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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Zahlen aus ....

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Zahlen aus ....


Chronologisch Thread 
  • From: "Nico Catalano" <nicoc AT vodafone.de>
  • To: "'Mailingliste der AG Waffenrecht'" <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Zahlen aus ....
  • Date: Mon, 24 Sep 2012 18:52:25 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Aus persönlicher Erfahrung weiß ich, das eine Firma mehrere Waffenschein
haben kann. Pro Dienstwaffe einen WS.
Auf dem WS sind dann die Personen (Berufswaffenträger) namentlich vermerkt,
welche die darauf eingetragene Waffe im Dienst führen dürfen.
Die durchlaufen den gleichen Genehmigungsprozess wie der Eigentliche Inhaber
des WS
Wie viele Person seitens der Firma von den Behörden auf dem WS eingetragen
werden, das ist unerheblich.

Jetzt kann man aber folgende Fragen stellen:
1. Wie viele Waffenscheine sind auf Firmen ausgestellt
Und
2. Wie viele Berufswaffenträger sind behördlich erfasst.

Nico


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ag-waffenrecht-bounces AT lists.piratenpartei.de
[mailto:ag-waffenrecht-bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von Peer
Ponocny
Gesendet: Montag, 24. September 2012 18:18
An: m.schieferdecker; Mailingliste der AG Waffenrecht
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Zahlen aus ....

Ahoi zurück.
Aus der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (10.15.1.2)

Der Waffenschein wird in den Fällen des § 28 auf den Beauftragten des
Unternehmens, d. h. den Unternehmer selbst oder eine von der Geschäftsführung
beauftragte Person, ausgestellt. Der Waffenschein ist inhaltlich entsprechend
§ 28 Abs. 2 Satz 1 zu beschränken. In dem Zusatz nach § 28 Abs. 4 sind die
Wachpersonen dem Namen oder ihrer Funktion nach zu benennen. Unter Umständen
kann es zweckmäßig sein, für jede Waffe einen Waffenschein auszustellen.
Wachpersonen kann formlos eine Bescheinigung erteilt werden, aus der sich
ergibt, dass sie auf der Grundlage eines Waffenscheins nach § 28 für den
Zeitraum seiner Gültigkeit berechtigt sind, dienstlich eine Waffe zu führen.
Die Bescheinigung muss folgende Angaben enthalten: Genaue Personalien, Name
des Bewachungsunternehmens, Aufgabenbereich und sich ggf. hieraus ergebende
Beschränkungen.

Also ergibt sich aus 600 Waffenscheinen nicht, dass diese für je eine Person
ausgestellt wurden. Eventuell jedoch für je eine Waffe.

Gruß

Peer

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ag-waffenrecht-bounces AT lists.piratenpartei.de
[mailto:ag-waffenrecht-bounces AT lists.piratenpartei.de]Im Auftrag von
m.schieferdecker
Gesendet: Montag, 24. September 2012 17:17
An: Mailingliste der AG Waffenrecht
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Zahlen aus ....


Ahoi.

Definitiv nicht. Wie gesagt: Über 600 Waffenscheine durch ein
Sicherheitsunternehmen in Essen.

Gruß,
Marc

Peer Ponocny <P.Ponocny AT gmx.de> hat am 21. September 2012 um 11:56
geschrieben:
> Gemäß § 55 II WaffG bekommen Behördenbedienstete keinen Waffenschein,
> sondern eine Bescheinigung. Die dürften hier also nicht auftauchen.
> Bei Bewachungsgewerbe gibt es soweit ich weiss nur einen Waffenschein pro
> Betrieb.
> Die Bediensteten bekommen dann im Dienst Kopien ausgehändigt.
>
> Nach § 55 III WaffG fallen Bedienstete anderer Staaten auch nicht
> unter das Waffengesetz. Da kann man sich dann ausrechnen, wieviele
> gefährdete deutsche Personen so in Berlin wohnen.
>
> Wobei die Frage ist, ob die Politiker ihren Hauptwohnsitz in Berlin
> nehmen, oder in ihrem Wahlkreis. Letztere dürften in der berliner
> Statistik auch nicht auftauchen.
>
>
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: ag-waffenrecht-bounces AT lists.piratenpartei.de
> [mailto:ag-waffenrecht-bounces AT lists.piratenpartei.de]Im Auftrag von
> Guns-n-Glasses
> Gesendet: Freitag, 21. September 2012 10:10
> An: Mailingliste der AG Waffenrecht
> Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Zahlen aus ....
>
>
> Richtig Volker
> Es ist zwar schon etliche Jahre her aber ich weiß aus guter Quelle das
> viele Waffenscheine von Politikern beim Umzug nach Potsdam nicht erneuert
> wurden.
> (wegen mangelnder Gefährdung)
> Angeblich soll es im benachbarten Berlin genauso gehandhabt worden sein.
> Das heißt aber auch das Politiker die ihren Wohnsitz nicht in Berlin
> haben auch nicht in der Statistik auftauchen.
> Auch scheint mir die Zahl sehr niedrig.
> Es wäre interessant herauszubekommen welcher Personenkreis hier
> wirklich erfaßt ist.
> Ich glaube nicht das Personen aus dem Umfeld von Behörden mit Wohnsitz
> Berlin hier erfaßt sind.
> Polizei ist sowieso nicht dabei.
> Die Waffenscheine des Sicherheitsgewerbes ist möglich aber wie ist das
> wenn der Angestellte im billigern Umland wohnt oder werden die am Ort
> des Firmensitzes geführt?
> Werden deutsche die bei Ausländischen Botschaften angestellt sind und
> einen D-Waffenschein haben auch erfaßt und wo?
>
> Weis einer etwas dazu?
> Gruß Ulfberht
>
> "volker t." <"volker+t."@news.piratenpartei.de> schrieb im Newsbeitrag
> news:378$223394$1348209647 AT news01.piratenpartei.de...
> > Katana schrieb:
> >> Cathy schrieb:
> >>> ... Berlin
> >>> 240 Waffenscheinbesitzer
> >>
> >> Die Politiker...
> >
> > Nicht unbedingt (nur) Politiker.
> > In Berlin ist jede Menge Sicherheitsgewerbe ansässig. Dieses bietet
> > natürlich auch Personenschutz an.
> > Also kann Jeder der meint besonderen Schutz zu benötigen sich diesen
> > kaufen.
> > Sicherheit und die daraus resultierende Verantwortung wird damit
> > deligiert.
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> > Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
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