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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Regelung bezüglich Organspenden

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Regelung bezüglich Organspenden


Chronologisch Thread 
  • From: Morgan le Fay <input.output AT freenet.de>
  • To: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Regelung bezüglich Organspenden
  • Date: Sat, 02 Jun 2012 10:20:36 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

Vielen Dank für diese Einschätzung. Ich halte diese Differenzierung für sehr wichtig.

Zwei Dinge gehen mir durch den Kopf, wenn ich die Zeilen lese:

1.) wieviel wert ist eine demokratische Entscheidung, bzw. der Wille einer Mehrheit, wenn dieser Mehrheitswille auf Unkenntnis relevanter Rahmenbedingungen beruht (hier bei diesem Thema geht es mir z.B. um die Einführung der Widerspruchslösung aufgrund einer demokratischen Entscheidung)?
Diese Frage hat mich schon zum Thema S21 bewegt und ich komme immer wieder zu dieser Stelle, je mehr ich mich mit dem Gesundheitswesen und anderen Themen befasse (gut, das ist zugegebenermaßen nicht unbedingt ein Thema für diese Liste, aber ein Feedback wäre sicher auch für andere interessant)

2.) Muss ein Arzt, der wirklich im Sinne des Patienten handeln möchte, bei unserer bestehenden Gesetzeslage nicht zwangsläufig rechtsbrüchig werden, wenn er - um bei meinem Beispiel zu bleiben - wüsste, dass es für den Kehler Nierenkranken eine passende Niere in Straßburg oder als Lebendspende von einem Arbeitskollegen gäbe?
1988 musste sich Dr. Thiessen vor dem Memminger Landgericht verantworten, weil er - auf Patientenwunsch - gegen den damaligen §218 verstoßen hatte. Heute haben wir eine ähnlich fragwürdige Rechtsregelung bei der ärztlichen Sterbehilfe.

Gruß
Harry



Am 02.06.2012 09:46, schrieb David Eickelmann: Moin,
Wenn ein Arzt den Totenschein für den fiktiven Patienten ausfüllen müsste, dann würde die fehlende Transplantation nicht aufgeführt.

Etwas was unterlassen wurde führt nicht zum Tod. Zum Tode führt nur das was gemacht wurde, weil es für den Erfolg von Behandlung eben egal ist, was der Behandler denkt, fühlt oder "hätte tun können".

Es ist aber klar, dass ein Prozess verändert werden kann. Daran schließt sich die Begründung der Strafe bei "unterlassener Hilfeleistung" an. Das, wie auch die Frage nach der Einordnung von "unterlassener Transplantation", entspricht einer anderen wichtigen Betrachtungsweise.

Beide streitenden Parteien haben also irgendwo Recht. Wenn ihr das weiter ausdiskutieren wollt, dann unterlasst bitte Aussagen die persönlichen Angriffen nahekommen. Das klang nämlich mittlerweile schon nach einem Abdriften.

Einen schönen Samstag noch.

David



Hobo Baby <Hobo+Baby AT news.piratenpartei.de> schrieb:
Geisterfalle schrieb:
Dir ist aber schon klar, dass, selbst wenn dein einwand richtig wäre, er sämtliche mechanische Schäden aussen vor lässt?
Inwiefern? Trauma --> mechanischer Schaden --> Organ kaputt --> Tod. Ursache für Tod: Trauma.





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