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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Befreiungsliste Arzneimittel - Liste der Zuzahlungsbefreiten Arzneimittel

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Befreiungsliste Arzneimittel - Liste der Zuzahlungsbefreiten Arzneimittel


Chronologisch Thread 
  • From: kpa <info AT pater.net>
  • To: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Befreiungsliste Arzneimittel - Liste der Zuzahlungsbefreiten Arzneimittel
  • Date: Fri, 20 Apr 2012 11:57:19 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

darauf kann er nur Einfluss nehmen, wenn er behauptet, das Vertragsmedikament sei nicht lieferbar (das wird ab einem gewissen Umfang schwer zu belegen sein)
In diesem Fall muss er eine schriftliche Bestätigung des Herstellers nachweisen können...



Am 20.04.2012 10:58, schrieb HappyBuddha:

Primär ist es eh egal, ob es zuzahlungsbefreite Medikamente gibt, da die Apotheke vorrangig Rabattvertragspräparate abgeben muss, darauf kann er nur Einfluss nehmen, wenn er behauptet, das Vertragsmedikament sei nicht lieferbar (das wird ab einem gewissen Umfang schwer zu belegen sein), oder wenn er pharmazeutische Bedenken hat, die er dann aber auch schriftlich auf dem Rezept begründen muss. In den anderen Fällen sind Arzt (nec aut idem-Regelung) oder Patient (besteht auf eine ganz bestimmte Firma, dieses Recht haben Patienten seit Ende letzten Jahres) für die Auswahl der Firma verantwortlich.

Nur, wenn es die Krankenkasse des Patienten keinen Rabattvertrag für den benötigten Wirkstoff abgeschlossen hat, und weder Arzt noch Patient auf bestimmte Firmen bestehen, darf der Apotheker sich die Firma aussuchen, er ist hier aber gesetzlich verpflichtet, eines der 3 günstigsten Medikamente abzugeben.

(Bei ASS ist übrigens die Zuzahlung höher als der Preis des Medikaments: Also lieber gleich privat kaufen..)

Das ist so nicht richtig und für den Patienten auch nachteilig. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10% des Abgabepreises, mindestens 5€, maximal 10€ aber *niemals* mehr, als das Medikament an sich kostet (ggf. zuzüglich Differenzzuzahlungen wegen Überschreitung des Festbetrages). Wenn ASS nun also 3.36 Euro kostet, zahlt der Patient auch nur diese 3.36€ und nicht die 5€. Der Vorteil, sich das ASS nicht selbst zu kaufen ist, dass die bezahlten 3.36€ dann als Zuzahlung bei der Berechnung der Belastungsgrenze anerkannt werden können, wenn er sich das ASS ohne Rezept besorgt zahlt er kräftig drauf.





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