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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Einteilung der Ärzte in Krankenhaus-, Kassen- und Privatärzte

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Einteilung der Ärzte in Krankenhaus-, Kassen- und Privatärzte


Chronologisch Thread 
  • From: Privacy <pirat AT praes.eu>
  • To: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Einteilung der Ärzte in Krankenhaus-, Kassen- und Privatärzte
  • Date: Sun, 24 Jun 2012 00:12:56 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

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Am 23.06.2012 23:59:51 schrieb Dr. Albrecht Elsner \(Piratenpartei
Hessen\) (evtl. zitierend!):
schrieb Dr. Albrecht Elsner (Piratenpartei Hessen):
> Hallo AG-Gesundheiswesen!
>
> Mal kurz zur Info:
>
> Es gibt Krankenhausärzte, deren Arbeitgeber ist das Krankenhaus
> bzw. deren Trägerschaft, dem/der sind sie verpflichtet.
>
> Es gibt Niedergelassene Ärzte, die sind in zwei Gruppen aufgeteilt,
> in Kassenärzte und in Privatärzte.
>
> Ein Kassenarzt kann auch zusätzlich Privatarzt sein.
>
> Die Kassenärzte sind der Kassenärztlichen Vereinigung verpflichtet,
> eine Trägerschaft des Öffentlichen Rechtes,

Die Kassenärzte sind MITGLIEDER der Kassenärztlichen Vereinigung. Sie
sind neben dem allgemeinen Recht - vorwiegend BGB und StGB vorrangig
dem Berufsrecht verpflichtet - erst danach dem Spzialrecht.

> die Privatärzte sind dem Grundgesetz und dem Strafrecht
> verpflichtet, sonst niemandem.

der Arzt ist immer dem Patienten verpflichtet ...
als Norm ist im übrigen für spezifisch ärztliches Handeln das
Berufsrecht zuständig.

> Die Niedergelassenen Ärzte sind Selbständige,

esgibt KV Mitglieder, die nicht selbständig sind (zB dieangestellten
Ärzte in einem MVZ)
>
> die Krankenhausärzte nicht, sie sind Angestellte.
>
> Zur Komplettierung sind noch die Amtsärzte hier einzureihen, sie
> sind Beamte, vom Staat angestellt und dem verpflichtet.

Auch Uni-Ärzte sind oft Beamte.

>
> Natürlich sind alle Ärzte dem Grundgesetz und dem Strafrecht
> verpflichtet, das ist ja klar!
>
> Nun bitte weiter diskutieren über die Bestechlichkeit der Ärzte!

Das BGH Urteil sagt NUR, dass nach der derzeitigen Gesetzeslage
_strafrechtlich_ die Vorteilsnahme des (selbständigen) Arztes nicht
relevant ist - aber:

Es könnte durchaus berufsrechtlich verfolgt werden
Es könnte Schadensersatz/Regressforderungen nach sich ziehen

Im Urteil des BGH ist mE ein Hinweis an den Gesetzgeber, dass es
sinnvoll sein könnte, einen gesonderten Straftatbestand für die
Vorteilsnahme im Rahmen einer kassenärztlichen Tätigkeit zu schaffen.

Gruß

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