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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Nachrichtensammlung, Band 40, Eintrag 20

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

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Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Nachrichtensammlung, Band 40, Eintrag 20


Chronologisch Thread 
  • From: "JoboTech" <post AT jobotech.de>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Nachrichtensammlung, Band 40, Eintrag 20
  • Date: Fri, 13 Feb 2015 15:09:41 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Hallo Leutz,

ich habe wohl in Rechtskunde nicht richtig aufgepasst: Steht nicht der
Rechtsstaat mir seinen Prinzipien an oberster Stelle? Muessen sich nicht alle
anderen Gesetze daran messen lassen?
Wenn es also ein Gesetz gibt, das mit harten Strafen belegen kann, so sollte
meiner Ansicht nach auch hier "in dubio pro reo" gelten - egal, ob Strafrecht,
Verwaltungsrecht, Vereinsrecht oder was auch immer. Da denke ich vielleicht
nicht korrekt?

Bei der Beurteilung der Zuverlaessigkeit geht es bei Weitem nicht nur um
Zukunftsprognosen. Zuerst geht es um strafrechtliche Aspekte der (juengeren)
Vergangenheit, es geht um TATSACHEN, die Annahmen fuer die Zukunft
rechtfertigen. Wir sind uns sicher einig, dass diese Formulierung des
Gesetzestextes schon immer sehr schwammig war. Aber im §5 Abs(2)
"Zuverlaessigkeit" werden ja die Versagungsgruende definiert.

Hier heisst es ausdruecklich... in einem Verein, der nach dem Vereinsgesetz
unanfechtbar verboten wurde oder der einem unanfechtbarem Betaetigungsverbot
nach dem Vereinsgesetz unterliegt...
und das ist hier beim kokret angesprochenen Bandidos-Chapter eben nicht der
Fall.

Die anderen Kriterien sind hier wohl nicht so relevant. Saemtliche Kriterien
setzen eine Verfehlung voraus, aus der dann fuer die Zukunft geschlussfolgert
werden kann.

Und genau da ist das Problem: Die betroffenen Personen erfuellen keines der
(Unzuverlaessigkeits)Kriterien - ihnen wird "lediglich" die Zugehoerigkeit zu
einem großen Rockerclub und das Verhalten anderer Chapter zum Verhaengnis. Da
ist von der betroffenen Person schon gar nicht mehr die Rede...

Gruss
Hannes





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