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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Befreiungsliste Arzneimittel - Liste der Zuzahlungsbefreiten Arzneimittel

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

Listenarchiv

Re: [AG-Gesundheit] Befreiungsliste Arzneimittel - Liste der Zuzahlungsbefreiten Arzneimittel


Chronologisch Thread 
  • From: Checkinger <checkinger AT gmx.de>
  • To: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Befreiungsliste Arzneimittel - Liste der Zuzahlungsbefreiten Arzneimittel
  • Date: Fri, 20 Apr 2012 17:24:37 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

Einen Schönen Freitag-Nachmittag !

danke für Eure Stellungnahmen. Ich geh mal gleich darauf ein:

Vorausgeschickt nochmals zur Erklärung, so wie ich den Sachverhalt aktell verstehe:

Jede Krankenkasse handelt mit den Pharmaunternehmen Ihre eigenen speziellen Preise für Arzneimittel aus. Diese Aushandeln passiert wohl nicht nur ein einziges Mal, sondern ist ein ständiger Prozess, sodass sich die ausgehandelten Preise im Monatsrhythmus ändern können. Falls der jeweils ausgehandelten Preis über dem gesetzlich für jeden einzelen Wirkstoff/Packungsgrösse festgelegten Festbetrag liegt, muss der Patient dieser Krankenkasse beim "Kauf" inder Apotheke eine Zuzahlung (je nach Packungsgrösse 5/10/15 EURO) leisten. Ärzte sind verpflichtet (Ausnahmen vergessen wir hier mal), das für den jeweiligen Patienten, der jeweiligen Kasse, kostengünstigste Fertigarzneimittel zu verordnen. Bei der Auswahl des Präparates wird der Arzt von seiner Praxissoftware unterstützt. Theoretisch müsste die Praxis-Software min. einmal monatlich aktualisiert werden, damit immer die neuseten Daten zur Verfügung stehen. Die Apotheker sind ebenfalls verpflichtet, das für den jeweiligen Patienten, der jeweiligen Kasse, kostengünstigste Fertigarzneimittel abzugeben. Bei der Auswahl des Präparates wird der Apotheker von seiner Apotheken-software unterstützt. Theoretisch müsste die Apotheken-Software min. einmal monatlich aktualisiert werden, damit immer die neuesten Daten zur Verfügung stehen.... Mit dem ab 1.1.2011 gültigen AMNOG kann der Apotheker -mit Zustimmung des Patienten- problemlos ein gleichwertiges (Wirkstoff/Packungsgrösse) Nicht-zuzahlungsbefreites Ersatzpräparat abgeben. In diesem Fall akzeptiert der Patient ggf. hohe Zuzahlungen..

Das ganze ist letztlich so kompliziert, dass ein wirksame Kontrolle fast unmöglich ist. Und deswegen bekommt Ihr jetzt nochmehr Text auf die Augen ;-)

Am 20.04.2012 08:37, schrieb waage08 AT web.de:
> Da der Adobe Reader bereits zur Standarausstattung eines PC gehört, bin
> ich der Meinung, dass die Bereitstellung von Daten in einem
> PDF-file durchaus akzeptabel ist. Ob man nun der Begründung des
> Datenschutzes folgen muss, sei dahingestellt.

Ich bin da nicht Deiner Meinung.

1. Die Begründung des Datenschutzes halte ich für total aus der Luft gegriffen (sind wir uns ja einig ?)

2. Ein pdf-file gibt die Daten nicht in einem strukturierten Format wieder. Es ist somit keine einfache Auswahl und Sortierung der Daten möglich. Dadurch ergibt sich für einen Patienten, der regelmäßig mehrere verschiedene Medikamente einnehmen muß, eine in vertretbarem Zeitaufwand fast unlösbare Aufgabe.

Ganz allgemein ist die Zurverfügung von tabellarischen Daten ausschliesslich als pdf ein totales Unding und sorgt für maximale Intransparanz bei lediglich zur-schau-gestellter Offenheit. Ab einer gewissen Dateigrösse verliert man total die Übersicht. So wie EURE NRW-Politiker, wo eh kaum jemand den Haushalt im Detail kennt, und wie die Wähler und Wahlkampf-Piraten, denen der NRW-Haushalt ebenfalls lediglich als pdf zur Verfügung gestellt wird. Dieses NRW-Haushalts-pdf enthält dann sogar Tabellenzeilen, die sich über meherere pdf-Seiten nach unten erstrecken. Viel Spaß beim Suchen ! Hausaufgabe: Was ist der Zweit-grösste Einzelposten (nach Personalkosten) im NRW-Haushalt 2011 im Ressort Bildung ?
Such: http://fm.fin-nrw.de/info/fachinformationen/haushalt/havinfo/hh2011.ges/daten/pdf/2011/gesamt_2011.pdf

Zurück zur Liste der zuzahlungsbefreiten Arzneimittel:

Aufgrund der limitierten Packungsgrössen, muss der Patient wegen der ständigen Aktualisierung der Liste, diese komplizierte Auswahl (kostet bereits bei 3 verschiedenen Medikamenten gleich mal 30 min), wenn man das mit dem Suchen im pdf überhaupt checkt. Eine kombinierte Suche im pdf ist überhaupt nicht möglich. Beispiel: "Suche 1. alle Präparate mit dem Wirkstoff ASS, in 2. der Dosierung 100 mg, in 3. der Packungsgrösse N3, von 4. dem Hersteller 1A-Pharma"

So kann der Patient:
A. nicht kontrollieren, ob er nun aktuell vom Apotheker ein zuzahlungsbefreites Medikament hätte bekommen müssen und
B. sich den Lieferanten (online??-"Apotheker") nicht aussuchen, der ihm für sein Komplettpaket an Medikamenten die günstigsten Konditionen einräumt.

Oder habe ich da jetzt einen Knoten drin ?



Am 20.04.2012 10:58, schrieb HappyBuddha:
> Nur, wenn es die Krankenkasse des Patienten keinen Rabattvertrag für den
> benötigten Wirkstoff abgeschlossen hat, und weder Arzt noch Patient auf
> bestimmte Firmen bestehen, darf der Apotheker sich die Firma aussuchen,
> er ist hier aber gesetzlich verpflichtet, eines der 3 günstigsten
> Medikamente abzugeben.

Bist Du da so sicher ? Für mich liest sich folgender Absatz auf der AOK-Bundesverband Website ganz anders:

<<<<<<<<<<<
Das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) sieht vor, dass gesetzlich Krankenversicherte ab 1. Januar 2011 statt des vom Apotheker eigentlich abzugebenden Medikamentes ein austauschbares Arzneimittel wählen können. Diese Wahlmöglichkeit ist in der Regel mit hohen Zusatzkosten für die Patienten verbunden.

http://www.aok-bv.de/politik/reformaktuell/index_05257.html
>>>>>>>>>>>

Das Problem ist hier tatsächlich: Der Patient wird bei dringendem Bedarf, eben zähneknirschend die Zuzahlung akzeptieren, wenn das befreite Medikament nicht vorhanden... (Ich wage sogar zu beahupten, dass da eine gewisse Systematik von Seiten der Apothekerschaft drin sein könnte ? Autsch)



Am 20.04.2012 11:38, schrieb Thomas Luft:
> Das Schlimme an der Geschichte ist, dass es Arztsoftware gibt, die
> dann auf das Rezept druckt "Medikament ist zuzahlungsbefreit". Wenn
> man dann dank Rabattvertrag ein Medikament mit Zuzahlung abgeben muss,
> hat man die entsprechende Diskussion mit dem Kunden. Außerdem hinkt
> die Arztsoftware mindestens 1 Quartal hinterher, meistens sogar 1-2
> Jahre. Und dann werden fleißig Stärken, Größen und Firmen verordnet,
> die es schon lange nicht mehr gibt.


Hey Thomas ! Du bestätigst hier meinen Anfangsverdacht: Selten ist die Arztsoftware aktuell... Geht hier direkt zulasten des Kunden, äh Patienten... Aber macht ja nix: Die Software hat ja auch die böse Pharma-I. gesponsort ...


Am 20.04.2012 11:57, schrieb kpa:
> In diesem Fall muss er eine schriftliche Bestätigung des Herstellers
> nachweisen können...

Muss er eben seit 1.1.2011 nicht mehr. Patient muss Zuzahlung lediglich akzeptieren...
Schon mal einen Apotheker gesehen, der sein Beratungsgespräch gleichzeitig/hinterher schriftlich dokumentiert hat ?


Am 20.04.2012 12:00, schrieb HappyBuddha:
> Genau deswegen verordnen wir nur noch Wirkstoffnamen mit Anhabe von
> Wirkstärke, Darreichungsform und Packungsgröße ohne N-Größenbezeichnung,
> da N1 oder N2 unter verschiedenen Firmen nicht selten verschiedene
> Mengen umfassen.:
>
>> Ciprofloxacin 500mg Tabletten No. XX
>
>
> und fertig. Firmennamen landen bei uns nicht mehr auf dem Rezept (außer,
> wir setzen aus medizinischen Gründen die aut-idem-Regelung außer Kraft),
> wir können eh nicht kontrollieren, was der Apotheker letztlich abgibt,
> ich kann 2000x AL verordnen und mein Budget danach planen, wenn der
> Apotheker dann eine andere Firma angibt, stimmt die ganze Kalkulation eh
> nicht mehr. Seit den Rabattverträgen ist eine wirtschaftliche Verordnung
> in Praxen gar nicht mehr möglich.


Oha ! Da ist er, der Faktencheck ! Merkt Ihr was ? Da ist mindestens ein Problem !

Klar zum Ändern ?

Der Alex




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