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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Befreiungsliste Arzneimittel - Liste der Zuzahlungsbefreiten Arzneimittel

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Befreiungsliste Arzneimittel - Liste der Zuzahlungsbefreiten Arzneimittel


Chronologisch Thread 
  • From: Thomas Luft <post AT luto.de>
  • To: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Befreiungsliste Arzneimittel - Liste der Zuzahlungsbefreiten Arzneimittel
  • Date: Fri, 20 Apr 2012 19:46:55 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

Einen schönen Freitag Abend!

Du hast es so gewollt Checkinger, ich schreib jetzt auch mal lang zurück :-)

Am 20. April 2012 17:24 schrieb Checkinger <checkinger AT gmx.de>:
> Einen Schönen Freitag-Nachmittag !
>
> danke für Eure Stellungnahmen. Ich geh mal gleich darauf ein:
>
> Vorausgeschickt nochmals zur Erklärung, so wie ich den Sachverhalt aktell
> verstehe:
>
> Jede Krankenkasse handelt mit den Pharmaunternehmen Ihre eigenen speziellen
> Preise für Arzneimittel aus. Diese Aushandeln passiert wohl nicht nur ein
> einziges Mal, sondern ist ein ständiger Prozess, sodass sich die
> ausgehandelten Preise im Monatsrhythmus ändern können.

Monatlich Gott sei Dank nicht, aber im Rhythmus zwischen 1 und 2
Jahren. Außerdem werden nicht alle Wirkstoffe auf einmal
ausgeschrieben, so dass es immer wieder zu Wechseln kommt. Der letzte
war die AOK im April, im Mai steht die Barmer GEK an.

> Falls der jeweils
> ausgehandelten Preis über dem gesetzlich für jeden einzelen
> Wirkstoff/Packungsgrösse festgelegten Festbetrag liegt, muss der Patient
> dieser Krankenkasse beim "Kauf" inder Apotheke eine Zuzahlung (je nach
> Packungsgrösse 5/10/15 EURO) leisten.

Nein, der Festbetrag hat nichts mit der Zuzahlung zu tun. Die
Zuzahlung hängt vom Preis des Arzneimittels ab: alles bis 50 Euro sind
5 Euro Zuzahlung, zwischen 50 und 100 Euro zahlt der Patient 10% des
tatsächlichen Preises und ab 100 Euro ist der Betrag auf 10 Euro
gedeckelt. Allerdings gibt es dann noch den Fall, dass der Patient
einen "Eigenanteil" zahlen muss. Dass ist dann, wenn der Preis des
Arzneimittels über dem Festbetrag liegt. Aktuelles Beispiel wäre z.B.
Marcumar 98 Stück. Da muss der Patient 5 Euro Zuzahlung leisten und
zusätzlich 4,77 Euro Eigenanteil. Der Festbetrag von Marcumar liegt
bei 17,40 Euro, die Firma Meda verlangt aber 22,17. Die Differenz
trägt der Dumme - ähh ich meine der Patient.

> Ärzte sind verpflichtet (Ausnahmen
> vergessen wir hier mal), das für den jeweiligen Patienten, der jeweiligen
> Kasse, kostengünstigste Fertigarzneimittel zu verordnen. Bei der Auswahl des
> Präparates wird der Arzt von seiner Praxissoftware unterstützt. Theoretisch
> müsste die Praxis-Software min. einmal monatlich aktualisiert werden, damit
> immer die neuseten Daten zur Verfügung stehen.

Das kann der Arzt auf Grund der Rabattverträge eben gar nicht mehr
kontrollieren. Selbst wenn er immer die billigsten Pillen aufschreibt
kann es sein, dass in der Apotheke etwas Teureres abgegeben werden
muss, weil seitens der Krankenkasse ein Vertrag mit einem anderen
Hersteller abgeschlossen wurde.

> Die Apotheker sind ebenfalls
> verpflichtet, das für den jeweiligen Patienten, der jeweiligen Kasse,
> kostengünstigste Fertigarzneimittel abzugeben. Bei der Auswahl des
> Präparates wird der Apotheker von seiner Apotheken-software unterstützt.
> Theoretisch müsste die Apotheken-Software min. einmal monatlich aktualisiert
> werden, damit immer die neuesten Daten zur Verfügung stehen.... Mit dem ab
> 1.1.2011 gültigen AMNOG kann der Apotheker -mit Zustimmung des Patienten-
> problemlos ein gleichwertiges (Wirkstoff/Packungsgrösse)
> Nicht-zuzahlungsbefreites Ersatzpräparat abgeben. In diesem Fall akzeptiert
> der Patient ggf. hohe Zuzahlungen..

Praktisch bekommen wir zum 1. und zum 15. neue Datensätze mit
aktualisierten Preisen, Verträgen etc.
Die AMNOG-Regelung kommt in der Praxis kaum vor, weil der Patient hier
erst mal den kompletten Preis bezahlen muss und von der Krankenkasse
nur einen Bruchteil zurückbekommt.

> Das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) sieht vor, dass
> gesetzlich Krankenversicherte ab 1. Januar 2011 statt des vom Apotheker
> eigentlich abzugebenden Medikamentes ein austauschbares Arzneimittel wählen
> können. Diese Wahlmöglichkeit ist in der Regel mit hohen Zusatzkosten für
> die Patienten verbunden.
>
> http://www.aok-bv.de/politik/reformaktuell/index_05257.html
>>>>>>>>>>>>
>
> Das Problem ist hier tatsächlich: Der Patient wird bei dringendem Bedarf,
> eben zähneknirschend die Zuzahlung akzeptieren, wenn das befreite Medikament
> nicht vorhanden... (Ich wage sogar zu beahupten, dass da eine gewisse
> Systematik von Seiten der Apothekerschaft drin sein könnte ? Autsch)

Nein, hier kann ich Dich beruhigen. Ich habe als Apotheker kein
Interesse daran dem Patienten ein teureres Medikament aufzuschwätzen,
weil mein Honorar auf 8,10 Euro fix ist. Wie schon gesagt, der Fall,
dass der Patient sein "Wunscharzneimittel" gegen Kostenerstattung
erhält, ist extrem selten. Seit es die Regelung gibt habe ich das 1
oder 2 mal erlebt. Das Problem ist nämlich, dass die Kassen von dem
Betrag den der Kunde bezahlt erstmal alle Rabatt abzieht, die sie
erhalten hätte, wenn es "normal" gelaufen wäre und dann noch eine
Bearbeitungsgebühr erhebt. D.h. von sagen wir 20 Euro, die der Patient
gezahlt hat, gehen 2,05 Euro Apothekenabschlag und bis zu 16%
Herstellerabschlag ab. Dann wird die Zuzahlung von 5,- Euro abgezogen
und die Bearbeitungsgebühr von ??? (das wissen nur die Kassen). Übrig
bleibt eine Erstattung von ca. 5-6 Euro bei bezahlten 20. Das macht
kein Patient mit.

Soviel erst mal dazu. Bei weiteren Fragen zu Abrechnungen,
Festbeträgen etc. stehe ich gerne zur Verfügung.

Grüße und ein schönes Wochenende

Thomas




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