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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] LKA verkauft Täterfahrzeug mit Mordwaffe

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] LKA verkauft Täterfahrzeug mit Mordwaffe


Chronologisch Thread 
  • From: zykez <zykez AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] LKA verkauft Täterfahrzeug mit Mordwaffe
  • Date: Sat, 06 Oct 2012 13:57:40 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Person.A erwirbt ein Gebrauchtfahrzeug und findet anschließend zufällig im Fahrzeug eine Waffe. Entscheidend muss nicht sein, das A das Fahrzeug inzwischen auch rechtlich besitzt, sondern der Umstand, das dieser evtl. diese Waffe "an sich genommen hat". Hier spricht das WaffR perverserweise dann von "unberechtigten Waffenbesitz" - nicht Eigentum, sondern Besitz. Ab da können die Probleme schon anfangen.

Der Einzige Vorteil den man hier nennen könnte, wäre dass das KFZ über eine behördliche Dienststelle "erworben" wurde und es sich hier um einen Gegenstand handelt, der in Verwahrung sein sollte. Folglich nahm Person.A die Waffe zur persönlichen vorübergehenden Verwahrung an sich, um sie dann den Behörden bzw. der Polizei zu überlassen - da im KFZ zu unsicher - falls er sie "an sich genommen" hat.
(Die Waffe auch selbst zur Polizei hinzubringen kann auch schon ein Problem sein -unerlaubter Waffentransport-, polizeiliche Abholung ist etwas anderes - geht aus dem Text aber nicht hervor)

/Aufgrund der Komplexität des Themas und des Waffenrechts kommt man nicht herum sich auch selbst umfangreicher zu informieren, als es die Medien selbst tun. /

grüße,
zykez




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