rolf Tischer, 27.11.2011
- Re: [Nds-kv-nordost] ... bitte keine urheberrechtlich geschützten Texte posten. Okay! ... habe dazu noch 6 Fragen., Nicolas Krüger, 27.11.2011
- Re: [Nds-kv-nordost] ... bitte keine urheberrechtlich geschützten Texte posten. Okay! ... habe dazu noch 6 Fragen., Kai F. Lahmann, 28.11.2011
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