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ag-waffenrecht - [Ag-waffenrecht] Jäger wird WBK entzogen

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

[Ag-waffenrecht] Jäger wird WBK entzogen


Chronologisch Thread 
  • From: "charly.strolchi AT t-online.de" <charly.strolchi AT t-online.de>
  • To: "Mailingliste der AG Waffenrecht" <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [Ag-waffenrecht] Jäger wird WBK entzogen
  • Date: Fri, 24 Oct 2014 07:44:22 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Hallo!

 

Nun, ich nehme an dass im besagten Fall zwei Blutentnahmen gemacht wurden, das ist z. B. bei angegebenen Nachtrunk üblich oder wenn Tatzeit nicht Kontrollzeit ist. Dann werden beide Werte festgestellt und der Wert zur Tatzeit hochgerechnet.

 

Gruß Uwe Weber

 

-----Original-Nachricht-----

Betreff: *SPAM* Re: [Ag-waffenrecht] Jäger wird WBK entzogen

Datum: Thu, 23 Oct 2014 18:48:25 +0200

Von: "B. Steiger" <piratbernd AT gmail.com>

An: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>

 

 

Im Artikel steht: 0,8 Promille bei Schussabgabe.
So, gemessen wurde aber weniger.

Ich habe auch jetzt noch keine ambition, mir eine abschließende Meinung zu bilden, aber mir kam schon länger der Gedanke:

Auch beim Autofahren gilt nur der Blutwert und direkt der wert, der gemessen wurde, außer man erkennt das Ergebnis des Blaßtests an.

Wieso wurde dann bei Gericht bzgl WBK nun der geschätzte wert verwendet? War das überhaupt zulässig, wenn im Verkehr nur - im Ernstfall- der Blutwert zählt?

Am 23.10.2014 17:42 schrieb "Westphal, Dr. Christian" <westphalc AT gmail.com>:
Soweit ich die Urteile zu dem Fall gelesen und verstanden habe,
verliert er seine Zuverlässigkeit dafür, mit mehr als 0.39 mg/l, eher
mehr als 0.47 mg/l, Blutalkoholkonzentration einen Schuss außerhalb
eines Schießstandes abgegeben zu haben.

Dazu zwei Anmerkungen:

1. Ich sehe in den Urteilen keine 0-Promille-Grenze (die niemand nach
einem Stück Obst einhält, wenn das Messinstrument empfindlich genug
ist).

2. Eine Blutalkoholkonzentration, angegeben in mg/l, entspricht nicht
der Blutalkoholkonzentration in Promille. Beide Werte können nicht
einfach ineinander umgerechnet werden, aber der Faktor ist, nach
allem, was ich dazu gelesen habe, im Bereich 2. Also hatte er bei
Schussabgabe weit über 0.5 Promille im Blut, eher im Bereich von 0.9
Promille.

On 10/23/14, Katja Triebel <katja AT triebel.de> wrote:
> Ich sehe das als nicht verhältnismäßig an.
>
> Das Urteil würde bedeuten, dass Jäger künftig auch bei Notfällen
> (Wildunfall) zu Hause bleiben müssen, wenn sie vorher ein Bierchen
> gekippt haben oder ein Glas Wein.
>
> 0% für Waffenbesitzer ist im Verhältnis zu 0,5 Promille für Autofahrer
> ungerecht.
>
> So weit ich mitbekommen habe, hat der Jäger seinen Führerschein
> behalten dürfen.
>
> Wer für den Straßenverkehr zuverlässig ist, sollte das auch für den
> Waffenbesitz sein.
>
>
>
>
> Guten Tag B. Steiger,
>
> am Mittwoch, 22. Oktober 2014 um 20:39 schrieben Sie:
>
>> Um mal nicht Ottawa in den Vordergrund zu stellen:
>> Entzug der WBK rechtens, wenn ein Jäger mit Alkohol im Blut auf der Jagd
>> war.
>
>> www.sueddeutsche.de/panorama/bundesverwaltungsgericht-jaeger-muessen-nuechtern-sein-1.2185604
>
>
>
>
>
> --
> Ag-waffenrecht mailing list
> Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
> https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht
--
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