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duesseldorf - [Düsseldorf]Fwd: Infostände -Generalgenehmigung

duesseldorf AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreisverband Düsseldorf - INFO - (Nordrhein-Westfalen)

Listenarchiv

[Düsseldorf]Fwd: Infostände -Generalgenehmigung


Chronologisch Thread 
  • From: "f.grenda" <f.grenda AT piratenpartei-nrw.de>
  • To: duesseldorf AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [Düsseldorf]Fwd: Infostände -Generalgenehmigung
  • Date: Fri, 26 Feb 2010 14:24:06 +0100 (CET)
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/mailman/private/duesseldorf>
  • List-id: Ortsgruppe Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) <duesseldorf.lists.piratenpartei.de>


---------- Ursprüngliche Nachricht ----------
Von: "Jürgen Weegen" <juergen.weegen AT duesseldorf.de>
An: f.grenda AT piratenpartei-nrw.de
Datum: 25. Februar 2010 um 07:20
Betreff: Infostände

Sehr geehrter Herr Grenda,

Ich bestätige hiermit, dass die von Ihnen bis zum 22.03.2010
durchgeführten Infostände nach § 6 Nr. 4 der Sondernutzungssatzung
keiner Sondernutzungserlaubnis bedürfen.

Dabei bitte ich jedoch folgende Grundsätze zu beachten:
       
1.        Vor Durchführung der jeweiligen Informationsstände sind der
genaue Standort und das Datum sowie die Uhrzeit dem Ordnungsamt unter
der Fax-Nummer 89-29239 oder per Email an die Adresse
sondernutzung.ordnungsamt AT duesseldorf.de mitzuteilen.

2.        Auf reinen Gehwegen ist für Fußgänger eine Restbreite von
mindestens 2,50 m freizuhalten.

3.        In Fußgängerzonen sowie auf Gehwegen der Schadowstraße,
Königsallee, Nordstraße und Münsterstraße ist eine Restbreite von
mindestens 4,00 m freizuhalten. Sind in diesen Bereichen Baumscheiben
vorhanden, ist der Stand in deren Verlängerung aufzustellen.

4.        Notausgänge, Schaufenster und Eingänge sowie Rettungswege sind
freizuhalten.

5.        Sollte der ausgesuchte Platz bereits belegt sein, ist ein
Standort in einer Entfernung - je nach Örtlichkeit- von mindestens 5,00
m einzunehmen. Auch ansonsten ist größtmögliche gegenseitige
Rücksichtnahme erforderlich.

6.        Den Weisungen der Polizei oder den Mitarbeitern des
Ordnungsamtes ist Folge zu leisten.

7.        Evtl. Beschädigungen, die auf die Errichtung des
Informationsstandes zurückzuführen sind, gehen zu Ihren Lasten. Nach
Durchführung des Informationsstandes ist für eine ordnungsgemäße
Reinigung des Straßenraumes zu sorgen.


Unberücksichtigt bleibt die etwaige Anmeldepflicht nach dem Gesetz über
Versammlungen und Aufzüge.  Die Prüfung und Einstufung, ob eine
Anmeldepflicht nach Versammlungsgesetz vorliegt, obliegt alleine der
zuständigen Polizeibehörde.

Bitte halten Sie Ausdrucke dieser Mail für den Fall von Kontrollen an
den Ständen bereit.


Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Weegen

Landeshauptstadt Düsseldorf
Ordnungsamt
32/32 - Sondernutzungen
Worringer Straße 111
40210 Düsseldorf


Tel. +49-211-89-93275
Fax +49-211-89-29239
E-Mail: juergen.weegen AT duesseldorf.de
http://www.duesseldorf.de



  • [Düsseldorf]Fwd: Infostände -Generalgenehmigung, f.grenda, 26.02.2010

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