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bergisches-land - Re: [Bergisches Land] Fahnenstange Alternative

bergisches-land@lists.piratenpartei.de

Betreff: Regionalgruppe Bergisches Land (Nordrhein-Westfalen)

Listenarchiv

Re: [Bergisches Land] Fahnenstange Alternative


Chronologisch Thread 
  • From: Tobias Engels <tobi-engels@web.de>
  • To: bergisches-land@lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Bergisches Land] Fahnenstange Alternative
  • Date: Wed, 23 Sep 2009 13:03:20 +0200
  • List-archive: <http://service.piratenpartei.de/mailman/private/bergisches-land>
  • List-id: "Ortsgruppe Bergisches Land \(Nordrhein-Westfalen\)" <bergisches-land.lists.piratenpartei.de>

hab gerade ein dokument im internet gefunden : http://www.infoladen.de/koeln/bilder/demoratgeber.pdf

hier mal das wichtigste zum thema fahnen und stangen :

Die Auflage, Transparente in der Größe zu beschränken oder keine Seitentransparente
mitzuführen und die Länge von Fahnenstangen zu begrenzen:
Begründet ist eine Längenauflage für Fahnenstangen, wenn tatsächlich Gefahr besteht,
damit bspw. in die Oberleitungen einer Straßenbahn zu geraten. Das Argument aber, dass 2
Meter-Stangen als Hieb– oder Stichwaffen eingesetzt werden können, ist jedoch keine
Begründung, auch, weil sich kürzere Stangen eher für derartige Zwecke verwenden ließen
und häufig nicht unmittelbar erkennbar ist, dass es zu einer waffenmäßigen Verwendung
dieser Gegenstände kommen wird. Der Durchmesser einer Stange sollte ebenso nicht so
gestaltet werden, dass diese beim Tragen umknicken kann.
Unzulässig erscheint es dem VG Weimar Seitentransparente zu untersagen, wohl aber
festzulegen, dass diese nur in Schulterhöhe zu tragen sind, so dass damit keine
„Vermummung“ möglich ist. Ähnlich hat auch das VG Meiningen im März 2001 entschieden
und dargestellt, dass große Transparente Möglichkeiten eröffnen mehr Menschen auf das
Anliegen aufmerksam zu machen und dass polizeitaktische Überlegungen nicht ausreichen,
um die Auflage in bezug auf Transparentgrößen und Abstände hinreichend zu begründen.
Eine größenmäßige Beschränkung eines Fronttransparent wird wohl abgesehen aufgrund
einer begründeten Darlegung einer unzureichenden Straßenbreite i.d.R. nicht rechtmäßig
sein.

gruss
tobi




Tobias Engels schrieb:
also wenn fahnenstangen einen elektrischen schlag auslösen, dann ist es ja fast egal mit was man kommt^^

gruss
tobi

aesser@bcgermany.de schrieb:
Ahoi,

ich möchte nochmal erwähnen, dass aus der Sicht der Polizei alles, was als
Fahnenstange missbraucht wird, als Waffe gelten kann, abgesehen von der
Fahnenstange selbst. Ich glaube die Fahnenstangen lösen einen elektrischen
impuls oder so aus, wenn man damit zuschlagen will, damit die Muskeln sich
verkrampfen und der Gegner nicht getroffen werden kann...

Naja: Besenstiele, Leerrohre und Teleskopstäbe können von der Polizei
einkassiert werden! Deswegen holt euch nicht die besseren für 2 Euro mehr,
sondern einfach nur das billigste, was da ist...

Gruß Alex

On Wed, 23 Sep 2009 11:31:16 +0200, Volker John <volker.john@me.com> wrote:
2m Leerrohre aus dem Baumarkt eignen sich auch als Fahnenstangen und sind sehr günstig.

MfG
Volker John

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27.09.2009
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Am 23.09.2009 um 10:11 schrieb Tobias Engels <tobi-engels@web.de>:

wer eine fahne aber keine stange hat kann, wie ich, vieleicht eine telestab aus dem maler bereich nehmen. da wo man farbrollen draufstecken kann. vorteil gegenüber einem besen stiel wäre die länge. meine ist ausgezogen 2m lang. also wem der besenstiel zu kurz ist, der kann vieleicht sowas nehmen, oder eventuell im baumarkt ka ufen. festmachen am besten mit kabelbindern.

gruss
tobi
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