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duesseldorf - Re: [Düsseldorf]Stadt Düsseldorf hat sich gemeldet wg. Stimmennachzählung.

duesseldorf AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreisverband Düsseldorf - INFO - (Nordrhein-Westfalen)

Listenarchiv

Re: [Düsseldorf]Stadt Düsseldorf hat sich gemeldet wg. Stimmennachzählung.


Chronologisch Thread 
  • From: Lukas Lamla <lucalamia AT googlemail.com>
  • To: Ortsgruppe Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) <duesseldorf AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Düsseldorf]Stadt Düsseldorf hat sich gemeldet wg. Stimmennachzählung.
  • Date: Mon, 17 May 2010 18:09:59 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/mailman/private/duesseldorf>
  • List-id: Ortsgruppe Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) <duesseldorf.lists.piratenpartei.de>

2010/5/17 GrumpyOldMan <grmpyoldman AT googlemail.com>:
> Ich mache hier mal Copy&Paste OHNE Ansprechpartner, damit hier keine die
> Stadt vollmüllt ;-)
>
> Schaut jetzt nicht so aus als wollten die nachzählen.
>
> Gruß, Marc O. aka GrmpyOldMan.
>
> -----------------------------
> Ihre an die Landeswahleiterin gesandte e-mail zwecks Nachzählung von
> Zweitstimmen in den Stimmbezirken 6303, 6401 und 8214 wurde an mich zur
> Beantwortung weitergeleitet.
> Zu dem Auszählungsverfahren möchte ich Ihnen folgendes erläutern:
> Bereits am Wahlabend ermittelt der Kreiswahlleiter aufgrund der ihm
> erstatteten Schnellmeldungen das vorläufige Wahlkreisergebnis und gibt
> es seinerseits als Schnellmeldung an den Landeswahlleiter weiter. Die
> Zusammenstellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis obliegt dem
> Kreiswahlleiter; die Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses ist
> sodann Aufgabe des Kreiswahlauschusses.
> Der Kreiswahlleiter prüft die Wahlniederschriften aller Stimmbezirke
> und Briefwahlvorstände auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit. Wenn
> er Bedenken gegen eine Wahlniederschrift oder gegen die
> Ordnungsmäßigkeit des Wahlgeschehens in einem Stimmbezirk oder
> sonstige Bedenken hat, versucht er, sie aufzuklären.
>
>
> Das endgültige Wahlergebnis im Wahlkreis (einschließlich des
> Briefwahlergebnisses) stellt der Kreiswahlleiter anhand der
> Wahlniederschriften zusammen.
> Aufgrund dieser Zusammenstellung des Kreiswahlleiters stellt der
> Kreiswahlausschuss fest, wie viele Stimmen für die Bewerber und auf die
> Landeslisten abgegeben sind und welcher Bewerber im Wahlkreis gewählt
> ist. Der Kreiswahlausschuss darf nur rechnerische Berichtigungen in den
> Feststellungen der Wahlvorstände vornehmen.
> Falls der Kreiswahlausschuss Bedenken gegen Entscheidungen von
> Wahlvorständen hat, vermerkt er sie in der Niederschrift.Dies war nicht
> der Fall.
>
> Somit sehe ich keinen Grund die Richtigkeit der Stimmenzählung
> anzuzweifeln.
>
>
> Die gesetzliche Grundlage für die Überprüfung der Wahlen zum Landtag in
> Nordrhein-Westfalen ist das Gesetz über die Prüfung der Wahlen zum
> Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen - Wahhlprüfungsgesetz
> NW-(WahlprG).
>
> In dem genannten Gesetz ist das Verfahren für einen Einspruch
> geregelt.
>
> Hiernach ist eine Prüfung der Gültigkeit der Wahlen nur auf Einspruch
> möglich (§1 Abs.1WahlprG). Der Einspruch ist innerhalb eines Monats
> nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses und der Namen der gewählten
> Bewerber einzulegen und zu begründen (§2 Abs.1 WahlprG).
> Einspruchsberechtigt ist jede in einem Wahlkreis mit einem
> Wahlvorschlag aufgetretene Partei(§ 3 WahlprG).
> Der Einsspruch kann beim Präsidenten des Landtags, dem Landeswahlleiter
> oder dem Kreiwahlleiter eingelegt werden( §4 Abs.1 WahlprG).
>
> In der Hoffnung, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben,
> verbleibe ich
>
> --------------------------
> _______________________________________________
> Duesseldorf mailing list
> Duesseldorf AT lists.piratenpartei.de
> https://service.piratenpartei.de/mailman/listinfo/duesseldorf
>



Ahoi,

klassisches Beamtensprech. Wahrscheinlich auch noch aus der Tüte.
Erneut Landeswahlleiterin anschreiben, um Klärung bitten. Zusätzlich
Einspruch vorbereiten, vom Landesvorstand absegnen lassen und ggf vor
Fristablauf abschicken.


Lukas




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