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ag-gesundheitswesen - [AG-Gesundheit] Befreiungsliste Arzneimittel - Liste der Zuzahlungsbefreiten Arzneimittel

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

Listenarchiv

[AG-Gesundheit] Befreiungsliste Arzneimittel - Liste der Zuzahlungsbefreiten Arzneimittel


Chronologisch Thread 
  • From: Checkinger <checkinger AT gmx.de>
  • To: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [AG-Gesundheit] Befreiungsliste Arzneimittel - Liste der Zuzahlungsbefreiten Arzneimittel
  • Date: Fri, 20 Apr 2012 01:52:57 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

Hallo und Ahoi Piraten !

Ein Monster an Intransparenz ist die Liste der Zuzahlungsbefreiten Arzneimittel, sog "Befreiungsliste Arzneimittel". Den Verbraucher kostet diese Intransparenz wohl ein paar zig bis Hundert Mio EURO pro Jahr.

https://www.gkv-spitzenverband.de/Befreiungsliste_Arzneimittel_Versicherte.gkvnet
<<<<<<<<
Arzneimittelanbieter können Preisänderungen sowie Marktein- oder -austritte jeweils zum 1. und 15. eines Monats vornehmen. Eine Liste sämtlicher zum Stichtag zuzahlungsbefreiter Arzneimittel wird im Laufe der auf diesen Termin folgenden Woche im Internet veröffentlicht.
>>>>>>

Die "Befreiungsliste Arzneimittel" steht übrigens -ganz "anti-piratig"- lediglich als pdf-Datei zur Verfügung. Auf meine Anfrage hin, warum die Datei nicht in einem computerlesbaren Format, z.B. xls zur Verfügung gestellt würde, antwortete man mir *beim GKV-Spitzenverband* allen Ernstes, dies sei aus "datenschutzrechtlichen Gründen" nicht möglich...

Ich leite Euch hier die Antwort des GKV-Spitzenverbandes auf meine diesbezügliche Anfrage vom 24.6.2011 weiter.

Darunter noch weitere Denkanstösse zu Thema.

Piratenthema ?

Klar zum Ändern !

Der Alex



----- Original Message -----
From: "Am-Daten" <Am-Daten AT gkv-spitzenverband.de>
To: <........>
Sent: Thursday, June 09, 2011 12:12 PM
Subject: AW: GKV-Spitzenverband: Kontaktformular


...

danke für Ihre E-Mail vom 24.06.2011, in der Sie anregen, die vom
GKV-Spitzenverband im Internet veröffentlichte Liste der
zuzahlungsfreigestellten Arzneimittel in weiterverarbeitbarer Form
(Excel-Format) bereit zu stellen.
>
Der GKV-Spitzenverband veröffentlicht auf seiner Internetseite regelmäßig
Übersichten sämtlicher gemäß § 31 Abs. 3 Satz 4 SGB V von der Zuzahlung
freigestellten Arzneimittel im PDF-Format. Mit Hilfe einer Suchfunktion
besteht die Möglichkeit, hierin nach Pharmazentralnummern(PZN),
Arzneimittelnamen, Herstellern, Wirkstoffen etc.zu recherchieren.
>
Eine Bereitstellung der Liste in einem anderen Format (Excel) ist aus
datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
>
Im Rahmen der ambulanten Verordnung von Arzneimitteln sind Informationen
zu Zuzahlungsfreistellungen nach § 31 Abs. 3 SGB V im Übrigen verpflichtender
Bestandteil von Praxisverwaltungssystemen, die von der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung zugelassen werden und bei der Verordnung von
Arzneimitteln in Vertragsarztpraxen zum Einsatz kommen.


Mit freundlichen Grüßen
Stefan Winterfeldt

GKV-Spitzenverband
Abteilung Arznei- und Heilmittel
Referat Arzneimittel-Festbeträge
Mittelstr. 51
10117 Berlin

Telefon: +49 30-206288-2342
E-Mail: am-daten AT gkv-spitzenverband.de
Internet: http://www.gkv-spitzenverband.de




Hier geht es um ein paar Milliarden für die Verbraucher: haben oder nicht
haben.....


Beispiel:

(Isoprophenylpropyldimetylamidolon, IPPDAD: http://www.wer-ist-dir-lieber.de/6018/karl-valentin-liesl-karlstadt/ :-))

1. Dein Arzt verschreibt: Isoprophenylpropyldimetylamidolon 100mg Tabl. 50 Stck
2. Du kommst in die Apotheke mit Kassenrezept. Auf dem Rezept steht:
"Isoprophenylpropyldimetylamidolon 100mg Tabl. 50 Stck" UND es steht drauf: "1A-Pharma"
3. Die freundliche Apothekerin sagt: "Hmm, ja Isoprophenylpropyldimetylamidolon 100mg
Tabl.
50 Stck haben wir da aber nur von Ratiopharm.
4. Du sagst: "Das macht nichts, ist ja eh der gleiche Wirkstoff..." Die
Apothekerin sagt nur: "Ja" und lächelt nett.
5. Du kaufts noch dies und das: unwichtig
6. Beim Zahlen bekommst Du einen Kassenbon. Da steht u.a.
"Isoprophenylpropyldimetylamidolon 100mg Tabl. 50 Stck; 5 Euro Zuzahlung"
7. Du zahlst dei 5 EURO, sagst : "Danke" und lächelst blöde...


Was (fast) keiner weiss: Es gibt für jeden Standard-Arznei-Wirkstoff einen
FESTPREIS. Das ist der Preis, den Deine Krankenkasse bereit ist zu
zahlen -
ohne Dass DU eine eigene Zuzahlung leisten musst. Im Beispiel liegt dieser
FESTPREIS, z.B. bei 4,73 Euro für 50xIPPDAD 100TAB . Dein Arzt hatte auf das
Rezept geschrieben "1A-Pharma", weil das die Firma ist, die den Festpreis
einhält (hoffentlich hat sein Praxis-Software-Hersteller gerade das Update
geliefert...). Du hättest folglich keine Zuzahlung leisten müssen, wenn
die
Apothekerin IPPDAD100 von "1A-Pharma" da gehabt hätte....

Die Politik hat es sich einfach gemacht: Für Arzneimittel deren Preis den
Festpreis übersteigt, muß eine pauschale Zuzahlung je nach Packungsgrösse
geleistet werden, etwa: 5/10/20 EURO je nach Packungsgrösse 50/100/200
Stck. (Bei ASS ist übrigens die Zuzahlung höher als der Preis des Medikaments:
Also lieber gleich privat kaufen..)

Ein Problem ist: die Apothekerin hätte 20-30 % weniger Umsatz mit dem
Verkauf des Medikamentes gemacht..Da der Wiederverkaufswert (und die
Bonität) einer Apotheke maßgeblich am Umsatz gemessen wird, hat die
Apothekerin gar kein Interesse, Dir das zuzahlungsbefreite Medikament zu
verkaufen.

Ein weiteres Problem ist: Die sog. "Liste der zuzahlungsbefreiten
Medikamente" ändert sich ständig (nach nicht nachvollziehbaren Kriterien),
jeweils zum 15. eines Monats. D.h. die Apothekerin kann beim besten Willen
nicht ständig das aktuell zuzahlungsbefreite Medikament vorhalten.

Das hier von mir angesprochenen Problem ist noch folgendes: Da die "Liste
der zuzahlungsbefreiten Medikamente" nicht in einem computerlesbaren
Format vorliegt - und auch sonst keine Hilfsmittel existieren- kann Otto, der
Power-Patient, seine vielen Medikamente nur unter stark erhöhtem Aufwand
aus der Liste heraussuchen, damit er wenigstens die Präparate bestellen
könnte, die zuzahlungsbefreit sind. Dieser Otto (oder seine ALGII-Stelle) könnte
im Monat ggf. einen hohen zweistelligen EURO-Betrag einsparen....

Für mich ist das Ganze nichts anderes als eine verdeckte Subvention der
Apotheker - und der Pharmaindustrie. Diese kann weitgehend ihre Preise
verlangen, da die Verbraucher schlicht blöde gehalten werden. Die
Apotheker haben eine satte Wertsteigerung Ihres Ladens.

Übrigens: Glaubst Du die Online-Apotheken sind blöd? Die
zuzahlungsbefreiten Medikamente kannst Du dort i.d.R. (auch) nicht kaufen....Probiers aus !!
:-)))



zum Einlesen:

https://www.gkv-spitzenverband.de/Befreiungsliste_Arzneimittel_Versicherte.gkvnet
http://www.aok-gesundheitspartner.de/bund//arzneimittel/rabatt/
http://www.abda.de/52+B6JmNIYXNoPWVkYjM5YzVhZjMmdHhfdHRuZXdzW2JhY2tQaWRdPTEmdHhfdHRuZXdzW3R0X25ld3NdPTE3NDc_.html




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