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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Einteilung der Ärzte in Krankenhaus-, Kassen- und Privatärzte

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Einteilung der Ärzte in Krankenhaus-, Kassen- und Privatärzte


Chronologisch Thread 
  • From: syna <syna AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Einteilung der Ärzte in Krankenhaus-, Kassen- und Privatärzte
  • Date: Sat, 23 Jun 2012 08:51:48 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Albrecht Elsner schrieb:
Hallo AG-Gesundheiswesen!
Mal kurz zur Info:
Es gibt Krankenhausärzte, deren Arbeitgeber ist das Krankenhaus bzw. deren Trägerschaft, dem/der sind sie verpflichtet.
Es gibt Niedergelassene Ärzte, die sind in zwei Gruppen aufgeteilt, in Kassenärzte und in Privatärzte.
Ein Kassenarzt kann auch zusätzlich Privatarzt sein.
Die Kassenärzte sind der Kassenärztlichen Vereinigung verpflichtet, eine Trägerschaft des Öffentlichen Rechtes,
die Privatärzte sind dem Grundgesetz und dem Strafrecht verpflichtet, sonst niemandem.
Die Niedergelassenen Ärzte sind Selbständige,
die Krankenhausärzte nicht, sie sind Angestellte.
Zur Komplettierung sind noch die Amtsärzte hier einzureihen, sie sind Beamte, vom Staat angestellt und dem verpflichtet.
Natürlich sind alle Ärzte dem Grundgesetz und dem Strafrecht verpflichtet, das ist ja klar!
Nun bitte weiter diskutieren über die Bestechlichkeit der Ärzte!
Freundlichst, Albrecht.

Na, mich interessiert eher, welche Schlussfolgerungen Du,
lieber Albrecht, daraus ziehst.

Man könnte ja der Meinung sein, dass eine Vielfalt der Art der
Berufsausübung von Ärzten in einem pluralistischen freiheitlichen Staat
gerade gewünscht ist.

Vielleicht reicht ein Gesetz, das ob der besonderen Stellung des Arztes
Vorteilsnahmen durch Pharma- und Medizingerätehersteller ausschließt,
aus. Eine Gesetzeslücke, die man leicht - bei politischem Willen - schließen
könnte (im Detail ist es allerdings viel komplizierter).

Wo siehst Du das Problem?




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