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nds-hameln-pyrmont - Re: [NDS-Hameln-Pyrmont] Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen

nds-hameln-pyrmont AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreisverband Hameln-Pyrmont

Listenarchiv

Re: [NDS-Hameln-Pyrmont] Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen


Chronologisch Thread 
  • From: Lars Reineke <mail AT larsreineke.de>
  • To: Kreisverband Hameln-Pyrmont <nds-hameln-pyrmont AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [NDS-Hameln-Pyrmont] Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen
  • Date: Fri, 3 Aug 2012 11:38:43 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nds-hameln-pyrmont>
  • List-id: Kreisverband Hameln-Pyrmont <nds-hameln-pyrmont.lists.piratenpartei.de>

Was schlägst du vor, was wir jetzt unternehmen sollten?

Viele Grüße
Lars

Am 3. August 2012 11:36 schrieb Jörgen Sagawe <jsagawe AT gmx.de>:


STOP!

Kurze Korrektur:
Nach Auskunft der Verwaltung ist dieses Verbot erst seit der Neuregelung 2011 in Kraft. Nach Telefonat mit Stadtpolitikern ist rausgekommen:
Es gab 2010 Ärger mit exzessiven Saufen und Vandalismus auf dem Werder. In der Folge hat die Politik ein Alkoholverbot gefordert. Die Verwaltung hat mit der Vorlage dem Wunsch entsprochen und ein Alkoholverbot eingebaut. Dass man mit einem generellen Alkoholverbot über das Ziel hinausschießt, darüber hat sich scheinbar niemand Gedanken gemacht.

Gruß
Jörgen




Am 03.08.2012 um 10:20 schrieb Jörgen Sagawe <jsagawe AT gmx.de>:

Guten Morgen nochmals,

ich habe eine Antwort der Verwaltung bezüglich des Alkoholverbots erhalten. Es geht um die "Verordnung zur Allgemeinen Gefahrenabwehr in der Stadt Hameln", die am 13.04.2011 vom Rat erlassen wurde. Nach Recherche im Ratsinformationssystem ist der Beschluss aus 2011 nur eine Aktualisierung der Verordnung von 1997. Das Alkoholverbot gilt also mindestens seit 1997, wurde jedoch scheinbar bisher nur nicht durchgesetzt.

Verboten ist der Alkoholkonsum also:


    1. (2)  Öffentliche Anlagen im Sinne dieser Verordnung sind ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse die der Allgemeinheit zugänglichen

      1. Wander-, Ufer- und Promenadenwege,

      2. Kinderspiel-undBolzplätzesowieSchulhöfe,soweitsiezumSpielen freigegeben sind,

      3. Parks und, Grünflächen, sonstige städtische Grünflächen

      4. Friedhöfe und Gedenkstätten,

      5. Wasserflächen einschl. der Ufer, Anleger, Ufermauern, Anlagen des Hochwasserschutzes, sonstige wasserbauliche und wassertechnische Anlagen

      6. Biotopflächen (Lebensräume wild wachsender Pflanzen und wildlebender Tiere

      7. der Bürgergarten.




    Wie wiedersinnig das ist sieht man vor allem bei Punkten wie "Bürgergarten". Wo regelmäßig "Weinfeste" stattfinden.

    Wer mal genau wissen möchte, was noch alles Verboten ist, kann sich hier die Verordnung runterladen: http://www.hameln.de/_mediafiles/577-gefahrenabwehrverordnung.pdf
    Da müssen wir auf jeden Fall politisch ran. Mein Vorschlag wäre spontan, das Alkoholverbot komplett zu streichen und das Grillen an der Weserpromenade zu erlauben.

    Gruß
    Jörgen
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