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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Waffenrechtsthema mal anders

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

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Re: [Ag-waffenrecht] Waffenrechtsthema mal anders


Chronologisch Thread 
  • From: Guido Körber <koerber AT codemercs.com>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Waffenrechtsthema mal anders
  • Date: Tue, 1 Oct 2013 18:35:54 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Am 01.10.2013 um 17:26 schrieb volker t.:

TheBug schrieb:
http://www.nordbayern.de/region/erlangen/erlanger-polizei-will- wertvolles-klingonenschwert-vernichten-1.3184632

@charly.strolchi
Wie siehst du das als Waffenexperte?
Mir sind im Zeitungsartikel folgende Formulierungen bzw. Ungereimtheiten aufgefallen die vermutlich dem fachlichen Unverständnis der Journalisten geschuldet sind:

Interessant dabei ist, dass Anscheinswaffen laut WaffG Gegenstände sind die eine Feuerwaffe vortäuschen. Das ist bei einem Bat'let ja wohl eher nicht der Fall.

Die Einstufung des Bat'let als verbotenen Gegenstand ist mir nicht bekannt und nicht ausdrücklich verbotete Hieb- und Stichwaffen dürfen zwar nicht geführt, aber durchaus besessen werden.

Wäre mal interessant was die Polizei da nun als rechtliche Begründung haben will, warum sie eine Beschlagnahme durchgeführt haben von einem Gegenstand der weder verboten ist, noch in Zusammenhang mit einem Gesetzesverstoß steht. Haben die auch gleich die Küchenmesser eingezogen?



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