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muenster - [MS Piraten] Antw: Re: Fraktion und unsere wichtigsten Punkte

muenster AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreis Münster/ NRW

Listenarchiv

[MS Piraten] Antw: Re: Fraktion und unsere wichtigsten Punkte


Chronologisch Thread 
  • From: "Tobias Fiegen" <Fiegen AT stadt-muenster.de>
  • To: <muenster AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [MS Piraten] Antw: Re: Fraktion und unsere wichtigsten Punkte
  • Date: Wed, 23 Sep 2009 12:02:19 +0200
  • List-archive: <http://service.piratenpartei.de/mailman/private/muenster>
  • List-id: Ortsgruppe Münster (Nordrhein-Westfalen) <muenster.lists.piratenpartei.de>

>>> <skroos AT muenster.de> schrieb am Mittwoch, 23. September 2009 um
11:43:
> Tach!
>
> Zitat von Marco Langenfeld <cpt.marco AT gmail.com>:
>> Ahoi,
>> Ich wollte mal mit euch bereden ob wir überhaupt in eine Fraktion
>> eintreten sollen. Wir sind so gesehen 5 Jahre an die Fraktion
>> gebunden. Außerdem verlieren wir so unser Profil.
>
> Kann man das ohne Hintergrundwissen beantworten?
> - Welche Zwänge ergeben sich aus einer Fraktionsbindung?
> - Müssen diese Zwänge für 5 Jahre gelten?
> - Welche Vorteile hat eine Fraktionsbindung?

Als Hintergrund dazu mal der §56 der Gemeindeordnung NRW:
§ 56 (Fn 35)
Fraktionen

(1) Fraktionen sind freiwillige Vereinigungen von Ratsmitgliedern oder
von Mitgliedern einer Bezirksvertretung, die sich auf der Grundlage
grundsätzlicher politischer Übereinstimmung zu möglichst
gleichgerichtetem Wirken zusammengeschlossen haben. Im Rat einer
kreisangehörigen Gemeinde muss eine Fraktion aus mindestens zwei
Mitgliedern, im Rat einer kreisfreien Stadt aus mindestens drei
Mitgliedern, in einer Bezirksvertretung aus mindestens zwei Mitgliedern
bestehen. Satz 1 gilt für Gruppen ohne Fraktionsstatus im Rat oder einer
Bezirksvertretung entsprechend. Eine Gruppe im Rat oder in einer
Bezirksvertretung besteht aus mindestens zwei Mitgliedern.

(2) Die Fraktionen wirken bei der Willensbildung und
Entscheidungsfindung in der Vertretung mit; sie können insoweit ihre
Auffassung öffentlich darstellen. Ihre innere Ordnung muß demokratischen
und rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechen. Sie geben sich ein
Statut, in dem das Abstimmungsverfahren, die Aufnahme und der Ausschluß
aus der Fraktion geregelt werden.

(3) Die Gemeinde gewährt den Fraktionen und Gruppen aus
Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den sächlichen und personellen
Aufwendungen für die Geschäftsführung. Die Zuwendungen an die Fraktionen
und Gruppen sind in einer besonderen Anlage zum Haushaltsplan
darzustellen. Über die Verwendung der Zuwendungen ist ein Nachweis in
einfacher Form zu führen, der unmittelbar dem Bürgermeister zuzuleiten
ist. Eine Gruppe erhält mindestens eine proportionale Ausstattung, die
zwei Dritteln der Zuwendungen entspricht, die die kleinste Fraktion nach
Absatz 1 Satz 2 erhält oder erhalten würde. Einem Ratsmitglied, das
keiner Fraktion oder Gruppe angehört, stellt die Gemeinde in
angemessenem Umfang Sachmittel und Kommunikationsmittel zum Zwecke
seiner Vorbereitung auf die Ratssitzung zur Verfügung. Der Rat kann
stattdessen beschließen, dass ein Ratsmitglied aus Haushaltsmitteln
finanzielle Zuwendungen erhält, die die Hälfte des Betrages nicht
übersteigen dürfen, die eine Gruppe mit zwei Mitgliedern erhielte. In
diesem Fall ist nach den Sätzen 2 und 3 zu verfahren.

(4) Ein hauptberuflich tätiger Mitarbeiter einer Fraktion kann
Ratsmitglied sein. Nähere Einzelheiten über die Bildung der Fraktionen,
ihre Rechte und Pflichten sowie den Umgang mit personenbezogenen Daten
regelt die Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung bestimmt auch, ob eine
Fraktion ein Ratsmitglied, das keiner Fraktion angehört, als Hospitant
aufnehmen kann. Bei der Feststellung der Mindeststärke einer Fraktion
zählen Hospitanten nicht mit.

(5) Soweit personenbezogene Daten an Ratsmitglieder oder Mitglieder
einer Bezirksvertretung übermittelt werden dürfen, ist ihre Übermittlung
auch an Mitarbeiter einer Fraktion oder einer Gruppe oder eines
einzelnen Ratsmitgliedes nach Absatz 3 Satz 4 zulässig, wenn diese zur
Verschwiegenheit verpflichtet sind.

Nach Haushaltsplan 2009 waren das für die Grünen

Die Grünen / GAL € 154.767,00
€ 82.527 € pro Jahr für die Fraktion
5.160 € pro Jahr pro Mitglied (14 Mitgl.)
Man könnte sich also zu einem 17tel (Marco) am Fraktionsgeld beteiligen
lassen und hätte jedes Jahr 5.000 Euro zur Verfügung (wenn mich nicht
alles täuscht.

Ist eben die Frage, ob man mehr Profil verliert, wenn man in die
Grünenfraktion geht, oder mehr Profil gewinnen kann, wenn man 25.000
mehr zur Verfügung hat.

(Keine Gewähr für die Zahlen - ich verstehe den bisherigen
Haushaltsplan so, der aber auch noch von alter Ratskonstellation
ausgeht.)

http://www.muenster.de/stadt/finanzen/pdf/hhplan2009_1.pdf S.69

>> Es gibt auch andere Möglichkeiten einer Zusammenarbeit. Ich bin
>> derzeit eher dagegen.
>> Dann wollen die andere Parteien wissen was unsere wichtigsten Punkte

>> sind. Ich hab unten ne kleine Liste beigefügt. Irgend welche Kritik

>> daran?
>>
>> 3 Einrichtung eines Bürgerhaushalts
>> 1 Bei unklarer oder kontroverser Entscheidungsgrundlage Bürgerwille
&
>> Bürgerentscheide stärker beachten & bevorzugen.
>> 5 Freies Wlan
>> 4 Opensource
>> 2 Videoüberwachung
>> 7 Datenschutz bei Stadtwerken
>> 8 Wissensraum Münster (Public Space)
>>
>
> Hast du da eine Wichtung vorgenommen?
> Hab mal meine Wichtung vor die Punkte gesetzt.
>
> Ich vermisse den Punkt Transparenz (Wichtung 2). Streaming der
> Ratssitzungen ist
> sicher nicht machbar, aber lesbare knappe Begründungen von
> Entscheidungsfindungen sind doch sicher möglich?
>
>> lg Marco
>
> Gruß Wastl, der einfach keine Zeit findet, Stammtische o.ä. zu
besuchen...
> :(
> _______________________________________________
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> http://service.piratenpartei.de/mailman/listinfo/muenster




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