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muenster - Re: [MS Piraten] Sonntags-Öffnung - Gastbeitrag auf @zeitonline

muenster AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreis Münster/ NRW

Listenarchiv

Re: [MS Piraten] Sonntags-Öffnung - Gastbeitrag auf @zeitonline


Chronologisch Thread 
  • From: Johannes Schmanck <johannes.schmanck AT binsys.de>
  • To: muenster AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [MS Piraten] Sonntags-Öffnung - Gastbeitrag auf @zeitonline
  • Date: Mon, 16 Mar 2015 14:26:04 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/muenster>
  • List-id: Kreis Münster/ NRW <muenster.lists.piratenpartei.de>

Hamsterrad:
Wenn Du eh so wenig verdienst, dass es kaum zum Leben reicht - dann arbeiteste halt auch Sonntags, wenn da ein paar Euro mehr rumkommen.

Stattdessen in der Woche 1 Tage frei ist natürlich ganz nett, aber wie Du selbst feststellst, ist das nur ein halber Tag für die Kids mit nur 1 Elternteil. "Familie zusammen" ist was anders. Meine Kinder finden es richtig scheisse, wenn ich Sonntags nicht da bin, so viel ist mal sicher.

Natürlich ist das alles nicht wirklich schlimm, geht mir nur darum alle Beteiligten zu erkennen, wenn es um die Frage der Einmischung geht.

Worauf ich hinaus will ist:
Das Argument, die AN arbeiten freiwillig am Sonntag (Lohnzuschlag) und damit seien sich doch alle einig, mag ich nicht gelten lassen.


Am 16.03.2015 um 09:59 schrieb Thomas Walter:


Am 16.03.15 um 09:24 schrieb Johannes Schmanck:
Problem hier: Betroffen sind nicht nur Ladenbesitzer/Leitung und
Kundschaft, sondern auch Arbeitnehmer und letztlich deren Familien. Auch
wenn die AN gerne den Sonntagszuschlag einstreichen, oft haben sie kaum
die Wahl (Stichwort "Hamsterrad").

Ich verstehe das Stichwort "Hamsterrad" nicht, aber es gibt Arbeits- und Tarifverträge und Arbeitszeitgesetze. Niemand muss plötzlich einen Tag mehr in der Woche arbeiten.


Arbeitszeitgesetz(ArbZG) § 11
Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
(1) Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben.
...
(3) Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden
Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.

Kinder freuen sich bestimmt auch, wenn die Eltern auf einem Samstag Zeit haben oder in der Woche direkt nach der Schule bzw. in Ferien etwas mit ihren Eltern unternehmen können und sie nicht erst um 20 Uhr nach Hause kommen...

     Balu

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