ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht
Listenarchiv
- From: <charly.strolchi AT t-online.de>
- To: <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: [Ag-waffenrecht] Mail Patric Schiffer
- Date: 24 Apr 2012 09:42 GMT
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
- List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
Hallo Patric!
Mir persönlich machen als dienstlich mit dem Waffenrecht befasster nicht die Waffen der Sportschützen Sorgen, denn durch die Statistik belegbar (auf diese möchte ich später in meinem Brief kommen), sind diese als Tatmittel quasi nicht existent. Dass sich abseits der Berichterstattung Rockergruppierungen mit Handgranaten und vollautomatischen Schusswaffen Bandenkämpfe liefern, das macht Sorge. Dass Gewalttaten mit illegalen Waffen verübt werden, wie z. B. in München als ein Migrant seine Ehefrau mit einer Maschinenpistole tötete, im Dezember 2011 als ein Migrant seine Dreizehnjährige Tochter erschoss, weil er deren westlichen Lebensstil verurteilte, das Ergebniss des Augsburger Polizistenmordes mit dem Fund mehrerer illegaler Waffen, darunter auch militärische Sturmgewehre, Funde mehrerer illegaler Waffen bei Neonazi-Terroristen, das macht Sorge. Noch einige Beispiele. Dass ein fanatisierter Islamist innerhalb weniger Tage fähig war sich im Raum Frankfurt 2 scharfe Pistolen zu besorgen, mit denen er dann am Frankfurter Flughafen einen Anschlag auf die US Armee mit Toten verübte, das macht Sorgen. Dass der junge Migrant, der im August 2011 in Berlin aus Rache zwei Personen ermordete und zwei weitere durch Schüsse verletzte, diese Waffe ebenso problemlos kaufen konnte, ohne sich um eines der strengsten Waffengesetze in Europa zu kümmern oder davon betroffen zu werden, das macht Sorge. Nicht nur das Bundeskriminalamt ist der Meinung dass der illegale Waffenbesitz, und nicht der legale, ein Problem darstellt. Dass Amokläufe durchaus auch mit Axt und Brandsatz bewerkstelligt werden können, oder, wie mehrfach passiert, mit einem Küchenmesser, das macht Sorge. Allerdings ist dies nur demjenigen erkennbar, der wie ich die Statistiken kennt, der sich tagtäglich mit dem Sachverhalt auseinander setzen muss und die Berichte quasi geliefert bekommt.
Die genannten im Übermaß vorhandenen Daten belegen nämlich eindrucksvoll, dass eine Verminderung des privaten Waffenbesitzes nicht nur die Sicherheit nicht erhöht, sondern regelmäßig mit einer Steigerung des kriminellen Schusswaffengebrauches einhergeht – Vice versa (vgl. z.B. http://rds.homeoffice.gov.uk/rds/pdfs09/hosb0209.pdf).) Nach einem Bericht im STERN (Ausgabe Nr. 37 vom 9.9.2010; Seite 20/21) über die Tatwaffe Nr. 1, auch in Deutschland, das Messer, darf ich hier die Schlagzeile anführen: „Bei Amokläufen in Schulen und Kindergärten (Anm.: in China) sind in den vergangenen Monaten mindestens 18 Kinder umgebracht worden, über 80 wurden verletzt.“ Wie kann das sein in einer Gesellschaft, wo ein (für Manche bei uns in der Bundesrepublik Deutschland „vorbildliches“) Waffengesetz dafür Sorge trägt, dass jedweder Waffenbesitz bei Todesstrafe verboten ist? Wo also noch strengere Bedingungen herrschen als bei uns? Wo es neben dem staatlich geförderten/gewünschten (Sport-)Schießen keinerlei Kontakte zu Schusswaffen und erst recht keinen privaten Waffenbesitz gibt? Der STERN spricht von „Monaten“ – nicht von „Jahren“! Offensichtlich sind „waffenfreie Zonen … die gefährlichsten Plätze auf Gottes Erdboden“ (Dr. Georg Zakrajsek, Amokläufe immer wieder, in IWÖ-Nachrichten 1/09). Hier möchte ich das Bundeskriminalamt als zuständige Stelle für Statistik im Bereich Waffenkriminalität - Herausgeber des jährlichen Lagebildes Waffenkriminalität, welches in nüchternen Zahlen die Fakten aufzeigt, nämlich den Missbrauch von Schusswaffen, hier bezogen auf alle Schusswaffen, von der legalen Waffe bis hin zu den illegalen und freien Waffen - zitieren: „Wenngleich das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung immer wieder durch einzelne Straftaten wie z.B. durch Amoktaten, stark beeinträchtigt wird, ist das für die Bevölkerung aus der Waffenkriminalität resultierende Gefährdungspotenzial gering, denn Straftaten, in denen legal besessene Schusswaffen verwendet werden, machen lediglich 27 Fälle im Jahr 2010 aus. Diese Zahl, die der Wahrheit entspricht, wurde von Herr Hinners von der CDU Bremen während einer Diskussionsveranstaltung am 1.3.2012 von Radio Bremen genannt. Die kümmerlich niedrige Zahl versetzt nicht nur Experten in Staunen, eine Veröffentlichung des kompletten Lagebildes mit einem Vergleich zu den illegalen Waffen würde dazu führen dass viele der abstrusen Zahlen einfach nicht mehr haltbar wären.
Aber auch die Polizeiliche Kriminalstatistik lässt sich verwenden, auch wenn hier auch Luftdruckwaffen oder waffenähnliche Gegenstände mit aufgeführt sind. In beiden Statistiken muss auf die Verstöße gegen das Strafgesetzbuch geachtet werden, denn nur diese geben Aufschluss über missbräuchliche Verwendung. Der Bereich illegaler Besitz oder – Einfuhr kann übersprungen werden. Interssanterweise wird im Lagebild der Missbrauch legaler Waffen überhaupt nicht einzeln aufgeführt, die Fallzahlen sind einfach zu niedrig. Ich darf hier auch aus der polizeilichen Fachzeitschrift Kriminalistik, Ausgabe 12/2006, zitieren: „….Dafür sind die Fallzahlen in den meisten Deliktbereichen zu niedrig und machen einen verschwindend geringen Anteil an den Gesamtstraftaten aus. Nach der Betrachtung der Daten bleibt die Frage im Raum stehen, warum eine Debatte um den legalen Waffenbesitz in Deutschland so emotionalisiert geführt wird. Eine mögliche Erklärung könnten die Fälle sein, bei denen Menschen durch die Verwendung von Legalwaffen ums Leben kommen. Durch die Berichterstattung in den Medien wird der Eindruck eines massiven Problems suggeriert, was zu gesellschaftlichem Druck auf die verantwortliche Politik führt. Wenn man nun konkrete Fallzahlen betrachtet, so stellt man für das Jahr 2002 fest, dass von 873 Morden/Raubmorden inklusive versuchter Taten (PKS 2002, S.131), bei fünf Fällen die Verwendung einer Legalschusswaffe zum Tode mindestens eines Opfers führte. Beim Totschlag sind 1791 Fälle bekannt geworden, 72,5% davon waren Versuche, dabei sind sieben Fälle zu vermerken, bei denen eine Legalwaffe mit Todesfolgen eingesetzt wurde. Hinzuzufügen ist, dass gerade diese Taten mit hoher affektiver Motivation durchgeführt werden, wie das BKA bestätigt. Ein affektiv motivierter Totschlag wird also unabhängig davon begangen, welche Waffe dem Täter im situativen Kontext konkret zur Verfügung steht: ’Hier wird jede verfügbare Waffe, auch die legale Schusswaffe, weil gerade zur Hand, zur Tatausführung benutzt.’ (Protokoll Nr. 92, 2002, S87). Selbst die völlige Abschaffung jeglichen legalen Waffenbesitzes würde demzufolge diese Tötungen nicht verhindern.“
Auch Polizeibeamte trainieren mit privaten Großkaliberwaffen. Dass diese nicht relevant sind habe ich oben bereits ausgeführt. Warum ich jemanden unter Missachtung eigentlich klar belegter Fakten in der Ausübung eines Sportes gängeln muss ist für mich nicht nachvollziehbar.
Auch die immer wieder gehörten Argumente man müsse das Waffenrecht bzw. den legalen - und von nichts anderen reden wir, denn gegen den illegalen Besitz, der das Problem darstellt, wird wenig unternommen, ist nämlich nicht so medienwirksam - Waffenbesitz eindämmen lassen sich im Hinblick auf die Innere Sicherheit durch nichts belegen, siehe oben. Denn betrachte ich die Tötungsdelikte in der Polizeilichen Kriminalstatistik und vergleiche sie mit den Missbrauchsfällen der legalen Waffen - die auch Sachbeschädigungen etc. beinhalten - dann sehe ich die Wahrheit. Mit freundlichem Gruß Uwe Weber
- [Ag-waffenrecht] Mail Patric Schiffer, charly.strolchi, 24.04.2012
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