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ag-waffenrecht - [Ag-waffenrecht] Gebühren für die Regelüberprüfung

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

[Ag-waffenrecht] Gebühren für die Regelüberprüfung


Chronologisch Thread 
  • From: tomalavr AT aol.com
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [Ag-waffenrecht] Gebühren für die Regelüberprüfung
  • Date: Sun, 19 Feb 2012 13:09:01 -0500 (EST)
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Scheinbar hat das VG Stuttgart auch eine Entscheidung bezüglich
"Gebührenerhebung für waffenrechtliche Vor-Ort-Kontrolle" getroffen
(Verdachtsunabhängige Kontrollen):

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=14905

<ZITAT>
Bei der Wahrnehmung von staatlichen Aufgaben durch die Gemeinden [...] sind diese
berechtigt, Gebühren als Selbstverwaltungsangelegenheit durch Satzung zu erheben
[...]
Eine unterschiedliche Gebührenerhebung durch die Kommunen und/oder durch die
Landkreise stellt keinen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3
Abs. 1 GG dar.
[...]
5. Die in § 36 Abs. 3 Satz 2 WaffG normierte verdachtsunabhängige Vor-Ort-Kontrolle
erfüllt alle tatbestandlichen Voraussetzung für eine Gebührenerhebung. Sie ist
insbesondere dem Kläger zuzurechnen, da sie von ihm verantwortlich veranlasst wurde.
Die für die Zurechnung erforderliche besondere Verantwortlichkeit folgt dabei aus der
Pflichtenstellung des Klägers als Waffenbesitzer.
</ZITAT>

Ich bin zwar kein Jurist aber irgendwie habe ich Zweifel an der Sinnhaftigkeit der
Entscheidung.

Ich will diese Situation mit einem Analogievergleich beschreiben.
Nehmen wir mal das Beispiel einer allgemeinen Verkehrskontrolle und ersetzen
Waffenbesitzer durch Autobesitzer/Fahrer.

Damit sollten verdachtsunabhängige Verkehrskontrollen auch die tatbestandliche
Voraussetzung für eine Gebührenerhebung erfüllen, da der Autobesitzer/Fahrer
diese verantwortlich veranlasst hat. Schliesslich besitzt oder fährt er ein Fahrzeug
im öffentlichen Raum.
Die für die Zurechnung erforderliche besondere Verantwortlichkeit folgt deshalb aus
der Pflichtenstellung Autobesitzers/Fahrers.

Dürfen wir bei der nächsten Verkehrskontrolle gleich eine pauschale Gebühr für
die Kontrolle zu entrichten? Unabhängig davon ob es zu Beanstandungen
(Alkohol, Fahrzeugmängel etc.) kommt.








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