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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] AG Justizpolitik

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] AG Justizpolitik


Chronologisch Thread 
  • From: "B. Steiger" <piratbernd AT gmail.com>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] AG Justizpolitik
  • Date: Fri, 21 Sep 2012 23:03:13 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Ohne Worte...

Wie wäre es, wenn man bei den Messern die Gesetze zurücknimmt, die das Führen betreffen, jedenfalls die letzten Änderungen hierzu?

Bei Schusswaffen alles vor 1871 frei macht, dafür auch im Sprengstoffrecht/Chemikalienverbotsverordnung (für die Legislative müsste da am meisten Schrott zu finden sein) ausmisten, auch was das Pulver betrifft und neuerdings die Lagermengen für Feuerwerkskorper betrifft?
Abschaffung der 2/6-Regel und Überprüfung jeder einzelnen Anschaffung ob man das noch Schiessen darf?
Schad, dass ich kein Jurist oder Sportschütze bin, aber das Einarbeiten ist halt doch nicht so einfach.

Am 21.09.2012 22:38 schrieb "Cathy" <Cathy AT news.piratenpartei.de>:
Definitiv ist das Waffenrecht hierfür geeignet.

Ein paar Kostproben?

*Überlassungsanzeige*

Alle Händler sind verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen zu melden, wenn sie Waffen an EWB-Inhaber verkauft haben.

Es gibt KEINE ZENTRALE Adresse, an die man zur Weiterleitung die Meldung abgeben kann im Gegensatz zu den EU-Exporten. (Die haben eine Adresse und leiten weiter). Diese Meldung geht NICHT an die Waffenbehörde des Händlers (eine), sondern muss an eine der 600 Waffenbehörden des Erwerbers gehen. Es gibt KEINE zentrale Liste der Regierung, in der man nachschauen kann. Kaum eine Behörde ist bereit, eine falsch adressierte Meldung an die richtige Behörde weiterzugeben. D.h. 1000 Händler müssen sich ständig selbst um die Adressen kümmern.

Dieser Zustand ändert sich nicht mit dem NWR, er bleibt bestehen und ist m.E. absolut unproduktiv!

Zudem ist nirgends geklärt, wann die 14-Tage-Frist für die Erwerber anfängt: mit dem Versand der Ware (Datum des Händlerabgangs) oder Empfang der Ware (Zustellung beim Erwerber). Mehrfach verspätete Anmeldungen der Erwerber sind ein Grund für die Unzuverlässigkeit. Ich mag nicht wissen, wieviele LWBs sich bisher rechtfertigen mussten, sofern sie einen pingeligen waffenvernichtungswilligen Sachbearbeiter haben.

*Doppel-Moppel*

Jäger werden auf Zuverlässigkeit geprüft für den Jagdschein und ihre Waffenbesitzberechtigung. Beide Verfahren unterscheiden sich nur in wenigen Prüfungen. Trotzdem müssen die Jäger beide Überprüfungen zahlen. Man könnte stattdessen alle Prüfungsinhalte für die WBK in die Jagdprüfung integrieren und der Jäger müsste nur einmal zahlen. In einigen Bundesländern sind unterschiedliche Behörden für die Prüfung zuständig und keiner will seine Pfründe verlieren. D.h. mehr Bürokratie und Kosten.

Sportschützen werden bei Neuerwerb und sollen regelmäßig auf Zuverlässigkeit überprüft werden. Einige Behörden machen dies zweimal innerhalb eines Jahres. Sie können so eine vorgenommene Prüfung doppelt abrechnen.

Die Schweiz gehört waffenrechtlich zur EU und zollrechtlich zu den Drittstaaten. Bei Exporten müssen während der "Übergangszeit" beide Exportgenehmigungen eingeholt werden. Diese "Übergangszeit" geht jetzt ins vierte Jahr, weil die Behörden sich nicht einigen können, wer und auch was genehmigt werden soll. Da beide Behörden unterschiedliche Genehmigungswaren haben, ist das alles eine unüberschaubare Kleinkackerei und Händler und Zöllner steigen nicht mehr durch, ob sie beide oder nur eine Genehmigung brauchen.

*Online einfacher?*

Denkste! Wir müssen immer mehr Daten (elster-zertifiziert) online eingeben. Die Zollanmeldung ist so unübersichtlich wie nur irgendwas. Meine Zöllnerin hat einen Export von uns mal ihren Zollschülern zur Probe übergeben. 14 Schüler haben die Zollanmeldung auf 10 unterschiedlichen Wegen durchgeführt (Zollgruppe, Genehmigung etc.). Davon wären vier durchgekommen.

Auch wenn wir bei beiden Behörden (Genehmigungsbehörde und Zoll) mit der gleichen Nummer online zertifiziert sind, können wir nicht die Daten der Genehmigungsbehörde ins Zollformular reinholen, sondern müssen alles manuell eingeben. Erst nach dem Versenden findet eine Überpüfung statt. Stimmt eine Zahl nicht (Datum, Menge, Wert, Zollnummer, Genehmigungsnummer), darf man von vorn anfangen. Seit sechs Monaten kann wenigsten die alte Anmeldung als Kopie neu laden. Vorher musste man alles von vorn eingeben.

Hatte ich früher meine Daten anhand meines Warenwirtschaftssystem einfach in 10 Minuten exportiert und alle Belege per Kopie beigelegt, muss ich heute mind. 30 Minuten meine Daten Feld für Feld in die Online-Maske eingeben und alle Belege einscannen und hochladen. Was früher 15 Minuten und einmal Porto gekostet hat, dauert jetzt über 1 Stunde. Und die Genehmigung ist trotzdem nicht schneller da. Stattdessen kommen drei Nachfragen und der Fall bleibt nach jeder Antwort drei Wochen in der Schwebe.

MERKE: nicht nur die Endverbraucher haben es immer schwerer.
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Ag-waffenrecht mailing list
Ag-waffenrecht@lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht



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