Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

nds-hameln-pyrmont - Re: [NDS-Hameln-Pyrmont] Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen

nds-hameln-pyrmont AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreisverband Hameln-Pyrmont

Listenarchiv

Re: [NDS-Hameln-Pyrmont] Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen


Chronologisch Thread 
  • From: Constantin Grosch <groschorama AT gmail.com>
  • To: Kreisverband Hameln-Pyrmont <nds-hameln-pyrmont AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [NDS-Hameln-Pyrmont] Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen
  • Date: Sat, 4 Aug 2012 09:21:48 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nds-hameln-pyrmont>
  • List-id: Kreisverband Hameln-Pyrmont <nds-hameln-pyrmont.lists.piratenpartei.de>

Abgesehen davon, dass es die Situation nicht verbessert: Auch wenn ich Mais grille, ist es grillen. Grillen ist aber verboten...

Lg,
Conny

Am 3. August 2012 23:58 schrieb iak-ewu ffuts <luxusfragen AT gmail.com>:
Ahoi!

Ich glaube es ist keiner der richtige Weg.
Ich würde die gemachten Regeln einhalten und einen Schuh für mich draus machen!!
Lass uns Wasser und gegrillten meis verkaufen.

Als lustiges detail:

Eine Tombola mit Gewinnen fürs Hanflabyrinth

Grüße
Kai

Am 3. August 2012 10:20 schrieb Jörgen Sagawe <jsagawe AT gmx.de>:
Guten Morgen nochmals,

ich habe eine Antwort der Verwaltung bezüglich des Alkoholverbots erhalten. Es geht um die "Verordnung zur Allgemeinen Gefahrenabwehr in der Stadt Hameln", die am 13.04.2011 vom Rat erlassen wurde. Nach Recherche im Ratsinformationssystem ist der Beschluss aus 2011 nur eine Aktualisierung der Verordnung von 1997. Das Alkoholverbot gilt also mindestens seit 1997, wurde jedoch scheinbar bisher nur nicht durchgesetzt.

Verboten ist der Alkoholkonsum also:

    1. (2)  Öffentliche Anlagen im Sinne dieser Verordnung sind ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse die der Allgemeinheit zugänglichen

      1. Wander-, Ufer- und Promenadenwege,

      2. Kinderspiel-undBolzplätzesowieSchulhöfe,soweitsiezumSpielen freigegeben sind,

      3. Parks und, Grünflächen, sonstige städtische Grünflächen

      4. Friedhöfe und Gedenkstätten,

      5. Wasserflächen einschl. der Ufer, Anleger, Ufermauern, Anlagen des Hochwasserschutzes, sonstige wasserbauliche und wassertechnische Anlagen

      6. Biotopflächen (Lebensräume wild wachsender Pflanzen und wildlebender Tiere

      7. der Bürgergarten.



    Wie wiedersinnig das ist sieht man vor allem bei Punkten wie "Bürgergarten". Wo regelmäßig "Weinfeste" stattfinden.

    Wer mal genau wissen möchte, was noch alles Verboten ist, kann sich hier die Verordnung runterladen: http://www.hameln.de/_mediafiles/577-gefahrenabwehrverordnung.pdf
    Da müssen wir auf jeden Fall politisch ran. Mein Vorschlag wäre spontan, das Alkoholverbot komplett zu streichen und das Grillen an der Weserpromenade zu erlauben.

    Gruß
    Jörgen



--
NDS-Hameln-Pyrmont mailing list
NDS-Hameln-Pyrmont AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/nds-hameln-pyrmont




Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang