berlin-squad-sozialpiraten AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Berlin-squad-sozialpiraten mailing list
Listenarchiv
- From: Jörg Preisendörfer <jp AT left-zeit.de>
- To: Sozialpiraten Berlin <Berlin-squad-sozialpiraten AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: [Berlin-squad-sozialpiraten] "JobCenter": KlAn: ALLEGRO - IT-Verfahren
- Date: Wed, 12 Feb 2014 16:56:08 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/berlin-squad-sozialpiraten>
- List-id: <berlin-squad-sozialpiraten.lists.piratenpartei.de>
- Organization: Left Zeit Lab
Jörg Preisendörfer 01 76 / 87 61 98 95 . @jpreisendoerfer Berlin, am 12. Februar 2014 Liebe Mitstreiter_innen, bisher wurden in den "JobCentern", die gemeinsame Einrichtungen der Bundesagentur für Arbeit und der Kommunen sind, die Leistungen nach dem SGB II (meist -- es gibt Umgehungslösungen mittels Tabellenkalkulation) mit dem IT-Verfahren A2LL berechnet, das einige Berüchtigung erlangt hat, * http://de.wikipedia.org/wiki/A2LL und das in rund vier Fünftel der Tätigkeitsberichte der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder der vergangenen 10 Jahre ausführlich gewürdigt wird. (Beispiel:Der Nachfolger von A2LL wird unter dem Projektnamen ALLEGRO entwickelt, vgl. 24. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Ziff. 12.1.2 (Seite 156 der Drucksache / Seite 159 der PDF), * http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Taetigkeitsberichte/TB_BfDI/24TB_2011_2012.pdf?__blob=publicationFile Der unten stehende Anfrage-Entwurf verbindet Fragen zum IT-Verfahren "Allegro" mit Fragen zu sozialdatenschutzrechtlichen Bedenken hinsichtlich der in "JobCentern" als Geschäftszeichen verwendeten Bedarfsgruppen-Nummern ("BG-Nummern"), da dem Vernehmen nach bei Einführung von "Allegro" die Vergabe neuer Geschäftszeichen geplant sein soll. Rückfragen gerne jederzeit! Herzlichst: -- Jörg +++ ENTWURF +++ +++ Mit der Bitte um Kommentare. +++ +++ Fassung: 1 +++ +++ Noch *nicht* zum "produktiven" Einsatz in +++ +++ kommunalen Verwaltungsbeiräten (Bezirksverordnetenversammlung in B, +++ +++ Bezirksversammlung in HH und analogen Beiräte) oder Parlamenten +++ +++ Ziel: Bundesweiter Einsatz als (vorrangig Schriftliche, nachrangig Kleine)* Anfrage oder +++ +++ als Eingabe an kommunale Ausschüsse für Eingaben und Beschwerden. +++ +++ *) Die GO einiger Gremien sieht beide Werkzeuge vor. +++ Betreff: [Schriftliche / Kleine] Anfrage zum bisherigen Sozialdatenschutz und zur Einführung des IT-Verfahrens ALLEGRO im "JobCenter" Berlin-______ [bzw. örtliches "JobCenter"], Träger-Nr. 9_______ [bzw. örtliche fünfstellige Träger-Nummer -- links der Buchstaben "BG" in der BG-Nummer]. Für die vorliegende Anfrage nehme[n] [ich/wir] Bezug auf folgende Quellen zum Projekt "Allegro" der Bundesagentur für Arbeit: Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz: * 24. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Ziff. 12.1.2 (Seite 156 der Drucksache / Seite 159 der PDF), http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Taetigkeitsberichte/TB_BfDI/24TB_2011_2012.pdf?__blob=publicationFile [Ich/wir] gehe[n] davon aus, dass die Kenntnis der nachfolgend erfragten Sachverhalte unabdingbar für die sorgfältige sowie gegenüber dem kommunalen Gemeinwesen verantwortliche Erfüllung der übertragenen Aufgaben ist und deshalb von der örtlichen Einrichtungsleitung hierzu Auskunft gegeben werden kann, ohne an die Bundesagentur für Arbeit zu verweisen. Dies vorausgeschickt, frage[n] [ich/wir] die Verwaltung: 1) Wieviele BG-Nummern wurden vom eingangs bezeichneten "JobCenter" im Jahr 2005, im Jahr 2006, im Jahr 2007, im Jahr 2008, im Jahr 2009, im Jahr 2010, im Jahr 2011, im Jahr 2012 und im Jahr 2013 erstmals vergeben? (Bitte getrennt nach Jahren aufführen.) 2) Wird der Teil der BG-Nummer, der rechts der Buchstaben "BG" angeordnet ist, fortlaufend aufsteigend vergeben? 3) Wird nach einer Unterbrechung des Leistungsbezuges eine neue BG-Nummer vergeben? 3a) Wenn ja: Wie lang muss die Unterbrechung des Leistungsbezuges sein, bevor eine neue BG-Nummer vergeben wird? 4) Wird die BG-Nummer händisch oder automatisch vergeben? 4a) Wenn automatisch: Von welchem IT-Verfahren wird die BG-Nummer vergeben? 5) Kann anhand der Kenntnis einer BG-Nummer und der Kenntnis der in den vergangenen Jahren durch das eingangs bezeichnete "JobCenter" erstmals vergebenen BG-Nummern eine Einschätzung vorgenommen werden, wann ein/e leistungsbeziehende/r Bürger/in erstmals Leistungen nach dem SGB II bezogen hat? 5.a) Wenn ja: Stellt dies nach Auffassung der Einrichtungsleitung des eingangs bezeichneten "JobCenters" eine Verletzung des Sozialdatenschutzes dar? 5.a.I) Wenn ja: Welche konkreten Schritte hat die Einrichtungsleitung des eingangs bezeichneten "JobCenters" unternommen, um diese Verletzung des Sozialdatenschutzes zu beenden? 6) Ist es möglich, die Vergabe neuer BG-Nummern (bzw. des Teils rechts der Buchstaben "BG") so umzustellen, dass die Nummern rechts der Buchstaben "BG" aus einem vorgegebenen Nummernkreis zufällig ausgewählt werden? 7) Wann wird voraussichtlich oder wurde tatsächlich mit der Einführung des A2LL-Nachfolgeverfahrens "Allegro" begonnen? 8) Werden in diesem Zusammenhang neue Geschäftszeichen vergeben, die die bisherigen BG-Nummern ersetzen? 8a) Wenn ja: Nach welcher Regel bzw. Systematik werden diese neuen Geschäftszeichen gebildet? 9) Erfüllt die bisherige Praxis der Vergabe von BG-Nummern das Erfordernis der Vermeidung einer sozialdatenschutzrechtlich bedenklichen Personenkennziffer im Sinne des 20. Tätigkeitsberichts 2003-2004 des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Ziff. 16.1.1 (Seite 156 der Drucksache / Seite 159 der PDF), http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Taetigkeitsberichte/TB_BfDI/20TB_2003_04.pdf?__blob=publicationFile ? 10) Erfüllt die künftige Praxis der Vergabe von BG-Nummern nach Einführung des IT-Verfahrens "Allegro" das Erfordernis der Vermeidung einer sozialdatenschutzrechtlich bedenklichen Personenkennziffer im Sinne des 20. Tätigkeitsberichts 2003-2004 des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Ziff. 16.1.1 (Seite 156 der Drucksache / Seite 159 der PDF), http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Taetigkeitsberichte/TB_BfDI/20TB_2003_04.pdf?__blob=publicationFile ? 11) Hat das "JobCenter" den zuständigen kommunalen Verwaltungsbeirat [Bezirksveordnetenversammlung in B, Bezirksversammlung in HH bzw. analoge kommunale Verwaltungbeiräte] und das zuständige örtliche Parlament über eine beabsichtigte Einführung des IT-Verfahrens "Allegro" informiert? 11a) Wenn ja: Wann und in welcher Form? 11b) Wenn nicht: Warum wurde dies für verzichtbar gehalten? 12) Hat das "JobCenter" den zuständigen kommunalen Verwaltungsbeirat [Bezirksveordnetenversammlung in B, Bezirksversammlung in HH bzw. analoge kommunale Verwaltungbeiräte] an der Entscheidung über eine beabsichtigte Einführung des ITV-Verfahrens "Allegro" beteiligt? 12a) Wenn ja: Wann und in welcher Form? 12b) Wenn nicht: Warum wurde dies für verzichtbar gehalten? +++ Ende Fassung 1 des Entwurfs +++ |
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- [Berlin-squad-sozialpiraten] "JobCenter": KlAn: ALLEGRO - IT-Verfahren, Jörg Preisendörfer, 12.02.2014
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