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ag-soziale_marktwirtschaft - Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Versicherungsfremde Leistungen bei der Rente

ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft

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Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Versicherungsfremde Leistungen bei der Rente


Chronologisch Thread 
  • From: Andena <andena AT versanet.de>
  • To: ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Versicherungsfremde Leistungen bei der Rente
  • Date: Mon, 07 Nov 2011 19:12:22 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-soziale_marktwirtschaft>
  • List-id: "Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft" <ag-soziale_marktwirtschaft.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Klugscheißer schrieb:
Doch, an die Witwenrenten erinnere ich mich noch, sie waren auch weit vorne, auch die Kinderererziehungszeiten und die Ost-Transfers. Ich glaube, diese vier machten da die Top-Positionen aus.

Ich denke, das ist zum teil Interpretationssache, was man als versicherungsfremd ansieht und was nicht.

In engster Auslegung ist alles das versicherungsfremd, was an Rentenauszahlung nicht auch durch die Rentenbeiträge entsprechend eingebracht wurde.

Die Kindererzeihungszeiten waren ja eine politische Sache, um die fehlenden Rentenbeitragsjahre für Kindererziehung ein Stück weit auszugleichen. Hier fehlen natürlich die Rentenbeiträge bzw diese müssten politisch aus dem Steuertopf an die Rentenkase überwiesen werden. Hier würde ich am ehesten sagen: versicherungsfremd

Bei Witwenrente ist die Klassifikation schon schwieriger, da die Witwe / der Witwer von Beitragszahlungen des verstorbenen Partners profitiert, also keine personengleiche Rentenzuordnung besteht, sondern eine sozusagen familiäre. Auch hier könnte man die Leistung ggf als versicherungsfremd einordnen.

Die Ost-Renten sind ein noch anderer Fall. In der ddr gab es auch ein Rentensystem, in das die Werktätigen eingezahlt haben. Mit dem Beitritt der neuen Bundesländer ist diese ddr-Rentenkasse faktisch in die West-Rentenkasse eingeflossen. Natürlich musste man politisch die Ost-Renten auf West-Niveau angleichen, d.h. im Prinzip ist eine geringe Rentenbasis versicherungsgemäß, die Aufstockung auf West-Niveau jedoch versicherungsfremd.

Gruß, Andena




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