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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Nachrichtensammlung, Band 40, Eintrag 20

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Nachrichtensammlung, Band 40, Eintrag 20


Chronologisch Thread 
  • From: Richard Wiesenmayer <guschtl AT me.com>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Nachrichtensammlung, Band 40, Eintrag 20
  • Date: Fri, 13 Feb 2015 15:24:05 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

In einer idealen Welt ist deine Denke sicher nicht verkehrt. In der realen
Welt findet sie -zumindest in diesem Thema- keine Anwendung.
Das Bundesverwaltungsgericht ist in Sachen (Grund)Rechte ja nicht das Ende
der Fahnenstange. Evtl. nimmt ja das BVerfG ja die Klage an sofern sie
gestellt wird. Und falls nicht, gibt es immer noch den EuGH.

Das Verwaltungsgericht hat ja die Sicht der Rocker bestätigt bzw. der
Waffenbehörde unrecht gegeben. Es gibt noch ein wenig Licht am Ende des
Tunnels. Und nein, es ist nicht der Zug…

Gruß
Guschtl

> Am 13.02.2015 um 15:09 schrieb JoboTech <post AT jobotech.de>:
>
> Hallo Leutz,
>
> ich habe wohl in Rechtskunde nicht richtig aufgepasst: Steht nicht der
> Rechtsstaat mir seinen Prinzipien an oberster Stelle? Muessen sich nicht
> alle
> anderen Gesetze daran messen lassen?
> Wenn es also ein Gesetz gibt, das mit harten Strafen belegen kann, so sollte
> meiner Ansicht nach auch hier "in dubio pro reo" gelten - egal, ob
> Strafrecht,
> Verwaltungsrecht, Vereinsrecht oder was auch immer. Da denke ich vielleicht
> nicht korrekt?
> ...
>
> Gruss
> Hannes
>
> --
> Ag-waffenrecht mailing list
> Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
> https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht





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