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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] BGH Urteil Winnenden

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Subject: Mailingliste der AG Waffenrecht

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Re: [Ag-waffenrecht] BGH Urteil Winnenden


Chronological Thread 
  • From: Cathy <Cathy AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] BGH Urteil Winnenden
  • Date: Fri, 04 May 2012 00:37:12 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Hi Mike,

du hast das wichtigst vergessen zu markieren "Sollte er nämlich..."

D.h. die Möglichkeit der fahrlässigen Handlung hast du nicht fett markiert. Sollte er nämlich nicht unterrichtet worden sein, dann hat er nicht fahrlässig gehandelt.

Und genau darum geht es in diesem Prozess.

Dem Vater, der nach damals gültigem Recht, lediglich eine Ordnungswidrigkeit begangen hatte, könnte man Fahrlässigkeit unterstellen, sofern er von den Tötungs/Selbstmordabsichten und Hass seines Sohnen unterrichtet wurde und trotzdem nichts in der der rechtswidrigen Aufbewahrung der Waffe OHNE Munition geändert hatte.

Wurde er aber definitiv nicht von dem Hass und der Selbsttötungsabsicht seines Sohnes unterrichtet, sondern darin aufgefordert, mit ihm seine Hobbys zu teilen, kann die Mitnahme zum Schießsportverein nicht als Training gewertet werden und auch die falsche Aufbewahrung nicht als Straftat, sondern lediglich lt. damals geltendem Recht als OWi.

Menschlich gesehen hat die Familie insgesamt schwer gefehlt. Ob dieser Fehler jedoch 2,5 Mio. Schadensersatzklage an die Eltern nach sich ziehen darf, wo so viele anderen auch gefehlt hatten, entzieht sich meiner juristischen Einsicht. Meine menschliche Grundmeinung wäre NEIN. Doch kenne ich - trotz intensivster Medienberichterstattung - nicht die Situation in der Familie, sondern nur den Vater als medialen Sündenbock. Dass ein Vater alleinig für diese Missetat seinen Sohnen verantwortlich ist, daran kann ich jedoch nicht glauben. Dafür ist unsere Gesellschaft viel zu komplex. Nicht mal in Kleinstädten ist die Omnipräsenz eines Familienvorstands in einer westlich geprägten Familie so groß, dass diese solche Taten rechtfertigen würden.




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