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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Regelung bezüglich Organspenden

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Regelung bezüglich Organspenden


Chronologisch Thread 
  • From: "Dr. Andreas Forster" <dr.forster AT aforster.de>
  • To: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Regelung bezüglich Organspenden
  • Date: Sun, 03 Jun 2012 22:44:53 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

Vielleicht sollte man einfach alle Spender in ein "Spenderregister" eintragen, alle außerhalb dieses Registers sind damit natürlich automatisch auch nicht im "Empfängerregister" das identisch mit dem "Spenderregister" wäre. Alle hätten Ihren Willen und die Engpässe wären auch sofort beseitigt.
Nicht Blutspenden und -empfangen funktioniert beispielsweise bei den Zeugen Jehovas schon recht gut...
"Sarkasmus aus"
Die Widerspruchslösung ist die einzig sinnvolle Lösung! Jedem der sich ernsthaft eine ablehnende Meinung gebildet hat wird Rechnung getragen. Die uninteressierte Masse (die größtenteils selbst lieber mit einem Spenderorgan weiterleben würde) wäre integriert.
Gruß

Andreas

Am 03.06.2012 15:33, schrieb Piratenlily | LV Sachsen:
Ich möchte nicht einen Nicht-Wunsch irgendwo dokumentieren müssen.
Umgekehrt gibt es ja auch beispielsweise keine Liste der Nicht-Blutspender.


| -----Ursprüngliche Nachricht-----
| Von: ag-gesundheitswesen-bounces AT lists.piratenpartei.de im Auftrag von Kawa
| Gesendet: Sonntag, 3. Juni 2012 14:04
| An: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
| Betreff: Re: [AG-Gesundheit] Regelung bezüglich Organspenden
|
|
| Hallo,
|
| es gibt eine ganz einfache Lösung.Alle Menschen ab 16 Jahren sind
Organspender. Wer kein Organspender sein
| möchte, lässt sich in ein Widerspruchsregister eintragen,und widerspricht
somit der Spende. Dieses Gesetz gibt es
| schon seit Jahren in Österreich. Hier der genaue Wortlaut.
| "In Österreich gilt die sogenannte Widerspruchslösung. Ein Organ, ein
Organteil oder Gewebe dürfen einem
| "Organspender" nur dann entnommen werden, wenn kein zu Lebzeiten
abgegebener Widerspruch vorliegt.
| Sämtliche Transplantationszentren in Österreich sind verpflichtet, vor
einer geplanten Organentnahme das Vorliegen
| eines Widerspruches im sogenannten Widerspruchsregister zu prüfen. Diese
Abfragen werden durch das
| Österreichische Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) dokumentiert."
| Also eine einfache Lösung ohne das Die Krankenkassen großartig belastet
werden.





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