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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Waffenrechtsthema mal anders

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

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Re: [Ag-waffenrecht] Waffenrechtsthema mal anders


Chronologisch Thread 
  • From: Cathy <Cathy AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Waffenrechtsthema mal anders
  • Date: Fri, 04 Oct 2013 09:20:08 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

TheBug schrieb:
Interessant dabei ist, dass Anscheinswaffen laut WaffG Gegenstände sind die eine Feuerwaffe vortäuschen. Das ist bei einem Bat'let ja wohl eher nicht der Fall.

Die Einstufung des Bat'let als verbotenen Gegenstand ist mir nicht bekannt und nicht ausdrücklich verbotete Hieb- und Stichwaffen dürfen zwar nicht geführt, aber durchaus besessen werden.

Wäre mal interessant was die Polizei da nun als rechtliche Begründung haben will, warum sie eine Beschlagnahme durchgeführt haben von einem Gegenstand der weder verboten ist, noch in Zusammenhang mit einem Gesetzesverstoß steht. Haben die auch gleich die Küchenmesser eingezogen?

Zum Waffenverbot
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Wem ein Waffenverbot aufgedrückt wurde, darf KEINE Waffe, auch kein Dolch, Druckluftwaffe oder Schreckschusswaffe besitzen oder gar auf dem Rummel an der Schießbude schießen. Auch müssten ihm eigentlich der Zugang zu Küchenmessern verwehrt werden.

Niemand kümmert sich jedoch um ein Waffenverbot, weil es niemanden ausser dem Verurteilten und dem Staat bekannt ist. Es hat nur einen Grund: Beschlagnahme aller im Besitz befindlichen Waffen und eine härtere Verurteilung beim nächsten Delikt.

Ich habe bisher nichts gefunden, wie man sich gegen Waffenverbote wehren kann, wie lange sie maximal gelten dürfen und was man machen kann, um sie wieder zu "verlieren".

Hier ist Willkür am Werk, genauso wie in der Gewalttäter-Datei der Fussballfans. Und mir drängt sich der Verdacht auf, dass wieder mal ungerecht geurteilt wird. Sobald Drogen im Spiel sind, wird die Keule "Waffenverbot" gezogen, solange Migranten die Täter sind, wird milde geurteilt: Urteil des Gerichts: 40 Arbeitsstunden und eine Verwarnung.

http://www.shz.de/lokales/holsteinischer-courier/milde-strafe-fuer-illegalen-besitz-einer-waffe-id212267.html

Zur Vernichtung:
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Auch wenn ER das Dekoschwert nicht behalten darf wegen des Waffenverbots, kann es mit seiner Erlaubnis von jedem Volljährigen abgeholt werden. Dann kann es verwahrt oder verkauft werden. Ausser er wohnt in Baden-Württemberg. Dies ist das einzige Bundesland, in dem eingezogene Waffen eine Vernichtungspflicht seit Februar 2010 haben. Nur in Sonderfällen, z.B. für Museen, werden Ausnahmen gemacht.




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