Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Diskussion Begriff: "Gesetzliche Krankenversicherung"

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

Listenarchiv

Re: [AG-Gesundheit] Diskussion Begriff: "Gesetzliche Krankenversicherung"


Chronologisch Thread 
  • From: Rick <Rick AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Diskussion Begriff: "Gesetzliche Krankenversicherung"
  • Date: Tue, 05 Jun 2012 10:16:12 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Hi Volker,

Dein Engagement um die Semantik des Begriffs "Versicherung" finde ich schon beachtlich. In Kürze meine Erwiderung:

* Keine Krankenkasse bezeichnet sich selbst als "Krankenversicherung". [1] Der Begriff "Krankenkasse" ist durch § 4 SGB V bestimmt und damit "vorgeschrieben". [2]

* Der Begriff "gesetzliche Krankenversicherung" bezeichnet _allein_ die Versicherungssparte. Der Titel des SGB V lautet nämlich "Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung -" [3]

* Weitere Sparten der "Sozialversicherung" sind u.a.
* die "Gesetzliche Rentenversicherung" [4]

* die "Gesetzliche Unfallversicherung" [5]

* die "Soziale Pflegeversicherung" [6]

weil sie ebenfalls nach dem entsprechenden Buch des SGB so bezeichnet werden.

Ich hatte Deine ursprüngliche Kritik am Begriff "gesetzliche Krankenversicherung" so begriffen, dass Du die fehlende Kapitaldeckung verschleiert sahst. Einen Nachweis, dass der Begriff "Versicherung" einen Kapitalstock suggerieren würde, hast Du nicht präsentiert.

Jetzt schwenkst Du um zu einer Kritik am Wirtschaftlichkeitsgebot des § 12 SBG V. Auch dazu finde ich, der _Begriff_ "Versicherung" ist NICHT der geeignete Angriffspunkt dafür. Aber das wäre eine neue Diskussion, in der auch die Versicherungsbedingungen, Leistungsausschlüsse, Selbstbeteiligungen usw. bei den privaten Krankenversicherungsunternehmen beleuchtet werden müssten.

Meine Empfehlung: Lass die _Begriffe_ einfach, wie sie sind uns sie jeder versteht. Für eine _inhaltliche_ Diskussion über das Wirtschaftslichkeitsgebot mach' besser 'nen neuen Thread auf. Ich fürchte nämlich, dass uns beiden unter dem Titel "Begriffsdefinition" kaum noch jemand folgt.

Herzliche Piratengrüße

Dein Rick aus Hamburg

[1] GKV-Spitzenverband: "Alle gesetzlichen Krankenkassen" http://www.gkv-spitzenverband.de/ITSGKrankenkassenListe.gkvnet
[2] § 4 Krankenkassen (§ 4 SGB 5) http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__4.html
[3] Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/index.html
[4] Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/index.html
[5] Siebtes Buch Sozialgesetzbuch http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/index.html
[6] Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/index.html
[7] § 12 Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12 SGB V) http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__12.html




Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang