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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Waffenrechtsthema mal anders

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

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Re: [Ag-waffenrecht] Waffenrechtsthema mal anders


Chronologisch Thread 
  • From: "volker t." <"volker+t."@news.piratenpartei.de>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Waffenrechtsthema mal anders
  • Date: Tue, 01 Oct 2013 15:26:56 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

TheBug schrieb:
http://www.nordbayern.de/region/erlangen/erlanger-polizei-will-wertvolles-klingonenschwert-vernichten-1.3184632

@charly.strolchi
Wie siehst du das als Waffenexperte?
Mir sind im Zeitungsartikel folgende Formulierungen bzw. Ungereimtheiten aufgefallen die vermutlich dem fachlichen Unverständnis der Journalisten geschuldet sind:
_*Zitat:*_
*"Das Bat’let wurde zusammen mit anderen vorgeblichen „Stichwaffen“ [...] konfisziert..."*
Weshalb vorgebliche Stichwaffen? Da das Bat'Let einerseits nicht als Werkzeug gedacht ist stellt es zunächst eine Waffe dar. Dazu ist eine solche Klinge zumal mit Autogrammen von Schauspielern bestimmt nicht dazu bestimmt als Waffe eingesetzt zu werden. Andererseits stellt das Bat'let im Grunde eine Waffe, wenn auch aus einer Phantasiewelt, dar und kann auch so verwendet werden.

_*Zitat:*_
*"Wipplinger [...] war vor einigen Jahren der Besitz von „Anscheinswaffen“ nach Paragraf 42a des Deutschen Waffenrechts verboten worden, weil er mit einem der seinerzeit schwer in Mode seienden Butterfly“-Springmesser erwischt worden war."*
Gemäß § 42a wird Wipplinger wohl kaum wegen einer Anscheinswaffe sondern mit dem Besitz und/oder dem Führen eines verbotenen Gegenstandes - Butterflymesser - belangt worden sein. Da man durchaus Schwerter u.ä. Waffen besitzen dar sollte somit auch der Besitz eines Bat'Let erlaubt sein. Jedoch darf dieses Bat'let ebenso wie Schwerter nicht an der Öffentlichkeit geführt werden. Kann der Besitz von Schwertern per Gerichtsbeschluss untersagt werden? Der Besitz von messern dürfte wohl kaum per Gerichtsbeschluß durchsetzbar sein. Wie soll sich ein Delinquent eine Scheibe Brot abschneiden?

_*Zitat:*
"Ein Bat’let ist keine Waffe, sondern ein Kostümteil“_
Sobald das Bat'Let über Merkmale einer Hieb- und Stichwaffe verfügt ist es faktisch einer Waffe gleichzustellen. Besteht das Bat'Let aus Metall? Sind die Klingen scharf geschliffen?




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