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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Nachrichtensammlung, Band 40, Eintrag 16

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Nachrichtensammlung, Band 40, Eintrag 16


Chronologisch Thread 
  • From: Katja Triebel <katja AT triebel.de>
  • To: "p.ponocny" <p.ponocny AT gmx.de>
  • Cc: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Nachrichtensammlung, Band 40, Eintrag 16
  • Date: Thu, 12 Feb 2015 18:56:54 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Dann hätte ich gerne die FALLZAHLEN, wie oft WBK-Besitzer, die
Mitglied in einem der benannten Clubs waren, ihre Waffen in den
letzten 10 Jahren Nichtberechtigten überlassen haben bzw. selber
damit Missbrauch betrieben haben.

FALLZAHLEN, nicht Vermutungen.

Und dann möchte ich auch wissen, wie viele MC-WBK-Besitzer nur
deshalb als zuverlässig galten, weil V-Leute ihnen die WBKs "besorgt"
haben.

Und dann möchte ich wissen, ob die MC-WBK-Besitzer, die Missbrauch
betrieben haben, von V-Leuten begünstigt wurden oder normale
WBK-Besitzer waren.

Das wäre mal ein transparenter Ansatz. Falls NRW-Jäger jetzt das
Urteil benutzt, um seinen Rockern die WBKs zu entziehen, könnten die
NRW-Piraten mal eine kleine Anfrage zu genau DIESE drei Fragen an
den Landtag richten, auch wenn die beiden letzten Fragen nicht
beantwortet werden. Aber dann steht wenigstens die Vermutung in den
Dokumenten....


BTW: was mir nebenbei noch extrem sauer aufstößt: ich habe das
BVerwG-Urteil so gelesen, dass Rockerchefs als unzuverlässig gelten.

Die Innenminister von Bayern und NRW lesen es aber so, als ob jedes
Mitglied als unzuverlässig zu gelten hat. Die normalen Mitglieder
werden kaum genug Geld haben, um sich dagegen zu wehren....




Guten Tag p.ponocny,

am Donnerstag, 12. Februar 2015 um 17:55 schrieben Sie:

> Die Unschuldsvermutung ist ein Prinzip des Strafrechts, hier geht
> es um Verwaltungsrecht. Bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit geht
> es immer um eine Zukunftsprognose, nicht um eine Betrachtung der
> Vergangenheit.  Letztere ist höchstens ein Anhaltspunkt. 



> -------- Ursprüngliche Nachricht --------
> Von: Katja Triebel
> Datum:12.02.2015 17:22 (GMT+01:00)
> An: JoboTech
> Cc: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
> Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Nachrichtensammlung, Band 40,
> Eintrag 16

> Stimme Hannes vollumfänglich zu.

> Wir haben ein Gesetz, das uns für unzuverlässig erklärt, wenn wir

> a) persönlich etwas verbrochen haben oder
> b) einem VERBOTENEM Verein angehören.

> Solange Parteien/Vereine nicht verboten sind und solange dortige Mitglieder
> nicht individuell aufgefallen sind, gilt in einem Rechtstaat die
> Unschuldsvermutung!!!

> Übrigens wollte das Aktionsbündnis Amoklauf Winnenden alle Mitglieder
> von prolegal unter Verdacht stellen und ihnen die WBKs entziehen
> lassen. Steht alles in deren Gesetzesvorschlag (in Form eines Buches
> aufgelegt Ende 2011).

> In NRW wurden 2012 einige Neonazi-Vereine verboten. Dort konnte man dann
> auch die WBKs einziehen. Was man dort auch sofort per Razzia gemacht
> hatte. Alle Mitglieder wurden aufgesucht. Dabei wurden 144 "Waffen"
> beschlagnahmt, darunter 7 EWB-Waffen, von denen vier auf einer WBK standen.
> D.h. sogar die "bösen, bösen" Neonazis hatten sich zu über 97% an
> Recht und Ordnung gehalten.

> Der Herr Innenminister Jäger ließ dann die "Mär der 144 Waffen" über
> die Medien verbreiten. Den Piraten war es zu verdanken, dass diese
> Waffen aufgelistet wurden. Da waren u.a. 14 Tactical Pens
> (Kugelschreiber in Kubotan-Design) dabei.


> Aus dem Grund verteidige ich Neonazis und Rocker, auch wenn sie mir
> sonst nicht passen. Ich würde auch Linken und Salafisten die WBK erteilen,
> wenn sie zuverlässig und sachkundig sind. Auch Anhänger dieser Partei
> und Religionsform sind nicht per se gewalttätig, auch wenn die
> Antifanten und Dschihadisten gewalttätig sind.

> Sippenhaft hatten wir vor 1948 mehrfachst in diesem Land.
> Das darf sich nicht wiederholen, egal ob bei Rockern, Kommunisten,
> Rechten oder Moslem. Das geht nicht!

> Gehen wir noch ein bisschen zurück (vor 1848), dann können wir sehen,
> dass in diesem Land die libertäre Demokraten verfolgt wurden, selbst
> vor Professoren wurde nicht halt gemacht.

> Wehret den Anfängen! Deshalb bin ich Piratin geworden. Selbst CDU und
> FDP sind bereits auf dem Weg zum Polizeistaat. Und die roten, linken
> und grünen wollen uns zusätzlich noch umerziehen.


> Katja



> Guten Tag JoboTech,

> am Donnerstag, 12. Februar 2015 um 16:18 schrieben Sie:

>> Hi Leutz,

>> p.ponocny schrieb: "Ich frage mich da schon, warum man (trotzdem?
>> deswegen?)
>> Mitglied bleibt. Besonders als Legalwaffenbesitzer. "

>> Das ist eine interessante Frage.

>> Ich denke, hier ist, unabhanegig von konkret Betroffenen, vor allem die
>> Wiedereinfuehrung des Sippenhaft-Prinzips und der Verlust der
>> Unschuldsvermutung problematisch. Konkret wurde drei bisher unbescholtenen
>> LWB
>> in drei Verfahren (
>> BVerwG 6 C 1.14; BVerwG 6 C 2.14; BVerwG 6 C 3.14 ) die WBK genommen und
>> diese
>> werden kalt enteignet, weil Politiker und Presse diese Clubs zum Feindbild
>> erhoben haben und das Landratsamt im vorauseilendem Gehorsam im Rahmen der
>> "Null Toleranz Politik gegenueber Rockern" die fuehrende Mitgliedschaft in
>> einem grossen Rockerclub als aureichend ansehen. Das wird fuer Rechtens
>> erklaert, und zwar auch, wie es in der Urteilsbegruendung heisst, wenn die
>> Personen und die Teilgruppierungen des Vereins bisher strafrechtlich gar
>> nicht
>> in Erscheinung getreten sind.

>> Ich moechte keine Waffen in Haenden gewaltbereiter Krimineller wissen - das
>> ist voellig klar. Dafuer jedoch sind im Vorwege (und regelmaessig
>> wiederholt)
>> die Zuverlaessigkeitspruefungen nach den bekannten Kriterien der Behoerden
>> zustaendig, die sich am einzelnen Schuetzen zu orientieren haben und die
>> ich,
>> nebenbei gesagt, auch fuer vollkommen legitim halte und begruesse. Ich
>> moechte
>> aber auch niemandem die WBK, sein Eigentum, seinen Sport und seine
>> Reputation
>> nehmen, bloss weil er einem subkulturellem Verein angehoert, der mir
>> suspekt
>> ist. Die behoerdliche Beurteilung des Umgangs einer Person und der daraus
>> in
>> Zukunft vorhergesagten Verhaltensweisen halte ich fuer
>> Gesinnungsschnueffelei
>> mithilfe einer Kristallkugel.

>> Es gibt eine Vorgabe der Politik: die "Nulltolleranz". Damit will man die
>> grossen Rockerclubs demoralisieren und ihnen die Basis entziehen - es
>> sollen
>> die "Guten" davon abgehalten werden, "mit den Bösen zu spielen". Und dafuer
>> scheint nun jedes Mittel recht zu sein - eben auch der undifferenzierte
>> WBK-Entzug, fuer den die Mitgliedschaft im falschen Club reicht. Die
>> Person,
>> das Individuum, seine Vita und sein Leumund, wird dabei komplett
>> ausgeblendet.
>> Die Begruendung lautet: Die Mitgliedschaft in einer solchen Vereinigung
>> führe
>> dazu, dass Waffen missbraeuchlich verwendet oder Nichtberechtigten
>> ueberlassen
>> werden. Mitglieder des Clubs in Flensburg sind gleichermassen betroffen wie
>> Mitglieder aus Loerrach, auch wenn sich die kriminellen Elemente und die
>> betroffene Person nicht einmal persoenlich kennen oder nur oberflaechlichen
>> Kontakt hatten.
>> Die Mitgliedschaft ist hier der Punkt - nicht die Person und (im
>> Zusammenhang
>> mit der geforderten Zuverlaessigkeit) der Verlust der Individualitaet und
>> damit der Verlust der Unschuldsvermutung.
>> Damit haette ich z.B. ja gar keinen Einfluss mehr auf meine eigene
>> Zuverlaessigkeit - es sei denn, ich braeche jeden Kontakt zu jeglicher
>> verdaechtiger Gruppierung ab. (Ok, in bin schon aus der CDU ausgetreten...)
>> Wenn ich diesen Vorgang einmal als "Testballon" betrachte, dann sind ganz
>> schnell auch andere, politisch unliebsame Gruppierungen im Fokus.
>> Demonstrationsverbote z.B. fuer Pegida, Legida etc. sind da vielleicht nur
>> der
>> Anfang; der Kontakt zu den Demonstranten liesse die gleichen
>> Schlussfolgerungen wie bei Rockern zu und wuerde zum Entzug der
>> Zuverlaessigkeit fuehren.

>> Um dem entgegenzuwirken, halte ich die Frage, warum die betroffenen LWB
>> noch
>> nicht ausgetreten sind, fuer nicht mehr relevant. Man kann nicht immer
>> ausweichen, wenn es "ungemuetlich" wird.
>> Die gesamte Problematik habe ich auch nicht als "Rockervertreter"
>> angesprochen
>> (ich fahre zwar Motorrad, gehoere aber keinem Club an), sondern ich sehe
>> hier
>> viel weitergreifende, negative Tendenzen (Angriff auf den Rechtstaat durch
>> Aushebelung der Unschuldsvermutung und der Wieder-Einfuehrung der
>> Sippenhaft).
>> Das ist ein Problem fuer mich als (rechts)staatstreuer Buerger und LWB. Ich
>> bin (noch) nicht persoenlich betroffen, aber dieser Vorgang widerspricht
>> extrem meinem Rechtsempfinden.

>> Viele Gruesse
>> Hannes






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