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brb-dos - Re: [BRB-DOS] Kommissarischer Vorstand

brb-dos AT lists.piratenpartei.de

Betreff: ML der DOS-Piraten

Listenarchiv

Re: [BRB-DOS] Kommissarischer Vorstand


Chronologisch Thread 
  • From: Guido Körber <koerber AT codemercs.com>
  • To: "brb-dos AT lists.piratenpartei.de der DOS-Piraten" <brb-dos AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [BRB-DOS] Kommissarischer Vorstand
  • Date: Thu, 6 Feb 2020 13:03:23 +0100

Lieber Andreas,

es ist mir doch immer wieder eine Freude, Deine zielführenden und existenziell wichtigen Fragen zu beantworten. Ich erkläre natürlich gerne Dinge, die für jeden (anderen) ganz offensichtlich sind.

Da der Regionalverband nicht im Geld schwimmt und es wohl im Interesse der Mitglieder ist, wenn die begrenzten Mittel sinnvoll eingesetzt werden, liegt halt die Durchführung in einer Gaststätte nahe. Mein Wohnzimmer wäre, genau so wie der Konferenzraum in meiner Firma, leider zu klein für eine ordentliche Versammlung, sonst hätte ich diese anbieten können. 

Der Inhaber des GZSZ stellt uns seine Räumlichkeiten zur Verfügung unter der Maßgabe, dass € 150 Mindestumsatz zusammen kommen.

Eine Gaststätte funktioniert so, dass sie Speisen und Getränke an die Besucher verkauft. Bei größeren Gruppen wird auch durchaus toleriert, wenn einige Leute nichts, oder nur sehr wenig erwerben. Was dagegen nicht geht, ist wenn jemand seine eigenen Speisen und Getränke mitbringt. Es ist aber durchaus denkbar, dass diese Leute dann in einer Pause selber mitgebrachte Dinge ausserhalb der Räume konsumieren.

Es befinden sich in direkter Umgebung, sogar im selben Gebäude, auch ein Bäcker und ein türkischer Imbiss, bei denen bei Bedarf Speisen und Getränke erworben und dann halt dort verzehrt werden können. Der ebenfalls vorhandene Baumarkt und Blumenladen dürften für die Durchführung der Versammlung von untergeordneter Bedeutung sein, allenfalls könnte der Zeitungsladen ggf. zur Infiormation über die aktuelle politische Lage genutzt werden.

Die Situation wäre übrigens bei der anderen vorgschlagenen Lokation, für den anscheinend für einige Leute wichtigen Termin am 4.4., auch nicht deutlich anders, auch diese wird darauf bestehen, dass keine eigenen Speisen und Getränke mitgebracht werden.

Das Angebot eines Frühstückbuffets war aus der Überlegung entstanden, dass wir so gestärkt in die Versammlung gehen können und man für die teilweise längere Anreise etwas Zeit sparen kann, da das Frühstück dann vor Ort, bereits im Dialog mit anderen Mitgliedern satt finden kann. Dazu kommt, dass wir bei ausreichend vielen (zahlenden) Interessenten auch einen erheblichen Teil des Mindestumsatzes bereits zusammen bekommen.

Sollte es doch dazu kommen, dass ein Rest der Midnestsumme bleibt den wir abdecken müssen, so kann ich schon mal zusagen, dass ich dann mindestens einen Teil davon spenden werde und wahrscheinlich werden sich auch noch weitere Spender finden. Dem RV werden damit dann also keine Kosten entstehen und die Mehrzahl der Teilnehmer wird das Angebot dort zu essen und zu trinken wohl auch begrüßen und nutzen.

Was mich aber jetzt ein wenig verwirrt ist Dein immenses Interesse an dem Thema Frühstück, obwohl Du nun mitgeteilt hast, dass Du daran nicht teilnehmen wirst. Kommt jetzt möglicherweise als Nächstes auch noch heraus, dass Du an der Veranstaltung insgesamt nicht teilnehmen wirst? Immerhin ist der RV DOS ja nicht Dein Regionalverband und mir ist auch nicht bekannt, dass Du für ein Versammlungsamt angefragt wurdest. Gäste sind und durchaus immer willkommen, aber Leute, die einfach nur Zeit verbrauchen, dafür haben wir defintiv keine Verwendung.

Gruß
Guido

Am 06.02.2020 um 06:22 schrieb Andreas Schramm <andreas AT schramm-mail.de>:

Liebe Lily,

bevor wir hier weiter spekulieren. Vielleicht kann ja Guido die Frage
beantworten, ob letztlich an der Veranstaltung nur teilgenommen werden
kann, wenn von den Mitgliedern/Gästen in der Gastronomie bezahlt wird.

mfG Andreas Schramm



Am 06.02.2020 um 06:03 schrieb Lily | Leipzig:

Also ich les ja nur sporadisch euer Gepimmel hier, aber ich meine, daß Guido geschrieben hat, daß die Location sehr günstig ist, weil sie keine Saalmiete, dafür einen Mindestverzehr verlangt, der aufgrund der Teilnehmerzahl locker zusammenkommt. Insofern also mußte wohl Dein Butterbemmchen daheim lassen.

Viele Grüße
Lily


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: brb-dos-request AT lists.piratenpartei.de [mailto:brb-dos-
request AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von Andreas Schramm
Gesendet: Donnerstag, 6. Februar 2020 05:48
An: brb-dos AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Re: [BRB-DOS] Kommissarischer Vorstand

Hallo Guido,

ich habe dein Buffet-"Angebot" geprüft und möchte es _nicht_ annehmen.

Frage:

Können die Mitglieder und Gäste zur Versammlung eigenes Essen und
Getränke mitbringen und vor Ort verzehren?

Oder sind die Mitglieder/Gäste bei der mehrstündigen Veranstaltung
(letztlich) gezwungen, dort Kosten pflichtige Bestellungen in der
Gastronomie auslösen zu müssen?

mfG Andreas Schramm







Am 05.02.2020 um 11:38 schrieb Guido Körber (koerber AT codemercs.com via
brb-dos Mailing List):
Lieber Andreas,

wie Dir bekannt sein dürfte, können wir als Partei nicht einfach ein
Frühstück für die Mitglieder finanzieren, das wäre einer verdeckte
Rückerstattung von Mitgliedsbeiträgen. Daher ist das Angebot eines
Frühstücks rechtlich nicht mit der Mitgliederversammlung verknüpft und
muss von den Leuten, die es wahrnehmen, auch selber und direkt vor Ort
bezahlt werden, so wie auch die Getränke und was sonst noch jemand an
Verpflegung haben möchte.

Da aber der Betreiber des GZSZ wissen muss wie viel für das Buffet
vorzusehen ist, brauche ich vorher verbindliche Anmeldungen (und ich
komme auch persönlich jedem hinterher, der sich zwar anmeldet, dann
aber
nicht bezahlt).

Ansonsten ist das Buffet weder Gegensatnd der Tagesordnung, noch
unterliegt es einer Satzungsregelung. Was da präzise auf dem Tisch sein
wird, kann ich nicht im Detail auflisten, es läuft unter der Kategorie
„Erweitertes Continental Breakfast“, also mit Ei und Bacon.

Aber ich möchte eigentlich von Dir auch nur wissen, ob Du am Frühstück
teilnehmen möchtest. Falls das ohnehin nicht der Fall ist, bin ich
besonders verwundert über Deine detailierten Nachfragen.

Gruß
Guido Körber


Am 05.02.2020 um 10:45 schrieb Andreas Schramm
<andreas AT schramm-mail.de <mailto:andreas AT schramm-mail.de>>:

Hallo Guido,

auf Grund deines Hinweises habe ich nach dem offensichtlich von dir
gemeinten Beschluss gesucht und ihn auch im wiki gefunden. Hier findet
sich der von dir wahrscheinlich gemeinte Beschluss 2020 - 003 für die
Mitglieder und Gäste zur Information:

https://wiki.piratenbrandenburg.de/Dahme-Oder-Spree/Beschluss

Der Beschluss enthält die erbetenen Informationen teilweise.

Informationen, etwa zur Art des Buffets (oder doch nur zeitlich
beschränktes Frühstück?) enthält der Beschluss nicht. Solche
informationen erleichtern vielen Mitgliedern und Gästen -zumal die hier
dafür bezahlen sollen- aber die Entscheidung über die Frage der
etwaigen
Inanspruchnahme. Schade deshalb, dass es für die beabsichtigte
Mitgliederversammlung keine Liste zum eintragen der Teilnahme am
Buffet
(mit Informationen zum Buffet sowie der Möglichkeit für Rückfragen)
gibt.

In eine Satzung muss "man" so etwas nicht erst hineinschreiben, warum
sollte man auch?

mfG Andreas Schramm






Am 05.02.2020 um 09:40 schrieb Guido Körber (koerber AT codemercs.com
via
brb-dos Mailing List):
Lieber Andreas,

da dachte ich, dass Du Dinge immer ganz präzise liest. Im UB zur MV
steht das doch drin und auch die Bitte sich bei mir zu melden, da ich
die Reservierung organisiere. Und so eine Liste für Teilnahme am
Frühstück ist glaube ich in der Satzung nicht vorgeschrieben.

Gruß
Guido



Am 05.02.2020 um 06:13 schrieb Andreas Schramm
<andreas AT schramm-mail.de <mailto:andreas AT schramm-mail.de>>:

Hallo Guido,

danke für die Nachfrage.

Für das von dir angekündigte Frühstücksbuffet gibt es ja sicherlich
bereits für die Mitglieder und Gäste eine Liste zum eintragen, aus
welcher sich Ort und Zeitpunkt des beabsichtigten Buffets,
Bestandteile
des Buffets, Kosten des Buffets pp. ergeben.

Wo finden Mitglieder und Gäste die Liste, um sich ggf. eintragen zu
können?

mfG Andreas Schramm









Am 04.02.2020 um 23:15 schrieb Guido Körber
(koerber AT codemercs.com
<mailto:koerber AT codemercs.com> via
brb-dos Mailing List):
Lieber Andreas,

vielen Dank für Deinen netten Antrag
(https://wiki.piratenbrandenburg.de/Vorstand/Antrag/A2020-001),
aber ich
hätte eigentlich gerne eine Antwort, ob wir Dich beim
Frühstücksbuffet
mit anmelden sollen?

Gruß
Guido



Am 04.02.2020 um 15:51 schrieb Andreas Schramm
<andreas AT schramm-mail.de <mailto:andreas@schramm-
mail.de>
<mailto:andreas AT schramm-mail.de>>:

Leider klären die Ausführungen nicht auf, sondern lenken ab.

Ein kommissarischer Vorstand kann eine Mitgliederversammlung
einberufen.

Vorliegend gibt es allerdings schon einen Termin für eine
"ordentliche"
Mitgliederversammlung (mit Vorstandswahl). An diesen Termin ist
der
kommissarischer Vorstand auch erst einmal gebunden, es sei
denn, der
Termin wird zuvor aufgehoben was -unstreitig- nicht passiert ist.
Ob der
kommissarische Vorstand derartige Beschlüsse überhaupt
aufheben kann,
ist dann die nächste Frage. Dies wäre ggf. später indirekt zu
klären,
wenn die Wahl am 15.03 durch ein Mitglied angefochten wird.
Grundsätzlich ist der kommissarische Vorstand zur Umsetzung der
gegebenen Beschlusslage und nicht zu dessen Aushebelung
verpflichtet.

Deshalb nochmals die bislang von Guido unbeantwortete Frage:

Wollt Ihr jetzt hier zu zwei Mitgliederversammlungen mit
Vorstandswahl
einladen oder wollt ihr euch einfach über die geltende
Beschlusslage der
Gliederung hinwegsetzen?

mfG Andreas Schramm





Am 04.02.2020 um 10:13 schrieb Bastian:
Um das mal aufzuklären:



§ 11 Abs. 4 Satzung des RV DOS:

„Die §§ 18 bis 20 der Landessatzung finden entsprechende
Anwendung. An
die Stelle des Bundesvorstandes tritt der Landesvorstand; an die
Stelle
des Landesparteitages tritt die Hauptversammlung.“



§18 Abs. 2 Handlungsfähigkeit:

„Ist der Vorstand handlungsunfähig, so ist unmittelbar durch den
Bundesvorstand ein außerordentlicher Landesparteitag
einzuberufen. ^2
Bis zur Wahl eines neuen Landesvorstandes bestellt der
Bundesvorstand
unmittelbar einen kommissarischen Landesvorstand.“



Für diejenigen, die das nicht abstrahieren können, bedeutet das:

„Ist der Vorstand handlungsunfähig, so ist unmittelbar durch den
Landesvorstand eine außerordentliche Hauptversammlung
einzuberufen. Bis
zur Wahl eines neuen Vorstandes bestellt der Landesvorstand
unmittelbar
einen kommissarischen Landesvorstand.“



Weshalb da jetzt wieder gestritten wird, erschließt sich mir nicht.
Durch die o.a. Regelung treten Beschlüsse des Vorstandes
zurück, die
ohnehin jederzeit wieder aufgehoben werden können.



Und die Basis hat Terminvorschläge eingebracht, über die der
Vorstand
beschließen sollte. Die Basis selbst hat gar nichts beschlossen
(was wie
hätte tun können, aber das ist ein anderes Thema).



Ich hoffe, dass die Rechtslage jetzt zur Kenntnis genommen
wird. Es
gibt
ja jede Menge zu tun, das wissen hoffentlich alle Beteiligten.



Viel interessanter wäre in diesem Zusammenhang, wo das
Protokoll
/ die
Aufnahme der Sitzung des Regionalvorstandes vom 28.11.2019
geblieben
sind. Die dort gefassten Beschlüsse sind ja im Wiki eingetragen
wurden.



VG

Bastian, LSM LVBB





*Von:* brb-dos-request AT lists.piratenpartei.de
<mailto:brb-dos-request AT lists.piratenpartei.de>
<mailto:brb-dos-request AT lists.piratenpartei.de>
<brb-dos-request AT lists.piratenpartei.de
<mailto:brb-dos-request AT lists.piratenpartei.de>
<mailto:brb-dos-request AT lists.piratenpartei.de>> *Im Auftrag
von
*Angelika Meier
*Gesendet:* Dienstag, 4. Februar 2020 09:47
*An:* brb-dos AT lists.piratenpartei.de
<mailto:brb-dos AT lists.piratenpartei.de>
<mailto:brb-dos AT lists.piratenpartei.de>
*Betreff:* Re: [BRB-DOS] Kommissarischer Vorstand



Und beide terminvoschläge wurden von der Basis und nicht vom
Vorstand
eingebracht...



Geka

Von meinem iPhone gesendet


Am 04.02.2020 um 09:09 schrieb Guido Körber
(koerber AT codemercs.com
<mailto:koerber AT codemercs.com>
<mailto:koerber AT codemercs.com>
<mailto:koerber AT codemercs.com> via brb-dos Mailing List)
<brb-dos AT lists.piratenpartei.de
<mailto:brb-dos AT lists.piratenpartei.de>
<mailto:brb-dos AT lists.piratenpartei.de>
<mailto:brb-dos AT lists.piratenpartei.de>>:

  Hallo Andreas,



  die "geltende Beschlusslage“ ist unter Ignorieren der Satzung
  entstanden, da es eine gültige Einladung zu einer HV durch
mehr als
  10% der Stimmberechtigten gab. Dem hätte der Vorstand
Folge
leisten
  müssen.



  Aufgabe des kommissarischen Vorstands ist es so schnell wie
möglich
  wieder die Handlungsfähigkeit des RV herzustellen. Unter
  Berücksichtigung der Einladungsfrist, des Vorlaufes für die
  Veröffentlichung der Einladung und der Verfügbarkeit der
Mitglieder
  des kom. Vorstandes kam dabei der 15.3. heraus.



  Ebenfalls Aufgabe des kom. Vorstands ist es die notwendigen
  Tagesgeschäfte zu führen. Es könnte also sein, dass in den
nächsten
  Tagen und Wochen noch weitere Beschlüsse getroffen werden.
Das
schon
  mal vorab, falls noch Fragen aufkommen sollten, die sich recht
  einfach durch einen Blick in Satzung und Gesetz beantworten
ließen.



  Gruß

  Guido





      Am 04.02.2020 um 06:00 schrieb Andreas Schramm
      <andreas AT schramm-mail.de <mailto:andreas@schramm-
mail.de>
<mailto:andreas AT schramm-mail.de>
<mailto:andreas AT schramm-mail.de>>:



      Hallo Guido,

      die geltende Beschlusslage des Regionalverbandes DOS
sieht
für den
      04.04.2020 eine Mitgliederversammlung (mit
Vorstandswahl) vor.

      An diese Beschlusslage ist auch der kommissarische
Vorstand
      gebunden.

      Wollt Ihr jetzt hier zu zwei Mitgliederversammlungen mit
      Vorstandswahl
      einladen oder wollt ihr euch einfach über die geltende
      Beschlusslage der
      Gliederung hinwegsetzen?

      mfG Andreas Schramm





      Am 03.02.2020 um 23:10 schrieb Guido Körber
      (koerber AT codemercs.com
<mailto:koerber AT codemercs.com>
<mailto:koerber AT codemercs.com>
<mailto:koerber AT codemercs.com> via
      brb-dos Mailing List):

          Aufgrund des Rücktritts des Regionalvorstand DOS hat
der
          LaVo heute einen kommissarischen Vorstand eingesetzt.

          Der kommissarische Vorstand besteht aus:
          Dirk Harder
          Thomas Ney
          Guido Körber

          Voraussichtlich wird am 15.3.2020 eine
Hauptversammlung
          zwecks Wahl eines neuen Vorstands statt finden, die
          definitive Einladung folgt in den nächsten Tagen.


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