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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Diskussion Begriff: "Gesetzliche Krankenversicherung"

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Diskussion Begriff: "Gesetzliche Krankenversicherung"


Chronologisch Thread 
  • From: Rick <Rick AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Diskussion Begriff: "Gesetzliche Krankenversicherung"
  • Date: Mon, 04 Jun 2012 21:24:12 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Hallo Volker,

Deine Kritik an dem Begriff "gesetzliche Krankenversicherung" kann ich noch immer nicht nachvollziehen.

vw66 schrieb:

Ich störe mich an dem Begriff "gesetzliche Versicherung", es ist eine "Kasse" und keine "Versicherung".

Dann wäre meine Kfz-Haftpflichtversicherung auch eine Kfz-Haftpflichtkasse, meine Rechtsschutzversicherung eine Rechtsschutzkasse, meine Hausratsversicherung eine Hausratskasse.

Primäres Ziel einer jeden Versicherung ist doch die Absicherung gegen Risiken, nicht das Ansparen eines persönlichen Kapitalstocks. Die einzige Ausnahme sehe ich bei der Kapitallebensversicherung, weil dort tatsächlich individuelles Guthaben angespart wird. Eigentlich also mehr eine (Spar-)Kasse und viel weniger eine Versicherung. Verkehrte Welt! :D

Offenbar haben wir ein entgegengesetztes Sprachverständnis: In eine Kasse lege ich Geld hinein, und dort bleibt es, bis ich es später wieder herausnehme, bis dass die Kasse leer ist. Daher dürften die Krankenkassen eigentlich _nicht_ Krankenkassen heißen, eben weil dort _kein_ Geld angespart wird.

Bei einer Versicherung zahle ich meine Prämien, um mich gegen Lebensrisiken abzusichern. Passiert mir nichts, ist das Geld weg. Im Schadensfall dagegen übersteigt mein Leistungsanspruch ein Vielfaches meiner lebenslang geleisteten Zahlungen.

Nach dieser Logik müssten sich die (gesetzlichen) Krankenkassen eigentlich (gesetzliche) Krankenversicherungskörperschaften nennen, und umgekehrt könnten die (privaten) Krankenversicherungsunternehmen als (private) Krankenkassenunternehmen bezeichnet werden, auch wenn deren Altersrückstellungen keine individuellen Guthaben darstellen.

Damit hätten wir jetzt alle gängigen Begriffe durcheinander gewirbelt - aber haben wir damit Klarheit gewonnen?

vw66 schrieb:
Ich denke, wenn wir aufklären und Transparenz schaffen wollen, dann gehört auch das dazu und dann beginnt es eben an der Basis, beim korrekten Gebrauch und Prüfung von Begriffen, sonst entstehen Missverständnisse, die es zu vermeiden gilt.

Worüber möchtest Du denn aufklären? Dass die gesetzlichen Krankenkassen keine Beiträge "fürs Alter" zurücklegen? Wer glaubt das denn? Mir ist im Leben noch kein gesetzlich Krankenversicherter begegnet, der so etwas erwartet hätte.

Es wissen doch alle, dass die Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen nach dem Umlageprinzip erfolgt und am Ende des Jahres häufig Defizite, aktuell auch 'mal Überschüsse vorhanden sind, die aber nicht dauerhaft zurückgelegt werden dürfen.

vw66 schrieb:
Aber ich verstehe auch den Begriff "gesetzliche Krankenversicherung" und sehe auch noch andere Probleme, also kein Grund zur Sorge;-)
Volker

Ich erkenne kein Problem im Begriff "gesetzliche Krankenversicherung" und schlage vor, dass wir die vorhandenen Begriffe weiterhin so verwenden, wie sie im Sozialgesetzbuch definiert und bedeutungsgleich in der Umgangssprache etabliert sind.

Herzliche Piratengrüße

Dein Rick aus Hamburg




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