hamm AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Ortsgruppe Hamm (Nordrhein-Westfalen)
Listenarchiv
- From: "K. J." <jopiku AT googlemail.com>
- To: Mailingliste Hamm <hamm AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [Hamm] PM Glasverbot
- Date: Sat, 28 Jul 2012 15:16:48 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/private/hamm>
- List-id: "Ortsgruppe Hamm \(Nordrhein-Westfalen\)" <hamm.lists.piratenpartei.de>
Hallo,
man könnte noch einen Hinweis auf unsere 3seitige Erklärung einbauen und dann einen Link dazu setzen. Das würde gehen. Direkt einfügen wäre zu viel. Ich wäre für Version 1 mit dem Überschriftsvorschlag von Robert.
Drei Änderungen hätte ich noch:
Gegenargumente pro etwas sind ja letztlich Argumente "gegen" etwas ... es geht an dieser Stelle aber sinngemäß um Argument "für" etwas. Daher müsste der Passus
"... Gegenargumenten pro Glasverbot ..."
auf
" ... Argumenten pro Glasverbot ..."
abgeändert werden.
Da Glasscherben schon eine gewisse Gefahr bergen, Glasflaschen aber nicht automatisch Scherben bedeuten, würde ich
"... ob Glasscherben oder die Nichtbeachtung ..."
"... ob Glasscherben oder die Nichtbeachtung ..."
auf nachstehend ändern:
"...
ob Glasflaschen oder die Nichtbeachtung ..."
"nachgewiesener Maßen" -> "nachgewiesenermaßen"
Mit diesen Änderungen sehe das dann so aus:
==============================================
Pressemitteilung der Piratenpartei Hamm zur sofortigen Veröffentlichung
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat das Glasverbot in Konstanz gekippt. Rechtsanwalt Lars Ritterhoff erklärte hierzu: "Die Stadt Konstanz konnte in dem Verfahren nicht belegen, dass [...] durch bloße Mitführung von Behältern aus zerbrechlichem Material eine erhöhte Verletzungsgefahr besteht. Für die bloße Gefahrenvorsorge zu Lasten der Grundrechte der Bürger gibt es keine Rechtsgrundlage. [...] [1]".
Der Kläger gegen das Hammer Glasverbot, der Pirat Martin Kesztyüs, äußerte sich zum Mannheimer Urteil folgender Maßen: "Ich bin zuversichtlich, dass auch unser Verfahren Erfolg haben wird. Zu den mir zu Ohren gekommenen Argumenten pro Glasverbot kann ich Folgendes sagen: Zur Vermeidung von Gefahren auf Veranstaltungen hätte das zeitlich begrenzte Verbot vom Juli 2011 bereits ausgereicht [2]. Dieses wurde aber am 1. November 2011 auf ein ständiges Verbot ausgeweitet, was seltsamer Weise nun gerade nicht den Drogenpavillon umfasst [3][4].
Die Frage, die sich hier stellt ist, ob mitgeführte Glasbehälter oder die Nichtbeachtung des Rechtsstaats gefährlicher ist? Und wie konkret muss eine Gefahrenlage sein, um deswegen Verbote zu erlassen? Will man zum Beispiel auch das Autofahren verbieten, weil dadurch nachgewiesenermaßen Menschen umkommen?"
Rechtlich gesehen sind die Hammer Piraten jedenfalls guter Dinge, dass ihre Klage Erfolg haben wird, und dass sie damit im Sinne des Rechtsstaates handeln. Ein ausführliche Begründung der Klage gegen das Glasverbot stellen die Hammer Piraten auf ihrer Webseite zur Verfügung [5].Quellen:
==============================================
Gruß
Kai
Am 28. Juli 2012 09:16 schrieb Simon Holtei <simonholtei AT gmail.com>:
Moin Moin!
Ich meine den Erklärungstext von der HP: Erklärung der Hammer Piraten zur Klage gegen das Glasverbot
Ist aber beim zweiten Hinschauen wohl etwas zu viel, oder?
Einen schönen Tag,
Simon
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> On Fri, 27 Jul 2012 18:26:05 +0200
> Simon Holtei <simonholtei AT gmail.com> wrote:
>
>> Ahoi!
>>
>> "Die Frage, die sich hier stellt ist, ob die Glasscherben oder die Nichtbeachtung des Rechtsstaats gefährlicher ist. Und wie konkret muss eine Gefahrenlage sein, um deswegen Verbote zu erlassen? Will man zum Beispiel auch das Autofahren verbieten, weil dadurch nachgewiesener Maßen Menschen umkommen?"
>>
>> Klingt ImhO reichlich plakativ... Wohl wissend das plakativ für die Presse schön ist.
>
> Joa, das kommt unserer Problematik aber sehr nahe. Ich versuche halt einen leicht verständlichen Vergleich herzustellen, der auch wirklich nicht sehr weit hergeholt ist. Man kann den Passus aber auch raus lassen. Ich hab jetzt hier 2 Versionen angehängt.
>
>>
>> Wäre es nicht besser, wenn wir den ausführlichen Erklärungstext an die PM anhängen?
>
> Das verstehe ich nicht. Schreib mal bitte, wie du das meinst. :)
> Es gibt einen grundsätzlichen Aufbau einer PM und dazu gehört normaler Weise auch so ne Erklärung. Ich weiß nicht genau, was du mit ausführlichem Erklärungstext meinst, also möchtest du irgendwo schneiden oder möchtest du den gesamten Teil, der bei meiner Aussage in Anführungsstrichen steht, rausnehmen und anhängen? Und was meinst du mit anhängen? Also ist der Anhang dann noch Teil der PM?
>
>
> Korrektur: Es ist das Mannheimer Urteil und nicht das Stuttgarter! Und verbesserte, vielleicht etwas leichter verständliche, Version:
>
> 1.Version:
> ______________________________________________________________________
> Lockereres Glasverbot als in Hamm in Konstanz gekippt.
>
> Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat das Glasverbot in Konstanz gekippt. Rechtsanwalt Lars Ritterhoff erklärte hierzu: "Die Stadt Konstanz konnte in dem Verfahren nicht belegen, dass [...] durch bloße Mitführung von Behältern aus zerbrechlichem Material eine erhöhte Verletzungsgefahr besteht. Für die bloße Gefahrenvorsorge zu Lasten der Grundrechte der Bürger gibt es keine Rechtsgrundlage. [...] "
> [ http://www.flaig-ritterhoff.de/vgh-mannheim-konstanzer-glasmitfuehrverbot-unwirksam/ ]
>
> Der Kläger gegen das Hammer Glasverbot, der Pirat Martin Kesztyüs, äußerte sich zum Mannheimer Urteil folgender Maßen: "Ich bin zuversichtlich, dass auch unser Verfahren Erfolg haben wird. Zu den mir zu Ohren gekommenen Gegenargumenten pro Glasverbot kann ich Folgendes sagen: Zur Vermeidung von Gefahren auf Veranstaltungen hätte das zeitlich begrenzte Verbot vom Juli 2011 bereits ausgereicht. [ http://www.magkeszt.bplaced.net/Glasverbot/Unterlagen/BekanntmachungGlasverbotJuli2011.pdf ]
> Dieses wurde aber am 1.11.2011 auf ein ständiges Verbot ausgeweitet, was seltsamer Weise nun gerade nicht den Drogenpavillon umfasst. [ http://www.magkeszt.bplaced.net/Glasverbot/Unterlagen/glasverbot_1.jpg http://www.magkeszt.bplaced.net/Glasverbot/Unterlagen/glasverbot_2.jpg ]
> Die Frage, die sich hier stellt ist, ob die Glasscherben oder die Nichtbeachtung des Rechtsstaats gefährlicher ist. Und wie konkret muss eine Gefahrenlage sein, um deswegen Verbote zu erlassen? Will man zum Beispiel auch das Autofahren verbieten, weil dadurch nachgewiesener Maßen Menschen umkommen?"
>
> Rechtlich gesehen sind die Hammer Piraten jedenfalls guter Dinge, dass ihre Klage Erfolg haben wird, und dass sie damit im Sinne des Rechtsstaates handeln.
> _____________________________________________________________________________
>
>
>
>
> Alternative:
> ______________________________________________________________________
> Lockereres Glasverbot als in Hamm in Konstanz gekippt.
>
> Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat das Glasverbot in Konstanz gekippt. Rechtsanwalt Lars Ritterhoff erklärte hierzu: "Die Stadt Konstanz konnte in dem Verfahren nicht belegen, dass [...] durch bloße Mitführung von Behältern aus zerbrechlichem Material eine erhöhte Verletzungsgefahr besteht. Für die bloße Gefahrenvorsorge zu Lasten der Grundrechte der Bürger gibt es keine Rechtsgrundlage. [...] "
> [ http://www.flaig-ritterhoff.de/vgh-mannheim-konstanzer-glasmitfuehrverbot-unwirksam/ ]
>
> Der Kläger gegen das Hammer Glasverbot, der Pirat Martin Kesztyüs, äußerte sich zum Mannheimer Urteil folgender Maßen: "Ich bin zuversichtlich, dass auch unser Verfahren Erfolg haben wird. Zu den mir zu Ohren gekommenen Gegenargumenten pro Glasverbot kann ich Folgendes sagen: Zur Vermeidung von Gefahren auf Veranstaltungen hätte das zeitlich begrenzte Verbot vom Juli 2011 bereits ausgereicht. [ http://www.magkeszt.bplaced.net/Glasverbot/Unterlagen/BekanntmachungGlasverbotJuli2011.pdf ]
> Dieses wurde aber am 1.11.2011 auf ein ständiges Verbot ausgeweitet, was seltsamer Weise nun gerade nicht den Drogenpavillon umfasst." [ http://www.magkeszt.bplaced.net/Glasverbot/Unterlagen/glasverbot_1.jpg http://www.magkeszt.bplaced.net/Glasverbot/Unterlagen/glasverbot_2.jpg ]
>
> Die Hammer Piraten sind guter Dinge, dass ihre Klage Erfolg haben wird, und dass sie damit im Sinne des Rechtsstaates handeln.
> _____________________________________________________________________________
>
>
> Viele Grüße
>
> ---
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