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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Nachrichtensammlung, Band 40, Eintrag 16

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Nachrichtensammlung, Band 40, Eintrag 16


Chronologisch Thread 
  • From: "p.ponocny" <p.ponocny AT gmx.de>
  • To: Katja Triebel <katja AT triebel.de>, Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Nachrichtensammlung, Band 40, Eintrag 16
  • Date: Thu, 12 Feb 2015 17:55:52 +0100
  • Importance: normal
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Die Unschuldsvermutung ist ein Prinzip des Strafrechts, hier geht es um Verwaltungsrecht. 
Bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit geht es immer um eine Zukunftsprognose, nicht um eine Betrachtung der Vergangenheit.  Letztere ist höchstens ein Anhaltspunkt. 


-------- Ursprüngliche Nachricht --------
Von: Katja Triebel
Datum:12.02.2015 17:22 (GMT+01:00)
An: JoboTech
Cc: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Nachrichtensammlung, Band 40, Eintrag 16

Stimme Hannes vollumfänglich zu.

Wir haben ein Gesetz, das uns für unzuverlässig erklärt, wenn wir

a) persönlich etwas verbrochen haben oder
b) einem VERBOTENEM Verein angehören.

Solange Parteien/Vereine nicht verboten sind und solange dortige Mitglieder
nicht individuell aufgefallen sind, gilt in einem Rechtstaat die
Unschuldsvermutung!!!

Übrigens wollte das Aktionsbündnis Amoklauf Winnenden alle Mitglieder
von prolegal unter Verdacht stellen und ihnen die WBKs entziehen
lassen. Steht alles in deren Gesetzesvorschlag (in Form eines Buches
aufgelegt Ende 2011).

In NRW wurden 2012 einige Neonazi-Vereine verboten. Dort konnte man dann
auch die WBKs einziehen. Was man dort auch sofort per Razzia gemacht
hatte. Alle Mitglieder wurden aufgesucht. Dabei wurden 144 "Waffen"
beschlagnahmt, darunter 7 EWB-Waffen, von denen vier auf einer WBK standen.
D.h. sogar die "bösen, bösen" Neonazis hatten sich zu über 97% an
Recht und Ordnung gehalten.

Der Herr Innenminister Jäger ließ dann die "Mär der 144 Waffen" über
die Medien verbreiten. Den Piraten war es zu verdanken, dass diese
Waffen aufgelistet wurden. Da waren u.a. 14 Tactical Pens
(Kugelschreiber in Kubotan-Design) dabei.


Aus dem Grund verteidige ich Neonazis und Rocker, auch wenn sie mir
sonst nicht passen. Ich würde auch Linken und Salafisten die WBK erteilen,
wenn sie zuverlässig und sachkundig sind. Auch Anhänger dieser Partei
und Religionsform sind nicht per se gewalttätig, auch wenn die
Antifanten und Dschihadisten gewalttätig sind.

Sippenhaft hatten wir vor 1948 mehrfachst in diesem Land.
Das darf sich nicht wiederholen, egal ob bei Rockern, Kommunisten,
Rechten oder Moslem. Das geht nicht!

Gehen wir noch ein bisschen zurück (vor 1848), dann können wir sehen,
dass in diesem Land die libertäre Demokraten verfolgt wurden, selbst
vor Professoren wurde nicht halt gemacht.

Wehret den Anfängen! Deshalb bin ich Piratin geworden. Selbst CDU und
FDP sind bereits auf dem Weg zum Polizeistaat. Und die roten, linken
und grünen wollen uns zusätzlich noch umerziehen.


Katja



Guten Tag JoboTech,

am Donnerstag, 12. Februar 2015 um 16:18 schrieben Sie:

> Hi Leutz,

> p.ponocny schrieb: "Ich frage mich da schon, warum man (trotzdem? deswegen?)
> Mitglied bleibt. Besonders als Legalwaffenbesitzer. "

> Das ist eine interessante Frage.

> Ich denke, hier ist, unabhanegig von konkret Betroffenen, vor allem die
> Wiedereinfuehrung des Sippenhaft-Prinzips und der Verlust der
> Unschuldsvermutung problematisch. Konkret wurde drei bisher unbescholtenen LWB
> in drei Verfahren (
> BVerwG 6 C 1.14; BVerwG 6 C 2.14; BVerwG 6 C 3.14 ) die WBK genommen und diese
> werden kalt enteignet, weil Politiker und Presse diese Clubs zum Feindbild
> erhoben haben und das Landratsamt im vorauseilendem Gehorsam im Rahmen der
> "Null Toleranz Politik gegenueber Rockern" die fuehrende Mitgliedschaft in
> einem grossen Rockerclub als aureichend ansehen. Das wird fuer Rechtens
> erklaert, und zwar auch, wie es in der Urteilsbegruendung heisst, wenn die
> Personen und die Teilgruppierungen des Vereins bisher strafrechtlich gar nicht
> in Erscheinung getreten sind.

> Ich moechte keine Waffen in Haenden gewaltbereiter Krimineller wissen - das
> ist voellig klar. Dafuer jedoch sind im Vorwege (und regelmaessig wiederholt)
> die Zuverlaessigkeitspruefungen nach den bekannten Kriterien der Behoerden
> zustaendig, die sich am einzelnen Schuetzen zu orientieren haben und die ich,
> nebenbei gesagt, auch fuer vollkommen legitim halte und begruesse. Ich moechte
> aber auch niemandem die WBK, sein Eigentum, seinen Sport und seine Reputation
> nehmen, bloss weil er einem subkulturellem Verein angehoert, der mir suspekt
> ist. Die behoerdliche Beurteilung des Umgangs einer Person und der daraus in
> Zukunft vorhergesagten Verhaltensweisen halte ich fuer Gesinnungsschnueffelei
> mithilfe einer Kristallkugel.

> Es gibt eine Vorgabe der Politik: die "Nulltolleranz". Damit will man die
> grossen Rockerclubs demoralisieren und ihnen die Basis entziehen - es sollen
> die "Guten" davon abgehalten werden, "mit den Bösen zu spielen". Und dafuer
> scheint nun jedes Mittel recht zu sein - eben auch der undifferenzierte
> WBK-Entzug, fuer den die Mitgliedschaft im falschen Club reicht. Die Person,
> das Individuum, seine Vita und sein Leumund, wird dabei komplett ausgeblendet.
> Die Begruendung lautet: Die Mitgliedschaft in einer solchen Vereinigung führe
> dazu, dass Waffen missbraeuchlich verwendet oder Nichtberechtigten ueberlassen
> werden. Mitglieder des Clubs in Flensburg sind gleichermassen betroffen wie
> Mitglieder aus Loerrach, auch wenn sich die kriminellen Elemente und die
> betroffene Person nicht einmal persoenlich kennen oder nur oberflaechlichen
> Kontakt hatten.
> Die Mitgliedschaft ist hier der Punkt - nicht die Person und (im Zusammenhang
> mit der geforderten Zuverlaessigkeit) der Verlust der Individualitaet und
> damit der Verlust der Unschuldsvermutung.
> Damit haette ich z.B. ja gar keinen Einfluss mehr auf meine eigene
> Zuverlaessigkeit - es sei denn, ich braeche jeden Kontakt zu jeglicher
> verdaechtiger Gruppierung ab. (Ok, in bin schon aus der CDU ausgetreten...)
> Wenn ich diesen Vorgang einmal als "Testballon" betrachte, dann sind ganz
> schnell auch andere, politisch unliebsame Gruppierungen im Fokus.
> Demonstrationsverbote z.B. fuer Pegida, Legida etc. sind da vielleicht nur der
> Anfang; der Kontakt zu den Demonstranten liesse die gleichen
> Schlussfolgerungen wie bei Rockern zu und wuerde zum Entzug der
> Zuverlaessigkeit fuehren.

> Um dem entgegenzuwirken, halte ich die Frage, warum die betroffenen LWB noch
> nicht ausgetreten sind, fuer nicht mehr relevant. Man kann nicht immer
> ausweichen, wenn es "ungemuetlich" wird.
> Die gesamte Problematik habe ich auch nicht als "Rockervertreter" angesprochen
> (ich fahre zwar Motorrad, gehoere aber keinem Club an), sondern ich sehe hier
> viel weitergreifende, negative Tendenzen (Angriff auf den Rechtstaat durch
> Aushebelung der Unschuldsvermutung und der Wieder-Einfuehrung der Sippenhaft).
> Das ist ein Problem fuer mich als (rechts)staatstreuer Buerger und LWB. Ich
> bin (noch) nicht persoenlich betroffen, aber dieser Vorgang widerspricht
> extrem meinem Rechtsempfinden.

> Viele Gruesse
> Hannes


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